Zusammenziehen mit Harz IV
Verfasst: 19.11.2005 21:47
Hallo, habe da eine Frage, auf die ich bisher keine konkrete Antwort erhalten habe - weder im Netz, noch von der Arbeitsbetreuerin.
Ich möchte mit meinem Verlobten zusammenziehen. Er bezieht ALG II, ich verdiene 700 Euro im Monat. Wir möchten eine etwa 65 qm große und 340 Euro (Kaltmiete) teure Wohnung beziehen. Ist das machbar? Müßte mein Freund dann einen Teil der Miete selber zahlen, weil die Größe und die Kosten eigentlich über seinen erlaubten Satz (60 qm und 295 Euro Kaltmiete) gehen? Kann uns das Arbeitsamt einen Zusammenzug in eine solche Wohnung verbieten bzw. die Zahlung an meinen Verlobten ganz einstellen?
Ich möchte mit meinem Verlobten zusammenziehen. Er bezieht ALG II, ich verdiene 700 Euro im Monat. Wir möchten eine etwa 65 qm große und 340 Euro (Kaltmiete) teure Wohnung beziehen. Ist das machbar? Müßte mein Freund dann einen Teil der Miete selber zahlen, weil die Größe und die Kosten eigentlich über seinen erlaubten Satz (60 qm und 295 Euro Kaltmiete) gehen? Kann uns das Arbeitsamt einen Zusammenzug in eine solche Wohnung verbieten bzw. die Zahlung an meinen Verlobten ganz einstellen?