Monatlich ungeschwärzte Kontoauszüge ? / eBay !
Verfasst: 02.10.2007 22:35
Hallo zusammen!
Vor kurzem sollten meine Lebensgefährtin und ich die Kontoauszüge der lezten 3 Monate vor legen, weil eine Überbezahlung (wegen Gehaltsverrechnungs Fehler der Arge) zur Sache stand. Haben dann auch die Auszüge kopiert und alles was für die Leistungsabteilung unwichtig war geschwärzt. So weit so gut.
War damit auch ok, doch troz schwärzung haben die versucht noch was zu lesen, was zum teil auch bestimmt möglich war. Haben dann sogar Beträge selber hinter geschrieben, die die gelesen oder gelesen haben wollen.
Auf einmal heißt es von denen, eBay verkäufe seine alle Einkünfte und deswegen will die Dame vom Amt jetzt jeden Monat ungeschwärzte Auszüge.
Hatten heute einen Termin und (nur) meine Lebensgefährtin mußte eine Niederschrift wegen monatlicher Rückzahlung des Zufiel gezahlten Geldes und das von nun an monatlich ungeschwärzte Kontoauszüge (von beiden) vorgelegt werden soll "unterschrieben".
Habe aber hier im Forum heute folgendes gefunden und meine das das die Lösung für uns sei um einen Widerspruch wegen der Kontoauszüge einzulegen.
"Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
# Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
# Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)"
Ziehe es in Erwägung auf Grund des gefundenen Artikel Widerspruch dagegen einzulegen.
Nun meine Frage(n):
Ist es Rechtens das die geschwärzte Auszüge einerseit anerkennen und sagen das die Sache damit ok sei und andererseits versuchen geschwärtzes versuchen zu lesen?
Ist das richtig wie ich dagegen vorgehen will, oder hat jemad andere Tips.
Sage schon mal Danke für die Antworten !!!
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Vor kurzem sollten meine Lebensgefährtin und ich die Kontoauszüge der lezten 3 Monate vor legen, weil eine Überbezahlung (wegen Gehaltsverrechnungs Fehler der Arge) zur Sache stand. Haben dann auch die Auszüge kopiert und alles was für die Leistungsabteilung unwichtig war geschwärzt. So weit so gut.
War damit auch ok, doch troz schwärzung haben die versucht noch was zu lesen, was zum teil auch bestimmt möglich war. Haben dann sogar Beträge selber hinter geschrieben, die die gelesen oder gelesen haben wollen.
Auf einmal heißt es von denen, eBay verkäufe seine alle Einkünfte und deswegen will die Dame vom Amt jetzt jeden Monat ungeschwärzte Auszüge.
Hatten heute einen Termin und (nur) meine Lebensgefährtin mußte eine Niederschrift wegen monatlicher Rückzahlung des Zufiel gezahlten Geldes und das von nun an monatlich ungeschwärzte Kontoauszüge (von beiden) vorgelegt werden soll "unterschrieben".
Habe aber hier im Forum heute folgendes gefunden und meine das das die Lösung für uns sei um einen Widerspruch wegen der Kontoauszüge einzulegen.
"Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:
# Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
# Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)"
Ziehe es in Erwägung auf Grund des gefundenen Artikel Widerspruch dagegen einzulegen.
Nun meine Frage(n):
Ist es Rechtens das die geschwärzte Auszüge einerseit anerkennen und sagen das die Sache damit ok sei und andererseits versuchen geschwärtzes versuchen zu lesen?
Ist das richtig wie ich dagegen vorgehen will, oder hat jemad andere Tips.
Sage schon mal Danke für die Antworten !!!
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