Seite 1 von 1

Bald Hartz IV ?

Verfasst: 01.10.2007 12:08
von sassy2908
Hallo...
Ich habe folgendes Problem und zwar bin ich jetzt seit 15 Jahren verheiratet und möchte mich jetzt von meinem Mann trennen. Ich habe auch einen 10 jährigen Sohn der mit mir mitkommt.
Das Problem ist das ich Selbstständig bin und mein Gewerbe leider nix abwirsft bin also sozusagen pls minus null!! :-( Mein Mann verdient also bei uns das Geld, wenn ich nun ausziehe stehe ich ohne alles da und wollte gern mal wissen was mir zustehen könnte...Eventuell würde ich das Gewerbe auch abmelden , wenn es sich nicht anders regeln lässt.
Ich bitte euch mir zu helfen!!!

LG Danke schonmal

(Schreibe den Beitrag für eine Freundin also bitte nicht wundern!)
:(

Verfasst: 01.10.2007 13:44
von happyseife
Hallo, du kannst dir eine Whg. suchen (erkundige dich beim Amt wie groß und teuer die sein darf(ist immer unterschiedlich).Wenn du kein eigenes Einkommen hast und dein Mann keinen Unterhalt zahlen muß (kommt drauf an,was er verdient)bekommst du den sog. Regelsatz (347,00),dein Kind etwas weniger...(Kindergeld wird angerechnet) und die Miete. Du kannst dir selber ausrechnen,wieviel du bekommst oder bekommen würdest....gib einfach alles in dem Hartz4 Rechner ein (rechte Spalte).
Am Anfang ist alles ein wenig viel(Antrag ausfüllen u.s.w.) aber besser,als unglücklich in einer Ehe leben.Ich wünsche dir viel Glück

Verfasst: 01.10.2007 15:11
von nonsens
Melde das Gewerbe ab, es ist besser so. Das es nix abwirft, würdest Du letzten Endes nur noch draufzahlen. Abmeldung kostet bei nem Kleingewerbe/Kleinunternehmer 25 Euro Gebühr.

Danach suche Dir einen Anwalt, wo Du Dir Beratung holst, wie Du Dich am besten verhälst. Dieser wird Dir helfen, das Trennungsjahr einzuleiten, das Du beim Amt nachweisen musst. Also getrennt von Tisch und Bett müsst ihr leben, sowas kann in der gemeinsamen Wohnung möglich sein, ist aber nicht wirklich erträglich auf Dauer.

Dann besorgst Du Dir die Antragsformulare beim Amt/JobCenter. Melde Dich arbeitslos, fülle alles aus und weise alles nach, was die von Dir wollen - Kontoauszüge, Nachweis über die Gewerbeabmeldung, Bescheinigung vom Anwalt, ....

Beantrage Unterhaltsvorschuss für Deinen Sohn, der steht ihm zu (wird beim Amt dann gegengerechnet)
Dein (Noch)mann wird dann geprüft, inwiefern er für den Sohn aufkommen muss, in welcher Höhe etc. Alles was er nicht zahlen kann, wird vom Jugendamt dazugeschossen - Beim Amt dann als Einkommen bei Dir angerechnet.

Krankenkasse weiss ich nicht, warst Du bisher über Deinen Mann pflichtversichert/familienversichert oder hast Du Dich wegen dem Gewerbe privat versichert? Wenn Familienversicherung vorliegt, bleibst Du bis zur Scheidung auch noch da drin. Ansonsten beim Amt nachfragen, wie sich das verhält, damit Du mit dem Kleinen zum Arzt kannst im Notfall.

Werdet Euch einig über den Wohnraum, wer ihn behalten soll. Wenn Dein Nochehemann auszieht, muss geprüft werden, ob Dir die Wohnung mit dem Kleinen zusteht.

So, jetzt ist mein Kopf erst mal leer, mal schaun ob mir noch was einfällt, habe das ganze vor 4 Jahren nämlich auch durch gemacht, mich dann aber doch für die fortführende Ehe entschieden :) und ich hatte am Anfang auch nur Rennereien wegen allem.

Verfasst: 01.10.2007 17:41
von sassy2908
Danke erstmal für die schnelle Antwort mal schauen wie ich das auf die Reihe kriege.
:-(
LG