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Geld geschenkt !
Verfasst: 28.09.2007 09:52
von wolfbmg
Hallo,
ich bin 54 und bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft.
Meine 84 jährige Mutter möchte uns nun mal 5000 € schenken.
Da wir ein älteres Haus bewohnen kann ich dieses Geld sehr gut gebrauchen (neuer Hauswasseranschluss ist zu bezahlen , usw. )
Was passiert nun , wenn die Leute auf dem Amt auf dem nächsten Kontoauszug diese Summe sehen ?
MfG Wolf
Verfasst: 28.09.2007 12:32
von maria1106
Dann isses weg ! Ich gehe davon aus dass dann erstmal die Leistungen eingestellt werden bis geklärt ist ob es anzurechnen ist oder nicht
LG
Silvia
Verfasst: 28.09.2007 15:26
von Ladyguenes
nur mal so...was um gottes willen haben denn die 500.- euro auf deinem konto zu suchen *blödfrag*?
Verfasst: 28.09.2007 15:27
von Ladyguenes
5000.- euro, sorry
Lass die Oma doch deine Hauswasserversorgungsanlage bezahlen
Verfasst: 28.09.2007 15:42
von moselkerl
Verfasst: 28.09.2007 15:49
von Ladyguenes
Verfasst: 28.09.2007 17:06
von buxi
buch das Geld umgehend aufs Konto der Oma zurück und sag der Arge, falls sie Dich auf die Buchungsvorgänge ansprechen sollte, daß es ein Versehen der Oma war!!!!
Verfasst: 28.09.2007 23:34
von Melinde
Hallo wolfbmg
Reparaturen/Instandhaltung am selbstgenutzten Wohneigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft. Die müssen übernommen werden! Es ist keine Wertsteigerung oder Vermögensbildung wenn ein unbrauchbarer oder kurz vor dem Verfall stehender Hauswasseranschluss erneuert wird. Trinkwasser ist lebensnotwendig.
Wenn die Mutter so lieb ist und Geld schenken will dann niemals über Konto. Es gibt in einem alten Haus sicher noch mehr was ihr "wertsteigernd" erneuern oder verschönern wollt und nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört, also übernommen wird.
Also Antrag auf Übernahme des Hauswasseranschlusses stellen, am besten wäre es wenn das durch Auflage der Gemeinde oder so veranlasst/vorgegeben war.
So wie die Pflicht sich an die Kläranlage anzuschliessen und die Sickergrube muss abgehängt und verfüllt werden.
Gruss