Geld geschenkt !
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Geld geschenkt !
Hallo,
ich bin 54 und bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft.
Meine 84 jährige Mutter möchte uns nun mal 5000 € schenken.
Da wir ein älteres Haus bewohnen kann ich dieses Geld sehr gut gebrauchen (neuer Hauswasseranschluss ist zu bezahlen , usw. )
Was passiert nun , wenn die Leute auf dem Amt auf dem nächsten Kontoauszug diese Summe sehen ?
MfG Wolf
ich bin 54 und bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft.
Meine 84 jährige Mutter möchte uns nun mal 5000 € schenken.
Da wir ein älteres Haus bewohnen kann ich dieses Geld sehr gut gebrauchen (neuer Hauswasseranschluss ist zu bezahlen , usw. )
Was passiert nun , wenn die Leute auf dem Amt auf dem nächsten Kontoauszug diese Summe sehen ?
MfG Wolf
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- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Lass die Oma doch deine Hauswasserversorgungsanlage bezahlen
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und den Rest kann sie dir doch in die Hand drücken, wenn du dich bei ihr bedankst!

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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Hallo wolfbmg
Reparaturen/Instandhaltung am selbstgenutzten Wohneigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft. Die müssen übernommen werden! Es ist keine Wertsteigerung oder Vermögensbildung wenn ein unbrauchbarer oder kurz vor dem Verfall stehender Hauswasseranschluss erneuert wird. Trinkwasser ist lebensnotwendig.
Wenn die Mutter so lieb ist und Geld schenken will dann niemals über Konto. Es gibt in einem alten Haus sicher noch mehr was ihr "wertsteigernd" erneuern oder verschönern wollt und nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört, also übernommen wird.
Also Antrag auf Übernahme des Hauswasseranschlusses stellen, am besten wäre es wenn das durch Auflage der Gemeinde oder so veranlasst/vorgegeben war.
So wie die Pflicht sich an die Kläranlage anzuschliessen und die Sickergrube muss abgehängt und verfüllt werden.
Gruss
Reparaturen/Instandhaltung am selbstgenutzten Wohneigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft. Die müssen übernommen werden! Es ist keine Wertsteigerung oder Vermögensbildung wenn ein unbrauchbarer oder kurz vor dem Verfall stehender Hauswasseranschluss erneuert wird. Trinkwasser ist lebensnotwendig.
Wenn die Mutter so lieb ist und Geld schenken will dann niemals über Konto. Es gibt in einem alten Haus sicher noch mehr was ihr "wertsteigernd" erneuern oder verschönern wollt und nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört, also übernommen wird.
Also Antrag auf Übernahme des Hauswasseranschlusses stellen, am besten wäre es wenn das durch Auflage der Gemeinde oder so veranlasst/vorgegeben war.
So wie die Pflicht sich an die Kläranlage anzuschliessen und die Sickergrube muss abgehängt und verfüllt werden.
Gruss
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