Geld geschenkt !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
wolfbmg
Beiträge: 4
Registriert: 31.10.2006 10:05

Geld geschenkt !

Beitrag von wolfbmg »

Hallo,
ich bin 54 und bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft.
Meine 84 jährige Mutter möchte uns nun mal 5000 € schenken.
Da wir ein älteres Haus bewohnen kann ich dieses Geld sehr gut gebrauchen (neuer Hauswasseranschluss ist zu bezahlen , usw. )
Was passiert nun , wenn die Leute auf dem Amt auf dem nächsten Kontoauszug diese Summe sehen ?
MfG Wolf
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Dann isses weg ! Ich gehe davon aus dass dann erstmal die Leistungen eingestellt werden bis geklärt ist ob es anzurechnen ist oder nicht :?
LG
Silvia
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

nur mal so...was um gottes willen haben denn die 500.- euro auf deinem konto zu suchen *blödfrag*?
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

5000.- euro, sorry
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Lass die Oma doch deine Hauswasserversorgungsanlage bezahlen

Beitrag von moselkerl »

Lass die Oma doch deine Hauswasserversorgungsanlage bezahlen
und den Rest kann sie dir doch in die Hand drücken, wenn du dich bei ihr bedankst!
:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

:idea: :idea: :idea: ...das meinte ich damit!!! genau so.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

buch das Geld umgehend aufs Konto der Oma zurück und sag der Arge, falls sie Dich auf die Buchungsvorgänge ansprechen sollte, daß es ein Versehen der Oma war!!!!
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo wolfbmg
Reparaturen/Instandhaltung am selbstgenutzten Wohneigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft. Die müssen übernommen werden! Es ist keine Wertsteigerung oder Vermögensbildung wenn ein unbrauchbarer oder kurz vor dem Verfall stehender Hauswasseranschluss erneuert wird. Trinkwasser ist lebensnotwendig.
Wenn die Mutter so lieb ist und Geld schenken will dann niemals über Konto. Es gibt in einem alten Haus sicher noch mehr was ihr "wertsteigernd" erneuern oder verschönern wollt und nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört, also übernommen wird.
Also Antrag auf Übernahme des Hauswasseranschlusses stellen, am besten wäre es wenn das durch Auflage der Gemeinde oder so veranlasst/vorgegeben war.
So wie die Pflicht sich an die Kläranlage anzuschliessen und die Sickergrube muss abgehängt und verfüllt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten