umzug zur freundin
Verfasst: 26.09.2007 11:22
hallo,
ich hätte da folgendes problem:
ich bin männlich (43, hartz4- empfänger)) und wohne derzeit noch in einer eigenen, kleinen wohnung, die ich aber bereits fristgerecht zum 31. oktober dieses jahres beim vermieter gekündigt habe.
der grund hierfür ist, das ich ab 01. november in die wohnung meiner freundin ziehen möchte, die in der selben strasse wohnt und derzeit eine abm- maßnahme bestreitet und dazu vom der arge monatlich noch sogenannte "aufstockende leistungen" erhält, da ihr abm- verdienst ziemlich niedrig ist.
diese abm läuft ende november aus, und sie bezieht ab dezember dann wieder hartz 4.
in der arge habe ich mir die "erlaubnis" für diesen umzug bereits eingeholt.
also, wenn ich mit ihr dann ab nov. in einer wohnung lebe, sind wir ja eine sozusagene bedarfsgemeinschaft.
wir sollen anfang oktober gemeinsam einen gemeinsamen antrag auf hartz 4 stellen, damit wir ab november nahtlos unser geld weiter bekommen.
nun folgende fragen:
1. welche unterlagen muß ich bei der antragsabgabe einreichen?
2. welche gelder haben wir vom staat zu erwarten? (nov. ich hartz 4 und sie abm...ab dez. beide hartz 4)
ps. bis ende juli wohnte bei meiner freundin noch ihr sohn, der aber jetzt in einer anderen stadt lernt, die soweit weg ist, das er nicht täglich nach hause fahren kann. er hat deshalb dort eine eigene wohnung, für die er selbst aufkommt. er sollte diesbezüglich kein mitglied der bedarfsgemeinschaft sein...oder doch?
lieb dank
ich hätte da folgendes problem:
ich bin männlich (43, hartz4- empfänger)) und wohne derzeit noch in einer eigenen, kleinen wohnung, die ich aber bereits fristgerecht zum 31. oktober dieses jahres beim vermieter gekündigt habe.
der grund hierfür ist, das ich ab 01. november in die wohnung meiner freundin ziehen möchte, die in der selben strasse wohnt und derzeit eine abm- maßnahme bestreitet und dazu vom der arge monatlich noch sogenannte "aufstockende leistungen" erhält, da ihr abm- verdienst ziemlich niedrig ist.
diese abm läuft ende november aus, und sie bezieht ab dezember dann wieder hartz 4.
in der arge habe ich mir die "erlaubnis" für diesen umzug bereits eingeholt.
also, wenn ich mit ihr dann ab nov. in einer wohnung lebe, sind wir ja eine sozusagene bedarfsgemeinschaft.
wir sollen anfang oktober gemeinsam einen gemeinsamen antrag auf hartz 4 stellen, damit wir ab november nahtlos unser geld weiter bekommen.
nun folgende fragen:
1. welche unterlagen muß ich bei der antragsabgabe einreichen?
2. welche gelder haben wir vom staat zu erwarten? (nov. ich hartz 4 und sie abm...ab dez. beide hartz 4)
ps. bis ende juli wohnte bei meiner freundin noch ihr sohn, der aber jetzt in einer anderen stadt lernt, die soweit weg ist, das er nicht täglich nach hause fahren kann. er hat deshalb dort eine eigene wohnung, für die er selbst aufkommt. er sollte diesbezüglich kein mitglied der bedarfsgemeinschaft sein...oder doch?
lieb dank