Kürzung bei Krankenhausaufenthalt nach § 20 SGB II
Verfasst: 26.09.2007 10:00
Hallo ihr Lieben,
heute bekam ich Post von der Arge
Sehr geehrte Frau XXXX
am 24.9.07 übersandten Sie mir eine Bescheinigung das Sie sich ab 17. 09.07 in Stationärer Behandlung befinden.
Die Regelleistung nach § 20 SGB II ist bei voller Verpflegung pauschal um 35 v. H zu kürzen, da bereitgestellte Verpflegung mit dem sogenannten prozentualen Wert dazu führt, das der Bedarf des Hilfebedürftigen als gedeckt anzurechnen.
Für die Zeit ab 01.11.07 werde ich die Regelleistung um den vorgenannten Betrag mindern, um weitere Überbezahlungen zu vermeiden.
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Oder ist das etwa rechtens?
Vielen Dank für euere Hilfe
die Kleene
heute bekam ich Post von der Arge

Sehr geehrte Frau XXXX
am 24.9.07 übersandten Sie mir eine Bescheinigung das Sie sich ab 17. 09.07 in Stationärer Behandlung befinden.
Die Regelleistung nach § 20 SGB II ist bei voller Verpflegung pauschal um 35 v. H zu kürzen, da bereitgestellte Verpflegung mit dem sogenannten prozentualen Wert dazu führt, das der Bedarf des Hilfebedürftigen als gedeckt anzurechnen.
Für die Zeit ab 01.11.07 werde ich die Regelleistung um den vorgenannten Betrag mindern, um weitere Überbezahlungen zu vermeiden.
Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Oder ist das etwa rechtens?
Vielen Dank für euere Hilfe
die Kleene