Kürzung bei Krankenhausaufenthalt nach § 20 SGB II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
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Kürzung bei Krankenhausaufenthalt nach § 20 SGB II

Beitrag von kleene36 »

Hallo ihr Lieben,

heute bekam ich Post von der Arge :(

Sehr geehrte Frau XXXX
am 24.9.07 übersandten Sie mir eine Bescheinigung das Sie sich ab 17. 09.07 in Stationärer Behandlung befinden.
Die Regelleistung nach § 20 SGB II ist bei voller Verpflegung pauschal um 35 v. H zu kürzen, da bereitgestellte Verpflegung mit dem sogenannten prozentualen Wert dazu führt, das der Bedarf des Hilfebedürftigen als gedeckt anzurechnen.
Für die Zeit ab 01.11.07 werde ich die Regelleistung um den vorgenannten Betrag mindern, um weitere Überbezahlungen zu vermeiden.

Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? Oder ist das etwa rechtens?

Vielen Dank für euere Hilfe
die Kleene
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Schau mal hier da hatten wir letztens was.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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