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bedarfsgemeinschaft?

Verfasst: 26.09.2007 09:22
von unbekannt
habe gelesen das im 1jahr wenn mann mit einer freundin zusammen zieht die oder der paertner nicht mit einegerchnet wird meine frage das amt sagt das dies eine kann und keine muß bestimmung sei wer kann mir darüber mehr infos geben? meine freundin wurde als meine tochter eingerechnet somit wurde ich 2 mal überzahlt bin ich gezwungen das geld zurückzuzahlen d es nicht meine schuld war?

Verfasst: 26.09.2007 11:23
von Melinde
Hallo unbekannt
Was mit Bedarfsgemeinschaft gemeint ist und was dieser Begriff beinhaltet kannst Du in § 7 SGB II nachlesen. Findest Du hier, auch die Seite 8 bei Hinweise beachten.
Gruss

Verfasst: 26.09.2007 12:53
von unbekannt
Melinde hat geschrieben:Hallo unbekannt
Was mit Bedarfsgemeinschaft gemeint ist und was dieser Begriff beinhaltet kannst Du in § 7 SGB II nachlesen. Findest Du hier, auch die Seite 8 bei Hinweise beachten.
Gruss
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Personen
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.


also nach diesem absatz kann ich in wiederspruch gehen oder was ich verfüge kein geld von meiner freundin wir haben jeder sein eigenes konto sowie ein gemeinsames davon geht aber nur die rechnungen ab.
wir sind im mai 2007 zusammengezogen bitte helft mir habe ich chancen oder ist das nun schon eine bedarfsgemeinschafft meier meinung nach nicht achso und ausserdem wir sind zwar ein paar aber ich komme doch nicht für ihre sdchulden auf oder ähnliches soweit kommt es noch denn jeder ist sewlbst verantwortlich für sein leben zumindestens bei uns keiner garantiert mir das es die richtige ist dieses habe ich dem amt auch gesagt aber sie meinen das es eine bedarfsgemeinschaft ist

Verfasst: 26.09.2007 21:45
von Melinde
Hallo unbekannt
Widerspruch einlegen und wegen dem gemeinsamen Konto für abgehende Rechnungen darlegen, das dort keinerlei Eingänge sind als bis auf die die ihr (aufgeteilt nach euren Rechnungsanteilen) immer nur für die Bezahlung dorthin einzahlt/überweist. Besser wäre allerdings nur einer von euch hat Verfügungsrechte über das Konto und der andere nicht. Kann man ggf. bei der Bank ändern.
Viel Erfolg
Gruss

Verfasst: 01.10.2007 12:56
von unbekannt
habe heute wiederspruch eingelegt wegen der bedarfsgemwinschaft sie begründen es so das ich doch zusammengezogen bin weil ich in naher zukunft sie heiraten werde usw. das sind begründungen kann ich euch allen sagen ist doch noch gar nicht so wie die das in denn raum stellen ich glaube wirklich sie haben keine ahnung vorallem ich gehe immer arbeiten aber leider verdiene ich zu wenig um sie irgendwann mal zuheiraten oder kinder zu zeugen das amt stellt auch keine gut bezahlte jobs was soll ich nur noch machen man streitet sich mit dem amt rum