Hallo ilovehartz4
Da Du das Thema hier zur Diskussion stellst diskutier ich mal mit. Grins (
Grinse-smilie finde ich keinen der so wie ich gerade grinst)
Steuererstattungen werden gnadenlos angerechnet wenn die erwartete Rückzahlung zuviel bezahlter Lohnsteuer nicht vorher
(vor Leistungsbezug und vor Abgabe der Steuererklärung) schon an einen Schuldner oder das Finanzamt zur Tilgung einer Schuld abgetreten worden ist.
Von einer Steuererstattung erfährt ARGE spätestens nach einem Datenabgleich mit dem Finanzamt (dann gibt es Ärger) wenn das nicht selber im Rahmen der Mitwirkungspflicht angegeben wird .
Als einmalige Einnahme könnte die Erstattung im Monat des Zuflusses (und ggf noch länger) komplett angerechnet werden und den Hilfebedarf reduzieren oder ganz flachfallen lassen, dann kann es aber Probleme wegen der Krankenversicherung geben weil keine Leitung = keine KK wenn der Nachversicherungszeitraum überschritten wird.
Einmaliges Einkommen wird daher auf einen angemessenen Zeitraum (Ermessensspielraum den man mglw. Aushandeln könnte, abhängig von der Höhe der Erstattung) verteilt und mindert die Leistungen. Meist wird sich der Zeitraum an der Dauer des Bewilligungsbescheides orientieren, es kann aber auch anders sein. Der Anrechnungszeitraum soll so kurz wie möglich gehalten werden. (Klar, denn von der Einnahme wird jeden Monat die Pauschale für private Versicherung abgezogen und nicht angerechnet, könnte also sein es bleibt nur ein Kleckerbetrag zum Anrechnen)
Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das man durch diese Steuererstattung die für einen bestimmten Zeitraum zuviel gezahlten Steuern zurückbekommt würde ich mal sagen das sich dann der Anrechnungszeitraum auch an dem Zeitraum orientieren sollte in dem die Steuern gezahlt wurden. Also verteilt auf 12 Monate wenn man das ganze Jahr lang steuerpflichtig erwerbstätig war.
Zum Unterhalt würde ich mal sagen hat der natürlich Vorrang vor ARGE´s Rückforderungen.
Nicht nur weil Kinder das wichtigste sind sondern auch weil bei der Berechnung des Unterhalts das Einkommen zugrunde gelegt wird. Dieses Einkommen ist aber erst dann vollständig berechenbar wenn der Steuerbescheid vom Finanzamt kommt. Entweder kriegt man was zurück das dann Einkommen darstellt und beim Unterhalt mitberücksichtigt werden muss und ggf werden die Unterhaltszahlungen erhöht oder man muss nachzahlen und könnte das dann von den Unterhaltszahlungen wiederum abziehen. (wenn man seinem Kind gegenüber so hartherzig sein will)
So, das war es erstmal was ich dazu denke.
Gruss