Haus vom Freund mieten ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Chris66
Beiträge: 1
Registriert: 21.09.2007 17:57

Haus vom Freund mieten ?

Beitrag von Chris66 »

Hallo zusammen,

zu meiner Situation:
Ich beziehe Hartz4, bin alleinerziehend mit zwei Kindern (7 und 16) lebe zur Zeit auf 50qm (2 Zimmer, die Kinder teilen sich ein Zimmer, ich schlafe im Wohnzimmer). Mein Freund wird gerade geschieden, er lebt (und arbeitet in Österreich).

Nach der Scheidung meines Freundes wird seine (Noch)-Frau sein Einfamilien-Reihenhaus verlassen müssen. Da ich wegen der Kinder eine grössere Wohnung brauche hat er mir angeboten, dass ich das Haus (ca. 120qm 4,5 Zimmer & ausgebautes Dachstudio) möbliert mieten könnte (Miete rd. 500 EUR - auf dem freien Markt könnte er etwa das doppelte bekommen). Er muss das Haus dann nicht leerstehen lassen oder ausräumen und vermieten und er hätte vertauenswürdige Mieter, die sich um das Haus und den Garten kümmern. Das Problem: Das Haus ist sehr gut und hochwertig ausgestattet (u.A. Party-Keller, Sauna, kleiner Pool im Garten).

Wird das Amt Probleme machen, wenn ich das miete ? Wird man uns eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen, obwohl er in Österreich lebt ? (Er würde uns ca. 1 Mal pro Monat besuchen ?) Was ist wenn die ARGE mich besucht ? Werden die mir glauben, dass die Möbel und sonstige Ausstattung mir gar nicht gehören ? Werden Sie mir etwas abziehen, wenn ich sage, dass die Miete so günstig ist, weil ich ja alles in Ordnung halte ? Darf ich überhaupt im Haus des LG wohnen ?

Fragen über Fragen - aber das wäre so schön...

Gruss
Chris
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Na ja, was die ARGE wird kann man schlecht voraussagen.

Du schreibst ja selbst "LG" und irgendwo scheint euch bei eurer Lebensplanung auch nichts groß von anderen "Wochenendehen" zu unterscheiden, die es ja nun leider zuhauf gibt...

Außer, dass der "LG" eben 500 Euro Miete vom Staat haben möchte...

Ich meine: eine gewisse Ironie ist da schon drin: Manche müssen Leute (Hausmeister) bezahlen, damit ihr Grundstück für die Abwesenheit gepflegt und bewacht wird und dein LG möchte dafür bezahlt werden, dass ihm jemand das Haus hütet... Oder?

Henry
Lucy
Beiträge: 140
Registriert: 17.10.2006 21:33
Wohnort: Kreis Unna

Beitrag von Lucy »

also ein möbiliertes Haus kann man doch mieten. Wo ist das Problem? Ne Bekannte hat auch mal möbiliert an Hartz4 Empfänger vermietet. Und dein LG wohnt in Österreich, besucht euch 1x im Monat. Er ist ja kein Dauergast oder so und es ist ja nachweisbar, das er nur kurz da ist. Da werden wohl keine Probleme kommen, denke ich.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Es kommt auf die angemessene Grösse an die man durch Teilvermietung des Hauses regeln kann. Ob und wer sonst noch im Haus wohnt oder lebt ausserhalb des angemieteten Teils geht keinen was an. Türen von Nachbarn bleiben bei Hausbesuchen grundsätzlich geschlossen.
Bei 2 Kindern in diesem Alter sind 50 qm zu wenig, wäre daher m.M. nach genehmigungsfähiger Grund für Umzug.
Wenn allerdings diese Haushüter-Tätigkeit angesprochen wird sehe ich Probleme denn das wäre eine Tätigkeit die bezahlt wird, Haushüter-Jobs sind wie Hausmeistertätigkeiten und bringen anrechenbare Einkommen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Um die etwaigen Emotionen zu diesem Thema mal in eine andere Richtung zu lenken, versuche ich mal kurz die Absurdität der aktuellen KdU Regelungen bei Eigentum zu umschreiben.
Mein abstraktes Beispiel bildet keinen Einzelfall ab, sonder alltägliche massenhafte Absurdität.


Abstrakt 1:

Ein Mitmensch wird nach 20 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos. Wohnhaft ist Mensch in einer städtischen Wohnung. Nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit fällt Mensch ins ALG-II. Vorausgesetzt die Wohnung entspricht den Angemessenheitskriterien der Kommune, zahlt die Stadt die tatsächiche Miete an sich selbst (!) und erhält damit ihr eigenes Eigentum. 29,1 % dieser Miete übernimmt aber der Bund, aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung(!).

Abstrakt 2:
Ein Mitmensch wird nach 20 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos. Wohnhaft ist Mensch in einer Wohnung, die einem US-amerikanischen Pensionsfond gehört. Nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit fällt Mensch ins ALG-II. Vorausgesetzt die Wohnung entspricht den Angemessenheitskriterien der Kommune, zahlt die Stadt die tatsächliche Miete an den US-Pensionsfond (!) und unterstützt damit die Kapitalrendite der privaten Rentenversicherungsnehmer in den USA. 29,1 % dieser Miete übernimmt der Bund, aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung(!).

Abstrakt 3:
Ein Mitmensch wird nach 20 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos. Wohnhaft ist Mensch in einer Eigentumswohnung/Haus. 80 % der Wohnung sind an die Bank/Bausparkasse abgezahlt. Hier übernimmt der Staat nur die Zinszahlungen, nicht aber den Abtrag, auch wenn die Summe aus beidem innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen würde. 29,1 % dieser Zinszahlungen an die Bank/Bausparkasse übernimmt der Bund, aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung(!).

Die Begründung dieser Absurdität ist: Eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung soll nicht dem Erwerb von Eigentum dienen.

Das Eigentum von Aktionären/Grundbesitzern/Fondssparern wird im Gegensatz zum Eigentum des Einzelnen gefördert.

Kann mir das jemand erklären?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

Beitrag von Sentinel »

Henry01 hat geschrieben:Na ja, was die ARGE wird kann man schlecht voraussagen.

Du schreibst ja selbst "LG" und irgendwo scheint euch bei eurer Lebensplanung auch nichts groß von anderen "Wochenendehen" zu unterscheiden, die es ja nun leider zuhauf gibt...

Außer, dass der "LG" eben 500 Euro Miete vom Staat haben möchte...

Ich meine: eine gewisse Ironie ist da schon drin: Manche müssen Leute (Hausmeister) bezahlen, damit ihr Grundstück für die Abwesenheit gepflegt und bewacht wird und dein LG möchte dafür bezahlt werden, dass ihm jemand das Haus hütet... Oder?

Henry
Beantworte mir bitte einige Fragen wenn es deine Zeit zulässt und du die Muße dazu verspürst.

1 - bist du jemals in einer, lebensbedrohenden, finanziellen Notlage gewesen?
2 - ist dein Sarkasmus ein ureigener Charakterzug oder resultiert er auf negativen Erfahrungen?
3 - siehst du dich in der Rolle des moralischen Apostels?
4 - hast du eine negative Grundeinstellung?
5 - glaubst du, dass das Leben dir irgend etwas schuldet?
6 - ziert ein Foto / eine Autogrammkarte von Angela Merkel, Edmund Stoiber oder Wolfgang Schäuble deinen Schreibtisch?
7 - strebst du die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Grades an?

Die Fragen 8-10 gelten nur für Arbeitbehmer:

8 - macht dich dein Job kaputt, raubt dir deine soziale Intelligenz und deine Lebensfreude?
9 - brauchst du Urlaub?
10 - hast du schon einmal die Überlegung angestellt, dass du schlicht und einfach überfordert sein könntest?

Ich beobachte deine Reaktionen und Stellungnahmen auf threads jeglicher Art schon seit geraumer Zeit und frage mich was in einem Menschen wie dir eigentlich vorgeht.

Gruß aus Berlin :wink:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Ach,

meinst du vielleicht "eiapopeia" Antworten bringen hier jemanden weiter? Falls es noch nicht begriffen wurde: ALG 2 ist ein knallhartes Geschäft, die Ämter sind nicht gerade als liebevoll und zärtlich zu bezeichnen.

Wenn also hier schon jemand eine "Wochenendehe" beschreibt, dann sollte man nicht unbedingt dem Menschen Hoffnung machen, dass das Amt sagt "alles in Ordnung, wir zahlen".

Im übrigen möchte ich mit einem Zitat von Ralf antworten:
Um die etwaigen Emotionen zu diesem Thema mal in eine andere Richtung zu lenken
Wie wäre es denn, wenn du deine Emotionen im Zaum hältst? Insbesondere auch damit, mit mit demselben Inhalt wie hier als PN zu belästigen? Oder drängt es dich so sehr, dass du sowohl privat als auch öffentlich von mir Rechenschaft forderst? Mach ich dich vielleicht wegen deinen Ansichten an?

Henry
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