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Anhörung nach § 24 SGB X

Verfasst: 20.09.2007 13:00
von markuswalter
Mal wieder eine Frage:
Habe heute Post bekommen, eine Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen nach dem SGB II.

Sehr geehrter Herr...
nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen, weil Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk des für die Leistungsgewährung zuständigen Trägers haben.

Jetzt kann ich mich bis zum 04.10.2007 aüßern oder das ganze so akzeptieren.

Nunja ich habe einen Verlängerungsantrag gestellt und Kontoauszüge beigelegt, dummerweise ist meine Bank noch 100 km entfernt und ich glaube ihr gefallen die Abhebungen an diesem Geldautomaten nicht. Ich habe früher mein Geschäft in diesem Ort gehabt und dort natürlich noch viele Bekannte, die Besuche ich halt immer mal am Monatsanfang/ Ende und hole mir gleich das Geld ab, das kann doch wohl nur ein Witz sein oder?

Soll ich gleich zum Anwalt? Oder soll ich mich schriftlich äußern? Wer weiss Rat?

Danke

Verfasst: 20.09.2007 15:35
von Ladyguenes
hi markus, meine erfahrungen zu einer anhörung, gleich welcher art: ab zum anwalt! der wird dir auch bestätigen, dass man auf eine anhörung nicht reagieren sollte. weiß der teufel, warum das so ist. hoffe, du hast einen anwalt. gruss ladyguenes

Verfasst: 20.09.2007 16:06
von maria1106
Das ist ja mal wieder toll! Du kannst doch deine Bank haben wo du willst!
Ich habe meine Bank beim Umzug auch nicht gewechselt und die ist jetzt fast 700 km weit weg von mir !
Ich habe halt keine Abhebungen aber trotzdem ist das immer toll dass die Zahlung gleich komplett eingestellt werden soll! :evil:
Ich würde da sofort vorsprechen und das klären !!!
Viel Glück! Dass die das auch kapieren !!!!
LG
Silvia

Verfasst: 20.09.2007 16:08
von maria1106
Ähm nochwas .... wenn du den Termin erst am 4.10 hast bekommst du am 30. Sept kein Geld mehr. Ich würde nicht warten sondern das gleich klären!

Verfasst: 20.09.2007 17:05
von markuswalter
hab morgen früh um 8.30 uhr gleich einen termin beim anwalt :wink:

Verfasst: 20.09.2007 17:14
von kettelmaus
Ist doch alles ganz einfach oder....
Die Adresse in deinem Ausweis ist doch maßgebend für deinen Wohnort und nicht so ein blöder Kontoauszug.
Das heisst dann wahrscheinlich auch das wenn ich in Düsseldorf und mein Freund in Düren wohnt und ich dort am Wochenende meine Auszüge bei der Bank hole und bei der ARGE vorzeige das ich auch gesperrt werde.

Knallen bei denen jetzt die Sicherungen durch :evil:

Verfasst: 20.09.2007 17:23
von nonsens
Umzug nach Hannover, Bank noch Hypovereinsbank mit Hauptsitz meiner Filiale in Frankfurt (Oder)

Anfangs ich noch oft in FF weil Besuch bei Mama und Einkauf in Slubice ;) sowie Resterledigungen durch Umzug, - Als ich Kontoauszüge vorlegen musste beim Amt fiel SB das auf, das ich oft Geld dort vom Konto abgeholt habe (pro Monat 2x dort gewesen) und stellte meine Zahlungen ein mit der Begründung, das mein Aufenthaltsort nicht im zuständigen Sachgebiet/Bereich wäre. Sorry, aber ich wollte die Filiale ja mitnehmen, nur hat sie sich geweigert :)

Widerspruch eingelegt, ordentliche Standpauke beim SB und beim Dienststellenleiter, und schon war das Ding geritzt.

Also ich frag mich wirklich, ob die gar nix mehr dazulernen (wollen) .....

Verfasst: 21.09.2007 08:40
von markuswalter
war heute morgen beim anwalt der hat sofort einen netten brief dorhin gefaxt, mal sehen was dabei rauskommt :lol:

Verfasst: 21.09.2007 12:50
von Ladyguenes
:lol: sag ich doch...die brauchen solche briefe oder faxe, viel glück!!!

Verfasst: 22.09.2007 07:25
von markuswalter
das ist echt traurig, bisher habe ich meine sachbearbeiterin immer als sehr freundlich empfunden, eigentlich sogar hilfsbereit naja ich hoffe die werden mal wach....... :lol:

Verfasst: 25.09.2007 17:22
von wuschel04
Hallo!

Die hier geposteten Meinungen kann ich nicht so ganz nachvollziehen... :?:
M.W. ist eine "Anhörung" nach § 24 SGB X zwingend erforderlich, bevor ein negativer Bescheid erlassen wird (z.B. Aufhebung des Bewilligungsbescheides). Dabei erhält der "Betroffene" Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen... d.h.m.E., er kann/soll zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen... Hier hätte doch eine simple Vorsprache beim Sachbearbeiter völlig ausgereicht, um den Sachverhalt klar zu stellen (tatsächlicher Wohnsitz). Die wiederholten Ratschläge, doch unbedingt sofort und auf der Stelle einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um dem Sachbearbeiter "eins auf die Mütze zu geben", damit er "endlich aufwacht", halte ich hier für reichlich überzogen... :(

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 25.09.2007 18:51
von markuswalter
ein einfacher anruf bei mir hätte aber auch gereicht um nachzufragen warum das so ist
es gibt immer 2 seiten und ich bin der letzte der "jemanden was auf den deckel geben will"
ich persönlich finde so ein schreiben vollkommen überzogen

naja aber darüber kann man streiten :roll:

vorallem hat der ganze mist auch noch was mit arbeit zu tun, keine geldabgänge am 1 usw. echt toll.........



Vorallem verschicke ich auch keine Briefe weil die sich nicht an Ihre "Eingliederungsvereinbarung" halten :lol:

Verfasst: 25.09.2007 22:05
von Ralf Hagelstein
wuschel04 hat geschrieben:Die wiederholten Ratschläge, doch unbedingt sofort und auf der Stelle einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um dem Sachbearbeiter "eins auf die Mütze zu geben", damit er "endlich aufwacht", halte ich hier für reichlich überzogen.
Hallo wuschel04,

schulde diese Abwehrreflexe einfach der tagtäglichen Erfahrung der davon direkt oder indirekt Betroffenen. Der eigene Ereignishorizont bestimmt halt das eigene Handeln. Ich für meinen Teil bin in der Lage, das Verwaltungsverfahren selbst durchzuziehen, erst ab Widerspruch/Klage nehme ich die solidarische Rechtsabteilung meiner Gewerkschaft zu Hilfe.

Bei einer Situation wie der des Fragesteller hier z.B., würde ich auch sofort eine Rechtsberatung aufsuchen.
Hier geht es um nichts weniger, als um die nakte Existenz. Kein Geld=Nichts zu essen, keine Miete etc. Da hilft kein Telefonat, dessen Inhalt ich im Streitfall nicht gerichtsfest nachweisen kann.

Eine Hamburger Tageszeitung titelte am 20.11.2006:
»Arge-Mitarbeiter brechen geltende Gesetze«

So steht es heute noch im Archiv. Da muß also was dran sein. :wink:

Verfasst: 26.09.2007 06:52
von Ladyguenes
:wink: seh ich ganz genau so!!!!

Verfasst: 26.09.2007 16:22
von markuswalter
nochmal ne frage :?:

was mach ich jetzt eigentlich am 1, mein kühlschrank ist recht leer, genau wie mein konto?
:cry:

Verfasst: 26.09.2007 17:08
von Ralf Hagelstein
Ich würde den Anwalt fragen, ob er einen Eilantrag bei Gericht einreichen kann, um die Arge flugs zur Zahlung zu treiben.

Verfasst: 26.09.2007 18:08
von markuswalter
das wollte er machen, aber ich habe den termin erst montag :cry:

Verfasst: 27.09.2007 11:47
von markuswalter
man man nächstes problem :roll:

das amtsgericht verweigert mir beratungshilfe, sagt ich soll selber stellung nehmen......

mhhh hat die beratungshilfe was mit prozesskostenhilfe zu tun, d.h. kann ich meinen anwalt am montag damit beauftragen ein einstweillige verfügung beim zuständigen sozialgericht zu beantragen oder muss ich diese kosten jetzt alle selber tragen :?:

mein kühlschrank ist bis zum wochenende recht leer :oops:

das kann doch alles nicht wahr sein :(

Verfasst: 03.10.2007 22:32
von wuschel04
Hallo,

okokok,
ich schreibe diese "Abwehrreflexe", wie sie Ralf Hagelstein nennt, zumindest teilweise den unguten Erfahruhngen der einzelnen Betroffenen zu. Allerdings glaube ich auch, daß - nicht nur in diesem Fall - viel häufiger allgemeine Ängste oder Befürchtungen vor einer ungewissen Zukunft... oder wie auch immer man das bezeichnen mag... "überzogene" Reaktionen hervorrufen. Mir ist schon klar, daß ein leerer Kühlschrank u.ä. rationales Verhalten nicht gerade fördern. Dennoch meine ich, daß doch immer zunächst an das Naheliegende (Stellungnahme, persönl. Gespräch i.V.m. der Regelung der Weiterzahlung der Gelder...) gedacht werden sollte/könnte...

Abgesehen davon habe ich schon den Eindruck, daß das SGB II (und seine Anwendung durch Behörde und Betroffene) für sehr viele Anwaltskanzleien und Rechtsbeistände ein "gefundenes Fressen" ist... s.o.

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 03.10.2007 23:40
von Ralf Hagelstein
wuschel04 hat geschrieben: ich schreibe diese "Abwehrreflexe", wie sie Ralf Hagelstein nennt, zumindest teilweise den unguten Erfahruhngen der einzelnen Betroffenen zu.
"Einzelne Erfahrungen"? Heute meldet die Presse, dass im ersten Halbjahr 45.500 Klagen gegen Argen/Optionskommunen neu eingereicht wurden, eine Steigerung gegenüber des Vorjahres um fast 38%. Von "Einzelfällen" zu sprechen, halte ich daher für nicht angemessen.

In Hamburg darf der DGB, ein Mieterverein, soziale Iniativen und eine Tageszeitung weiterhin konstatieren, dass die Arge "fortlaufend und wissentlich gegen geltendes Recht" entscheidet. In Berlin ist es nicht anders, dies wird vom dortigen Sozialgericht ständig in Pressemitteilungen verbreitet.

Das diese Zustände nicht auf alle Argen/Optionskommunen zutreffen, behauptet auch niemand. Solcherart Meldungen kommen allerdings aus dem gesamten Bundesgebiet, z.B. auch aus Köln oder Zwickau.

Wie mit Erwerbslosen umgegangen wird, macht ein Video der " NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung" deutlich: In DSL-Qualität bitte hier klicken

Lieber wuschel04, ich stimme Dir zu, dass ein persönliches Gespräch mit dem PaP hilfreich sein kann, und dies auch immer zuerst gesucht werden sollte. Wenn sich dies aber als Irrweg herausstellt, wie leider allzu oft, sollte der Rechtsweg frei von Angst bestritten werden.

Verfasst: 04.10.2007 07:19
von markuswalter
naja aber das schreiben meines anwalts hat sie dazu bewogen die leistungen wieder aufzunehmen :)

Verfasst: 04.10.2007 10:14
von wuschel04
Hallo!

Zum letzten Beitrag von Ralf H.:
Selbstverständlich nehme ich nicht an, daß es sich hier um "Einzelfälle" im wörtlichen Sinne handelt :( dazu sind zu viele Beiträge hier entsprechend aussagekräftig. Ich muß schon davon ausgehen, daß in den ARGEN bundesweit insgesamt zu viel "Mist gebaut" wird. Natürlich kann und will ich niemandem abraten, auf dem sog. "Rechtsweg" sein/ihr Recht zu suchen... aber nicht "voreilig" (ohne das Naheliegende versucht zu haben).
:wink:

Zur Statistik: die angeführten Zahlen sind "auf den ersten Blick" wohl erschreckend... interessant wäre hier aber auch die "Erfolgsquote" der eingereichten Widersprüche/Klagen/einstweil. Anordnungen...

An dieser Stelle möchte ich aber den aktuellen Beitrag nicht überstrapazieren... sonst heißt es - wie in der Schule - "Thema verfehlt - 5 - setzen"... :)

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 04.10.2007 22:45
von Ralf Hagelstein
wuschel04 hat geschrieben:Zur Statistik: die angeführten Zahlen sind "auf den ersten Blick" wohl erschreckend... interessant wäre hier aber auch die "Erfolgsquote" der eingereichten Widersprüche/Klagen/einstweil. Anordnungen...
Danke, wuschel04. Die Zahl der Klagen (45.500) die die BA meldet, sind nur die der BA durch die Argen bekanntgegebenen, die der 69 Optionskommunen fehlen. Das Sozialgericht Beriln meldet, das 80 % der eingereichten Klagen durch Anerkenntnis im vorgerichtlichen Verfahren eingestellt werden, rund 45 % im Sinne der Antragssteller, Hessens oberster Sozialrichter meldet, dass rund 50 % der eingereichten Klagen für den Antragsteller erfolgreich sind.

Im Angesicht der zur Zeit 7,4 Millionen Bezieher von ALG-II ist dies eine scheinbar äußerst niedrige Quote. Das Vertrauen der BürgerInnen in die Zuverlässigkeit behördlicher Entscheidungen ist leider oftmals unberechtigt.
Um die BürgerInnen über Ihre Rechte zu informieren, haben die sozialen Initiativen, oder solche Hilfeforen wie dieses, noch einen weiten Weg vor sich. Auf dass im Jahre 2008 455.000 Klagen gegen diese menschenverachtende Gesetzgebung und ihre Erfüllungsgehilfen in den Behörden eingereicht werden.