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Heiz & Warmwasserkosten

Verfasst: 16.09.2007 19:35
von kettelmaus
Hallo Leute

Also jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr :?
Da bekomme ich doch tatsache von der ARGE einen Brief das man nachprüfen müsse ob ich sie betrogen habe !
Bei mir wurde festgestellt das meine Heiz & Warmwasserkosten zusammen gerechnet sind, und ich hätte angeblich zuviel Geld bezogen

Aber haben die sich nicht selber ein EI gelegt da ich ja immer die Originale von den Stadtwerken vorgelegt habe und somit garnicht manipulieren konnte.
Man die wissen auch nicht wie Sie die Leute schikanieren können,wer kann den was für die dummheit anderer :roll:

Verfasst: 16.09.2007 21:18
von nonsens
Wenn die Leute dort diese Kosten zusammengerechnet haben, ist es doch nicht Dein Verschulden??

Du verlässt Dich doch auf die Richtigkeit der Angaben im Bescheid. Du hast Deinen Teil erfüllt, die Berechnung wird dann vom Amt übernommen.

Kurz, sollte ein Bescheid kommen, wo Du zurückzahlen musst, lege Widerspruch ein, denn es ist ein Fehler von Denen, und den musst Du nicht ausbaden.

Und was den *Betrug* angeht, da sollten sich die Leute dort etwas zurückhalten. Uns wurde auch einer unterstellt, weil Denen dort einiges unklar war, was eigentlich nicht hätte klarer sein können, selbst am Telefon wurde mein Mann als Betrüger hingestellt, wortwörtlich.

Wir haben den Sachbearbeiter dann angezeigt wegen übler Nachrede und Verleumdung und mit Erfolg. Der SB wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und ist auch nicht mehr in unserem Bereich zuständig gewesen, also wurde daraufhin auch gehandelt.

Verfasst: 16.09.2007 22:36
von pitter
Im Erstantrag musst du angeben ob in den Heizkosten Warmwasseranteile vorhanden sind. Diese Angabe musst du machen. Wenn du diese Frage mit nein beantwortet hast, dann war das eine Falschaussage und somit Betrug. Dann wirst du wohl etwas mehr als zurückzahlen müssen.

Verfasst: 17.09.2007 05:59
von kettelmaus
Hi

Ich habe gerade meine Kopie vom Erstantrag durchgelesen und "es war alles richtig was ich gemacht habe" Also frage ich mich ob die nicht lesen können :roll:

Verfasst: 17.09.2007 06:22
von Ralf Hagelstein
Liebe kettelmaus,

immer locker bleiben. :wink:

Gerade was die Warmwasserkosten betrifft, ist gerade ein LSG-Beschluß in die Revision zum BSG gegangen. Also immer schön Widerspruch fristgerecht einlegen.

@ nonsens,

das "sich auf die Bescheide der Behörde verlassen können", kann ein zweischneidiges Schwert sein. Hier entscheiden die SG/VG noch unterschiedlich. Oftmals wird nicht nur auf die Rechtssache als solche abgestellt, sondern auch auf den "Empfängerhorizont".

Mal überspitzt dargestellt: Bist Du z.B. eine Rechtsanwaltsgehilfin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht gewesen, nun arbeitslos geworden, und erhältst eine falschen Bescheid, wird dies durchauch anders gewertet, als wenn Du Aushilfsarbeiterin im Landschaftsbau gewesen wärest.

Mir muten solche Unterscheidungen immer menschenverachtend an, aber die gibt es in der Rechtssprechung, leider.

Verfasst: 17.09.2007 07:42
von Ladyguenes
guten morgen kettelmaus. ich hab das ganze auch durch. geh nach dem nächsten schreiben ( daß du rückzahlen musst ) in widerspruch. bei mir hats geklappt. was kann ich dafür, dass falsch berechnet, bzw. falsch vom mietvertrag abgelesen wird! nimm dir nen anwalt für 10.-eu`s. die wissen genau, wie man da vorgehen muss. viel glück! ladyguenes