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Hartz 4 110% Regelung für die Miete

Verfasst: 15.09.2007 13:42
von Erich
Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II )
Seit 01.08.2007 findet die neue Mietobergrenze der Stadt Leverkusen Anwendung, die 110-Prozent –Regelung kann leider ab 01.08.2007 nicht mehr berücksichtig werden.

Info: die Regelung wurde angewendet Leute die Länger als 7 Jahre in ihre Wohnung wohnten, oder wegen Krankheit ein Umzug nicht möglich war.

Weis da jemand ob das zulässig ist?
Oder versuch da, eine Stadt auf Kosten Kranke Geld zu sparen?

Verfasst: 16.09.2007 15:30
von pitter
Die Regelung diente sicher allen Mietern damit diese bei geringfügiger Überschreitung nicht umziehen mussten. Ader da die Gelder immer knapper werden......

Verfasst: 17.09.2007 06:07
von Ralf Hagelstein
Dies ist eine reine kommunale Regelung, der Du im Fall der eigenen Betroffenheit, lediglich duch ein Widerspruchs-/Klageverfahren entgegnen kannst. Das BSG hat dazu ein Grundsatzurteil gesprochen, dies kannst Du hier im Forum nachlesen. Benutzte dazu bitte die Suche. Danke.