Hartz 4 110% Regelung für die Miete
Verfasst: 15.09.2007 13:42
Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II )
Seit 01.08.2007 findet die neue Mietobergrenze der Stadt Leverkusen Anwendung, die 110-Prozent –Regelung kann leider ab 01.08.2007 nicht mehr berücksichtig werden.
Info: die Regelung wurde angewendet Leute die Länger als 7 Jahre in ihre Wohnung wohnten, oder wegen Krankheit ein Umzug nicht möglich war.
Weis da jemand ob das zulässig ist?
Oder versuch da, eine Stadt auf Kosten Kranke Geld zu sparen?
Seit 01.08.2007 findet die neue Mietobergrenze der Stadt Leverkusen Anwendung, die 110-Prozent –Regelung kann leider ab 01.08.2007 nicht mehr berücksichtig werden.
Info: die Regelung wurde angewendet Leute die Länger als 7 Jahre in ihre Wohnung wohnten, oder wegen Krankheit ein Umzug nicht möglich war.
Weis da jemand ob das zulässig ist?
Oder versuch da, eine Stadt auf Kosten Kranke Geld zu sparen?