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Umzugskosten für neue Wohnung

Verfasst: 15.09.2007 10:58
von devil666
wir sind 3 personen und beziehen seit einen vierteljahr hartz 4 - bzw. wir sind selbständig mit ner gaststätte in der wir auch notgedrungen wohnen und kriegen einen zuschuss bis zur höhe dese existenzminimums, weil einfach bei der selbständigkeit nix bei rausschaut.
nun ist es do, dass wir, wenn wir die gaststätte aufgeben auch sofort umziehen müssen, da auf gewerbliche wohnungen es keinen mieterschutz gibt. also müssen wir uns schnellstens eine neue wohnung suchen, wenn wir hier unsere zelte abbrechen. da aber in der gegend keine angemessene wohnung zu finden ist, haben wir uns anderweitig umgeschaut und wir würden fast 400 km entfernt - in thürigen - eine bezahlbare wohnung kriegen . dort müssten wir aber dann wieder hartz 4 beziehen, da dort die situation auch nicht besser ist, als hier in der oberpfalz. wenn wir nun umziehen, wie verhält es sich mit den umzugskosten? einen LKW können wir auf unseren name nicht mieten, da man dazu ne kreditkarte braucht und die haben wir nicht. ausserdem, wer soll den fahren? ich bin stark sehbehindert und habe auch eine knieprothese, kann also nix tragen und mein mann hat ein bandscheibenleiden. bleibt nur unser 16-järhiger sohn, der kann aber nicht den ganzen umzug alleine tragen. kriegen wir vom amt ein umzugsfirma bezahlt? und wie läuft das ab? hat jemand damit erfahrung? da wir in ein anderes bundesland ziehen würden, muss ich da erst eine genehmigung einholen? wenn ich aber noch lang rummache, dann ist die günstige wohnung weg.

Verfasst: 17.09.2007 09:59
von wuschel04
Hallo!
Auf jeden Fall vor dem Umzug und vor der Unterschrift unter den neuen Mietvertrag die Zustimmung der "alten" ARGE einholen! Wenn die ARGE zustimmt, werden auch die "notwendigen" Umzugskosten erstattet und auch die mietvertraglich vereinbarten Renovierungskosten... nur müssen diese Leistungen auch (vorher) extra beantragt werden... Ich rate zu einem sofortigen Gespräch mit der ARGE...
M.f.G.
wuschel04