Eingliederungsvereinbarung...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Eingliederungsvereinbarung...

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Gestern war es soweit . Ich musste auch so eine Vereinbarung unterschreiben. Aber jetzt habe ich mal ne ganz blöde Frage. Da ändert sich nichts außer dass ich jetzt pro Monat 10 Eigenbemühungen bringen muss. Hab ich ja sonst auch gemacht! Alles Andere ist doch sowieso schon immer so dass man zum Beispiel alles versuchen muss um aus dem Leistungsbezug raus zu kommen??? etc....
Also ich verstehe nicht was sich jetzt ändern soll weil ich den Vertrag unterschreiben musste! Kann mir Jemand erklären zuwas das gut war ?
Hätte ich nicht unterschrieben hätte es ja gleich Sanktionen gehagelt, also ist das ein Zwangsvertrag?! Nur für was ?
LG
Silvia
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!
Die Eingliederungsvereinbarung ist m.W. im SGB II vorgeschrieben und wohl so etwas wie eine gegenseitige Verpflichtungserklärung nach dem allseits bekannten Spruch "Fördern und Fordern"...
M.f.G.
wuschel04
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