Fahrkosten Trainingsmaßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
marli
Beiträge: 1
Registriert: 13.09.2007 11:55

Fahrkosten Trainingsmaßnahme

Beitrag von marli »

Hallo Leute, was bedeutet der satz? "Für die bestimmung der Entfernung ist jeweils die kürzeste Straßenverbindung maßgebend(einfache Fahrt).

Heisst das, wenn ich zum Arbeitsplatz der Trainingsmaßnahme z.b. 10 km Hinzu fahre und zurück auch wieder 10 km, das ich dann aber nur die Hinstrecke bezahlt bekomme? Ist das mit einfache Fahrt gemeint?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo marli
Ja, es ist nur eine Strecke gemeint.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
biniken
Beiträge: 11
Registriert: 08.09.2007 07:44
Wohnort: Oberhausen
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Es gibt einen festen Satz Fahrtkosten bei Trainingsmaßnahmen

Beitrag von biniken »

Hallo,
ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es einen festgesetzten Satz für die Fahrt (Hin und Rückfahrt) zu einer Trainingsmaßnahme gibt.
Uns wurde erklärt, es sei die Höhe für ein Wochenticket Preisstufe A der öffentlichen Verkehrsmittel.
Und es wurde wöchentlich das Fahrgeld ausgezahlt, damit man auch immer zu der Trainingsmaßnahme erscheinen konnte.
Das ist meine Erfahrung, Anfang 2007 in Oberhausen.
Ob es auch in anderen Städten genau diese Regelung gibt, weiß ich nicht.
Durch den Einsatz im Verein habe ich gelernt, dass das SGB wohl einen sehr großen Ermessensspielraum lässt, den jede Stadt sich anders auslegt.
Also bitte nur als persönliche Erfahrung nehmen.
Keine rechtsgültige Auskunft. :wink:
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