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Bildungsgutschein trotz abgeschl. Ausbild.

Verfasst: 13.09.2007 10:58
von nonsens
Hallo, ich hab da mal eine Frage

Meine Schwester hat die Möglichkeit an einer Weiterbildung oder so ähnlich teilzunehmen.
Sie könnte dort ein Zeugnis erlangen, das ihr ermöglicht in den Beruf des Personenschützers/Security etc einzusteigen. (inkl. Waffenkunde usw.)

Sie war bei der Veranstaltung, als einzigste Frau, und hat aufgrund ihrer Abschlüsse und Tätigkeiten, die sie vorweisen konnte, enorm gute Möglichkeitén, man würde sie sofort nehmen. Vorrausgesetzt sie hat vom Amt den Bildungsgutschein.

Dieser wurde ihr heute allerdings verwehrt, weil:

1. sie hat eine abgeschlossene BA als Bürokauffrau
2. Die Kosten für diese Weiterbildung betragen ca 3400 Euro, die wolle man beim Amt nicht bezahlen.

In einem Monat geht alles los, es sind ca 15 Bewerber oder so, sie gehört zu denen, die zu 99% reinkommen würden.

Als sie deswegen heute ihren SB persönlich auch ansprechen wollte, wurde sie abgewiesen mit den Worten, kein Termin, kein Gespräch. Und es wäre egal, ob es wichtig ist, sie muss erst anrufen, um einen Termin beim SB zu bekommen (was sie auch oft genug versucht, aber die Nummer des SB ist nicht vergeben und an der Vermittlung kommt man nicht ran. Ebenso sind die Kosten enorm, da es eine Service Rufnummer ist 0180 blabla...)

Was kann sie tun? Der Typ, der die Weiterbildung betreut und ihr die Zusage gab, wolle sich selbst drum kümmern, falls sie eine Absage vom Amt bekommt. Kann der überhaupt etwas ausrichten?

Sie sucht schon lange nach einer Beschäftigung, oder aber Weiterbildung für sich, sie ist ja ungebunden und kinderlos, sie will Geld verdienen. Jobs sind in ihrer Stadt genügend vorhanden, ebenso Massnahmen zur Weiterbildung, aber das Amt hindert jeden am Weiterkommen.

Würde da ein Gespräch beim Geschäftsstellenleiter etwas bringen? Sie will sich durchsetzen, allerdings ist sie bisher immer wieder gescheitert, und darauf hat sie keine Lust mehr. Zumal ihr die herablassende Behandlung beim Amt ziemlich gegen den Strich geht, denn sie ist ja arbeitswillig, nur nimmt man ihr die Chance.

Die Gutscheine werden dort nur an die vergeben, die nach 2 Tagen keine Lust mehr haben, wodurch anderen Willigen die Chance genommen wird. Finde ich wirklich traurig sowas.

Was kann sie jetzt tun?

Achso, sie ist 24 und hat eigene Wohnung. Falls das was zur Sache tut :)

Verfasst: 13.09.2007 14:01
von Melinde
Hallo nonsens
Deine Schwester sollte mit Begleitung dem zuständigen weiter auf die Pelle rücken, notfalls an den Dienststellenleiter wenden. Für nur Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen ist die Zeit etwas eng und da kann nur zusätzlich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen helfen.
Diese Bildungsgutscheine sind zwar eine Kann-Leistung aber trotzdem muss der Ermessensspielraum nach pflichtgemässem Ermessen genutzt werden.
So eine Bildungsmassnahme in diesem Bereich, da hat sie als Frau wirklich sehr gute Chancen einen Job zu bekommen, und das sollte doch Ziel sein. Gelder sind doch da die zielgerichtet eingesetzt zum Erfolg führen sollen.
Was nutzt eine Ausbildung als Bürokauffrau wenn es dafür keine Jobs gibt.
Damit die Telefonkosten nicht weiter in die Höhe schnellen schau mal
hier ob es eine Hintergrundnummer für die 180er Nummer gibt.
Wünsche viel Erfolg und drück die Daumen.
Gruss

Verfasst: 13.09.2007 15:03
von nonsens
schonmal danke Melinde, werd ihr das mal ausrichten :)

Ein Gespräch mit dem Geschäftsführer ist immer gut.

Verfasst: 19.09.2007 06:32
von biniken
Hallo Nonsens,
Deine Schwester sollte sich direkt mit dem Geschäftsführer der ARGE in Verbindung setzen.
Allerdings am besten mit einer Arbeitsloseninitiative oder ähnlichen offiziellen im Rücken.
Unsere Erfahrung bei unseren Hilfesuchenden, sobald sich ein Verein einmischt, werden die vorsichtig.
Denn Verein bedeutet Öffentlichkeit. Und da möchte keine ARGE schlecht da stehen.
Wo wohnt Deine Schwester denn? Wir helfen kostenlos, auch ohne das sie bei uns Mitglied ist.
Vielleicht können wir was tun?