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wird es als einkommen angerechnet?
Verfasst: 10.09.2007 13:36
von embindant
hallo
also ich bin familienpflegerin und arbeite wieder seit dem 1.8.07!es ist eine halbe stelle und ich bekomme ergänzend alg 2.
meine arbeitgeber haben einen zuschuss für kindertagespflege beantragt.dieser betrag ist steuerfrei und soll monatlich auf meine konto fließen!nun frage ich mich ob dieses geld mir als einkommen angerechnet wird?vielleicht kennt sich ja jemand aus!
vielen dank
embindant
Verfasst: 10.09.2007 14:12
von DjTermi
Durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" vom 20. Juli 2006 wurde im § 11 SGB II auch die Anrechnung der Abgeltung der Erziehungsleistung für Pflegeeltern und Tagespflegepersonen, die Einkünfte nach § 23 SGB VIII aufgrund der Vermittlung durch das Jugendamt erzielen, (öffentlich geförderte Kindertagespflege) geändert.
Ab dem 1.1.2007 gilt folgende Regelung:
für das erste und zweite Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung nicht angerechnet,
für das dritte Pflegekind zu 75%,
für das vierte und jedes weitere Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung in voller Höhe angerechnet.
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Pflegekindes wird wie bisher nicht als Einkommen der Pflegeeltern bzw. der Tagespflegeperson angerechnet, sondern nur der Teil der Einkünfte, der als Entgelt für die Erziehungsarbeit (Erziehungsbeitrag) gewährt wird.
Verfasst: 10.09.2007 14:31
von embindant
hm also... die förderung kommt ja meinem abg zugute,das was ich durch die förderung bekomme muss er mir weniger zahlen, weil ich ihr kind betreue!in diesem zusammenhang habe ich das obrige jetzt nicht so recht verstanden.
embindant
Verfasst: 10.09.2007 22:42
von Melinde
Hallo embindant
Wenn Dein Arbeitgeber Dir weniger zahlt und die Differenz durch die Zahlung der Förderung ausgeglichen wird bleibt es sich unter dem Strich gleich, angerechnet wird es. Dein Einkommen fliesst dann halt aus 2 Quellen auf das Konto.
Gruss
Verfasst: 12.09.2007 19:39
von Melinde
Hallo embindant
Das wird angerechnet, ist als Einkommen auf Deinem Konto und da ist es egal woher Deine Arbeitgeber das Geld bekommen.
Gruss
Verfasst: 12.09.2007 19:51
von embindant
ich dachte es sei sozusagen "frei", wie erziehungsgeld!
wo kann ich denn mehr infos finden?ich bin echt mit meinem latein am ende!
embindant
Verfasst: 12.09.2007 20:39
von embindant
habe gerade gefunden das diese förderung nicht angerechnet wird.