Alg2 Rechnung für Nebenkosten dringend!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Gast

Alg2 Rechnung für Nebenkosten dringend!

Beitrag von Gast »

Hallo!

Ich habe folgendes Problem.Ich habe eine Wohnung,wo meine Eltern jahrelang die Nebenkosten übernahmen.Jetzt ist das leider nicht mehr möglich,da es finanzell nicht mehr geht.Ich bin arbeitslos und muss nun einen ALG2 Antrag stellen,meine Eltern wollen mir jedoch nicht die Heizkostenabrechnung,Stromabrechnung und die Rechnung für Wasserkosten aushändigen.Brauche ich diese Rechnungen,wenn ich ALG2 beantragen möchte? Wie komme ich an die letzten Rechnungen,da ich auch nicht weiss wer für die Abrechnungen zuständig ist.Reicht es aus,wenn ich vom Vermieter alles über Heizkosten,Wasser usw. auf dem Blatt für den Vermieter beim ALG2 Antrag ausfüllen lasse oder braucht man auch die Rechnungen von den letzten Heiz-Strom- und Wasserkosten?

LG
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Nebenkostenrechnungen

Beitrag von Melinde »

Hallo Gast
Du brauchst den Mietvertrag, da steht drin
welche Betriebskosten/Nebenkosten für die Wohnung
neben der Miete zu zahlen sind.
Wenn sich seit Vertragsabschluß hier etwas
geändert hat (z.B. Höhe der einzelnen Posten)
bescheinigt Dir Dein Vermieter das sicher.

Der Vermieter ist für die Abrechnung der
Nebenkosten zuständig, d.h. er erstellt jedes
Jahr eine Betriebskostenabrechnung.
In der sind alle Kosten die für das ganze Haus angefallen sind
(und die er nach der Betriebskosten- und Heizkosten-
verordnung abrechnen darf) dann aufgelistet.
Der Anteil, der davon auf Deine Wohnung zutrifft
wird mit Deinen monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen
verrechnet. Entweder musst Du etwas nachzahlen oder
hast ein Guthaben.
Anders ist es, wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart ist.
Dann gibt es keine Abrechnung weil die Pauschale alles abdeckt.


Für Stromkosten wird vom Amt nichts gezahlt, das muß vom Regelsatz bestritten werden.
Da kommt die Rechnung vom Stromversorger direkt an Dich.
Bei den Heizkosten werden 18% abgezogen wenn das warme Wasser
mit der Heizanlage verbunden ist.
Es ist nicht nötig, neben den Unterlagen über die Miete und Nebenkosten
weitere Rechnungen vorzulegen.
Wenn Du mit Gas heizt dann natürlich die Gasrechnung, die Dir das
Gaswerk direkt zuschickt.
Hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß Melinde
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