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hilfe!
Verfasst: 04.09.2007 15:24
von hmueller
also kurz vorweg. ich mache im moment ein umschulung und bekomme die normalen regelsaetze vom amt. ich muss von meinen 347 euro allerdings geld zur monatskarte dazulegen, da des fahrgeld welches ich bekomme net reicht, ich muss davon zur miete zulegen weil ich vom amt net alles bekomme und nun kommt mein eigentliches problem. ich habe die betriebskosten abrechnung bekommen und habe ein guthaben. hatte aber heute einen brief vom amt bekommen in dem ich aufgefordert werde die betriebskosten abrechnungen der letzten 3 jahre vorzulegen. ich habe aber jedes jahr geld wiederbekommen, da ich halt auch nur 2 von 4 heizungen benutzen und so weiter, soll heissen ich habe immer versucht zu sparen. bisher wollten sie, trotz antrags verlaengerung, nie die betriebskosten abrechnung sehen. mit was hab ich zu rechnen? also kann das amt mir vom laufenden geld was wegnehmen? oder kann ich sagen, hier 5 euro im monat kann ich zurueck zahlen mehr geht nicht? das geld reicht ja so schon net. und wie gesagt habe ich auch noch andere ausgaben (telefon, internet). und die andere frage ist, da ich ja immer auf die miete drauflegen musste, wird dies anteilig da mit rein gerechnet? dann wuerde mir ja theoretisch sogar geld von den rueckzahlungen zustehen, oder liege ich da falsch? vielen dank!
Verfasst: 04.09.2007 21:07
von Melinde
Hallo hmueller
Das Guthaben von der Abrechnung muss aufgeteilt werden.
Zahlst Du z.B. 5% der Kosten selber stehen Dir auch 5% des Guthabens zu. Rausgerechnet werden dürfen nur die Energiekosten zur Warmwasserbereitung bei verbundenen Anlagen, die musst Du selber zahlen.
Drösel halt einfach die Abrechnungen nach diesem System auf, leg Deine Berechnung zu der Abrechnung dazu und weise darauf hin das nur die von Dir errechnete Summe an ARGE geht, der Rest gehört Dir. Wenn Dir Dein Anteil an dem Guthaben trotzdem abgezogen wird dann widersprech dem entsprechenden Bescheid bzw. lass ihn überprüfen.
Gruss
Verfasst: 05.09.2007 06:10
von hmueller
danke fuer deine antwort. da ich die guthaben der letzten 2 jahre schon aufgebraucht habe, ist meine andere frage, wie kann/muss ich das zurueckzahlen? darf die arge das auf einmal verlangen? oder kann ich sagen, z.B 5 euro im monat kann ich zurueck zahlen, mehr geht nicht. weil wenn die mir nun auch noch ans geld gehen, weiss ich nicht wie ich die umschulung schaffen soll. ich habe durch die ganze sache schon weniger geld, als wenn ich den ganzen tag nix mache, bin aber nateurlich froh diese chance zu haben. nur wenn dir mir jetzt in irgend einer form das geld kuerzen, seh ich echt alt aus. danke fuer eure antworten.
Verfasst: 05.09.2007 10:00
von Melinde
Hallo hmueller
Versuch mit Deinem zuständigen eine Ratenzahlung zu vereinbaren die weit unter dem liegt was als Ratenhöhe allgemein verlangt werden kann, das wären nämlich 30%. (steht so im
SGB II § 43)
Es wird sicher möglich sein denke ich denn wenn Du schon was zu den Fahrtkosten und der Miete drauflegen musst ist es eh eng mit dem Haushaltsgeld. Und Arbeit/Ausbildung soll doch nicht noch unnötig belastet werden, vielleicht lässt sich die Rückzahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben wenn Du einen Job gefunden hast, frag halt einfach mal nach.
Wünsche Dir viel Erfolg dabei das es irgendwie gut zu regeln ist.
Gruss
Verfasst: 05.09.2007 15:36
von hmueller
danke fuer deine netten antworten. ich werde das mal versuchen. hoffe das klappt alles so...