Lehrmitelfreiheit-wie ist das bei euch geregelt?
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Lehrmitelfreiheit-wie ist das bei euch geregelt?
Gegenwärtig benötigen Familien mit schulpflichtigen Kindern wieder neue Schullehrbücher. Das ist bei meine betreuten Hartzern ein grosses Problem. Wie ist es bei euch geregelt? Es ist in den einzelnen Bundesländern ja wohl sehr unterschiedlich!
Danke für viele Antworten und bitte das Bundesland mitbenennen!
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Baden Württemberg: keinerlei anfallenden Kosten der Schulbücher. Die Schulbücher sind in den Schulen Leihgaben und werden von Jahr zu Jahr weiter gereicht.
Was ich nicht verstehen kann, wo bleibt hier bitteschön das "Gleichheitsgesetz"???? Das darf doch nicht nur bei Mann und Frau oder schwarz und weiß angewendet werden!!!! Ich würde (jetzt lacht nicht) versuchen in einer Klage etwas zu bewirken. Gruß buxi
Was ich nicht verstehen kann, wo bleibt hier bitteschön das "Gleichheitsgesetz"???? Das darf doch nicht nur bei Mann und Frau oder schwarz und weiß angewendet werden!!!! Ich würde (jetzt lacht nicht) versuchen in einer Klage etwas zu bewirken. Gruß buxi
Niedersachsen:
Bei Vorlage eines Bewilligungs/Leistungsbescheides werden die Bücher kostenfrei an die Kinder übergeben (Leihgabe), dabei kommts auch nicht drauf an, wie hoch die Leistungen sind, wir bekommen monatl. nur knapp 3 Euro von denen, aber es reichte aus, um die Lehrmittel auszuleihen.
Allerdings kann ich es nur aus Sicht der Hauptschule sagen, was die Grundschule betrifft, habe ich keine Ahnung.
Da gibt es wohl unterschiedliche Regelungen, denn in verschiedenene Stadtvierteln wird es jeweils anders gehandhabt.
Bei Vorlage eines Bewilligungs/Leistungsbescheides werden die Bücher kostenfrei an die Kinder übergeben (Leihgabe), dabei kommts auch nicht drauf an, wie hoch die Leistungen sind, wir bekommen monatl. nur knapp 3 Euro von denen, aber es reichte aus, um die Lehrmittel auszuleihen.
Allerdings kann ich es nur aus Sicht der Hauptschule sagen, was die Grundschule betrifft, habe ich keine Ahnung.
Da gibt es wohl unterschiedliche Regelungen, denn in verschiedenene Stadtvierteln wird es jeweils anders gehandhabt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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sag mal, nonsens sind bei der Leihgabe die Bücher gemeint die "andere " dazu kaufen müssen ?nonsens hat geschrieben:Niedersachsen:
Bei Vorlage eines Bewilligungs/Leistungsbescheides werden die Bücher kostenfrei an die Kinder übergeben (Leihgabe), dabei kommts auch nicht drauf an, wie hoch die Leistungen sind, wir bekommen monatl. nur knapp 3 Euro von denen, aber es reichte aus, um die Lehrmittel auszuleihen.
Allerdings kann ich es nur aus Sicht der Hauptschule sagen, was die Grundschule betrifft, habe ich keine Ahnung.
Da gibt es wohl unterschiedliche Regelungen, denn in verschiedenene Stadtvierteln wird es jeweils anders gehandhabt.
Weil einen Teil bekommen die KIds ja eh von der Schule ?
lg
C.
hallo,
bei uns ist es so,alles was wir nicht von der Schule leihe können müssen wir dazu kaufen.Und vom Amt gibt es nichts dazu(außer bei Klassen- fahrten).Und für 2 Kinder ist das auch schon ganz schön teuer.Mein Sohn geht auf die Realschule,der braucht teilweise ganz schön teure Sachen.Da darf ich nicht mehr die billigen Hefte kaufen.Sonst bekommt er in der Schule ärger.
bei uns ist es so,alles was wir nicht von der Schule leihe können müssen wir dazu kaufen.Und vom Amt gibt es nichts dazu(außer bei Klassen- fahrten).Und für 2 Kinder ist das auch schon ganz schön teuer.Mein Sohn geht auf die Realschule,der braucht teilweise ganz schön teure Sachen.Da darf ich nicht mehr die billigen Hefte kaufen.Sonst bekommt er in der Schule ärger.
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- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Was von der Schule von Haus aus dazu kommt, weiss ich nicht, aber die Leihgabe umfässt die Bücher, die andere kaufen müssen, jeppConfused hat geschrieben:
sag mal, nonsens sind bei der Leihgabe die Bücher gemeint die "andere " dazu kaufen müssen ?
Weil einen Teil bekommen die KIds ja eh von der Schule ?
lg
C.
zumindest denke ich das so....weil ich hab keinen Schulbuchzettel für den Jungen bekommen, ich muss nur einen Atlas selber kaufen, der wird nämlich nicht verliehen. Alles ein wenig neu für mich, da wir bis zur 4. Klasse immer alles selber kaufen mussten, da gabs keine Dinge ausgeliehen.....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Hamburg : Bei Vorlage des Hartz4 Bescheides muss man an die Schule keine Leihgebür für die Schulbücher entrichten ! Würde 80 Euro kosten !!!
Das gilt für Grund - und Hauptschule. Wie es bei weiterführenden Schulen ist, weis ich nicht ( noch nicht )
LG
Silvia
Ähm : Man kann die Bücher kaufen oder Leihen ....
Das gilt für Grund - und Hauptschule. Wie es bei weiterführenden Schulen ist, weis ich nicht ( noch nicht )
LG
Silvia
Ähm : Man kann die Bücher kaufen oder Leihen ....
Zuletzt geändert von maria1106 am 30.08.2007 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
hi.
also ich kann nur von einem gym in berlin sprechen ^^
da ich hier ja quasi inner schulbibliothek sitz.
ich kann aber nur von den mathebüchern reden. denn die werden noch hier eingelagert. und wir haben jetz die order bekommen erst nach 6 wochen ab schuljahrbeginn mathebücher auszuteilen. da jetz erst die schüler die bücher bekommen, die einen antrag gestellt haben, weil bedürftig. und die dürfen sich die alten mathebücher hier dann ausleihen.
sind nat. nich die allerneusten aber kostenlos. ^^
mehr kann ich leida net sagen. wies bei den anderen schulbereichen ausschaut weiß ich net. da ham die lehrer ihre bücher bei sich oder so. ka.
ansonst können von den schülern die meisten bücher der bibliothek genutzt werden.
luna.
also ich kann nur von einem gym in berlin sprechen ^^
da ich hier ja quasi inner schulbibliothek sitz.
ich kann aber nur von den mathebüchern reden. denn die werden noch hier eingelagert. und wir haben jetz die order bekommen erst nach 6 wochen ab schuljahrbeginn mathebücher auszuteilen. da jetz erst die schüler die bücher bekommen, die einen antrag gestellt haben, weil bedürftig. und die dürfen sich die alten mathebücher hier dann ausleihen.
sind nat. nich die allerneusten aber kostenlos. ^^
mehr kann ich leida net sagen. wies bei den anderen schulbereichen ausschaut weiß ich net. da ham die lehrer ihre bücher bei sich oder so. ka.
ansonst können von den schülern die meisten bücher der bibliothek genutzt werden.
luna.
bin auch aus sachsen...Ladyguenes hat geschrieben: SACHSEN: keine lehrmittelmaterialien zu bezahlen...!!!!
also schulbücher für die grundschule hab ich zahlen müssen...
die durft bzw. musste ich dann aber auch behalten.. zum leihen gabs da nix
im Gymnasieum gibt es diese als Leihgabe.. nur das, was direkt verwendet wird.. wo die kids also auch reinschreibe usw. muss gezahlt werden.. weils halt net weitergegeben werden kann
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!