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Abklärung Erwebsunfähigkeit

Verfasst: 25.08.2007 14:37
von jeheim
Hallo zusammen,

Ich muss die Tage zum Amtsarzt des Arbeitsamtes für eine ärztliche Untersuchung §59 SGB2.


Für diese Untersuchungen bekam ich Einen Brief in dem ich meine Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden soll.

Das möchte ich eigentlich nicht, deshalb meine Frage:

Wenn ich dem nicht einwillige, können mir Nachteile entstehen ? Oder ist es mein Recht das nicht Frei zu geben.


Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Hilfe :)

Verfasst: 25.08.2007 15:28
von Ralf Hagelstein
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist freiwillig.

Verfasst: 25.08.2007 17:28
von Henry01
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass dadurch die Arbeit des Amtsarztes erschwert wird. Evtl. kommt dann die Begutachtung zu einem Ergebnis, welches nicht im Interesse des Kunden ist.

Henry

Verfasst: 25.08.2007 17:40
von jeheim
Also können mir 100% keine Nachteile entstehen was mein AG Geld angeht wenn ich die Schweigepflicht nicht aufhebe ? :)

Verfasst: 25.08.2007 22:47
von Henry01
Das kommt drauf an, wieso man überhaupt ein ÄG von dir machen möchte.

Beispiel: Weil du eine Arbeit/1 Euro Job/Eingliederungsmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hast. Weil man deine Eignung zu einer Fortbildungsmaßnahme prüfen will. Weil man deine Erwerbsfähigkeit generell prüfen will. Weil man deine Belastbarkeit im erlernten Beruf prüfen will. Etc....

Und da gäb es schon Fälle, wo es durchaus negativ sein könnte, wenn der Amtsarzt nicht mit dem behandelnden Arzt sprechen kann.

Henry

Verfasst: 26.08.2007 01:01
von Ralf Hagelstein
Eine Schweigepflichtsentbindung meiner Ärzte würde ich niemals unterschreiben.

Ob die Behörde einen rechtlichen Anspruch hat, näheres über meinen Gesundheitszustand zu erfahren, würde ich mit meinem Rechtsbeistand beraten.
Falls sich eine solche als unumgängliche erweisen sollte, würde ich allerdings mit dem Amtsarzt absprechen, welche Untersuchungen er im Auftrag vornehmen soll und mit welchem Ziel, und welche Ergebnisse bereits von meinen behandelnden Ärzten vorzulegen wären. Eine Doppeluntersuchung ist vom Gesetz her zu vermeiden.

Je nachdem, was Mensch erreichen will, gibt es mehrere Handlungsoptionen.
Auf mögliche Negativoptionen hat ja bereits Henry01 hingewiesen.

Verfasst: 26.08.2007 12:35
von Confused
Ich war schonmal in der gleichen Situation, hab die Entbindung der Schweigepflicht jedoch ohne weiteres unterschrieben, mit dem Hintergrund das ich dache "ehrlich währt am längsten" wenn du richtige Angaben gemacht hast dann hast du ja von der Entbindung Normalerweise nur vorteile.

lg

C.