Urteil/400€Job:Keine rückwirkende Anrechnung auf Einkommen
Verfasst: 22.08.2007 19:59
Für alle die gerade eine geringfügige Beschäftigung angetreten haben oder antreten wollen habe ich hier ein interessantes Urteil entdeckt, das die rückwirkende Anrechnung des Einkommens auf das ALGII nur mit Zustimmung des ALGII Empfängers möglich ist.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147A.htm
Freut mich besonders, weil ich in 3 Tagen Abgabefrist zum Anhörungsbogen wegen Rückforderung habe.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147A.htm
Freut mich besonders, weil ich in 3 Tagen Abgabefrist zum Anhörungsbogen wegen Rückforderung habe.