Seite 1 von 1

Urteil/400€Job:Keine rückwirkende Anrechnung auf Einkommen

Verfasst: 22.08.2007 19:59
von buxi
Für alle die gerade eine geringfügige Beschäftigung angetreten haben oder antreten wollen habe ich hier ein interessantes Urteil entdeckt, das die rückwirkende Anrechnung des Einkommens auf das ALGII nur mit Zustimmung des ALGII Empfängers möglich ist.

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4147A.htm

Freut mich besonders, weil ich in 3 Tagen Abgabefrist zum Anhörungsbogen wegen Rückforderung habe. :wink: