Bekommt Hartz4 Empfänger 22 jahre beihilfen für Umzug?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Beate
Beiträge: 2
Registriert: 18.11.2005 13:32

Bekommt Hartz4 Empfänger 22 jahre beihilfen für Umzug?

Beitrag von Beate »

Hallo!


Hoffe Ihr könnt mir helfen, bin auf diese Seite gestossen um mich zu informieren ob noch Mietsicherheit bei Umzug vom Amt gezahlt wird? Eine Bekannte( 22 Jahre) von mir, hat sich von Freund getrennt und ist zurück z Ihren Eltern, dort ist aber leider wenig platz und nu will sie sich eine eigene Wohnung suchen, Aber sie meint das Amt zahlt gar nix, nicht einmal die Mietsicherheit???? Aber kann ich mir nicht vorstellen???

Wer kann mir helfen????


Vielen Dank!!!!

grüsse Beate
sacora
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2005 18:24

Beitrag von sacora »

Hallo..

Selbstverständlich will das Amt natürlich, daß Deine Freundin bei den Eltern bleibt. - Doch wirklich abhängig ist, wie die Wohn-/Lebenssituation Deiner Freundin zuhause ist.

Hat sie dort ein eigenes Zimmer - ist also alles "tutti"?


Meine Freundin zb ist von zuhause ausgezogen, weil sie nur ein Sofa bei ihrer Mutter im Wohnzimmer bezogen hatte und von ihrem Wohnort (am Arsch der Welt) per öffentliche Verkehrsmittel keine neue Arbeit finden kann - sie ist Krankenschwester/Schichtdienst - da schlichtweg keine Busse um 4:00 Uhr morgens fahren.

Oder:

Wohnt sie dort in unzumutbaren Verhältnissen? Siehe dazu auch die Beiträge --> http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ic530.html <-- - Da wirst Du auch einige Erkenntnisse gewinnen können.


Gruß,

sacora
Sir Lobo
Beiträge: 14
Registriert: 10.11.2005 16:46

Beitrag von Sir Lobo »

Ich will auch mit meiner Freundin gemeinsam eine Wohnung beziehen. Und obwohl sie in der Ausbildung ist, ich arbeitslos UND am Arsch der Welt wohne, gibt es keinen Zuschuß. Im Gegenteil am Ende zählen wir als Eheähnlichgemeinschaft und ich bekomme Abzüge aufgebrummt. *GRRR*
Bedenke bei jedem Urteil:
Es gibt Menschen, die töten um zu leben;
und es gibt Menschen, die leben um zu töten.
Beate
Beiträge: 2
Registriert: 18.11.2005 13:32

Beitrag von Beate »

Danke Für die Antwort, das hatte ich auch schon gelesen, also momentane situation ist das sie im Spielzimmer ihrer Geschwister schläft, für mich Unzumutbar, sieht es aber das Amt auch so????

Hast Du vielleicht noch ein Rat wie sie denn am besten vorgehen soll?

Denn auf wohnung suche ist sie noch nicht gegangen, weil sie glaubt sie bekommt keine Zuschüsse( Mietsicherheit ). Vorher nochmal abklären???? oder gleich mit neuen Mietvertrag hin????


Viele Grüsse Birgit
sacora
Beiträge: 5
Registriert: 17.11.2005 18:24

Beitrag von sacora »

Wie alt sind die Geschwister?? - Das ist u. U. wichtig in der Argumentation. Sind die Altersunterschiede der Geschwister enorm? - Ist ein Junge dabei? Sind etwa Kleinkinder oder ein Säugling mit im Zimmer? - Wieviele Kinder teilen sich denn das Zimmer? - Wie groß ist das Zimmer?

Zu verlieren hat Deine Freundin m.E: ja nichts. Sie guckt sich Wohnungen an, die ihr gefallen, wenn sie eine Angemessene gefunden hat und der Vermieter sich das auch vorstellen kann, braucht sie doch nur eine Kleinigkeit tun:

Dem neuen Vermieter sagen, daß sie beabsichtigt, die Wohnung zu nehmen und das sie sehr begeistert von der Wohnung wäre (kann man ja erstmal sagen) und ob diese so freundlich wären und ihr den Mietvertrag mitgeben, sie möchte sich dieses in Ruhe durchlesen denn es soll "ja das richtige" sein, da sie vorhabe, "wenn", dann auch LÄNGER dort wohnen zu bleiben.

Sie vereinbart mit dem Vermieter einen Termin, zu welchem Deine Freundin ihm/ihr den Mietvertrag UNTERSCHRIEBEN (kann man ja erstmal sagen) vorbeibringen/zuschicken wird (möglichst schnell).

Jetzt hat sie einige Tage gewonnen. Sie hat nun wenige Tage Zeit, zum Amt zu gehen, mit der Bitte, daß das Amt dem Vertrag zustimmt, da ihre eigene Wohnsituation "unhaltbar" ist.

Argumente, WARUM die Situation unhaltbar ist, sind ABSOLUT individuell, daher sollte sie sich die Argumente vorher gut "überlegen" und - am besten - via Online-Recherche nach "Wirksamkeit" abklopfen, also möglichst, daß der Sachbearbeiter eigentlich keine andere Chance hat, als zuzustimmen. Ihre Glaubwürdigkeit und auch Ihre Unnachgiebigkeit, die die Not glaubhaft macht, sind dabei von Bedeutung.

- Sollten dann doch noch alle Stricke reißen, kann man - gaaanz souverän - den möglichen Vermieter anrufen und diesem - ganz nett - mitteilen, daß man die Wohnung leider nicht beziehen und den Mietvertrag nicht unterschreiben kann. - (weil zb die Mutter die ihr zugesagte Unterstützung beim besten Willen nicht zahlen und sie deshalb sich die Wohnung nicht leisten kann).


Ich hoffe, ich konnte etwas helfen,

Grüße,

sacora
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Sacora,

vielen vielen Dank !!!! Du hast mir sehr weiter geholfen!!!!

Gruss Birgit
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