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Kürzung Alg2 wegen nicht Bewerben auf eine Stelle während
Verfasst: 22.08.2007 15:24
von Alexander
Hallo an alle!
Ich habe folgendes Problem habe vor ein Paar Wochen eine Stelle zugeschickt bekommen und mich nicht drauf Beworben weil ich Krankgeschrieben war! Es handelte sich um einen Minijob.
Habe einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, habe ihn ausgefüllt und zurückgeschickt.
Heute habe ich dann einen Brief der ARGE bekommen wo mir mitgeteilt wurde das mein Geld gekürzt wird für 3 Monate. In dem Brief wird auf dem § 31 SGB 2 hingewiessen.
Was kann ich jetzt machen brauche dringend HILFE!!!!
Verfasst: 22.08.2007 22:56
von Melinde
Hallo Alexander
Auch wenn Du krankgeschrieben bist hättest Du eine Bewerbung auf die zugeschickte Stelle schreiben können.
Wenn es sich nicht nur um ein Bewerbungsschreiben handelt und Du persönlich bei der Stelle erscheinen solltest schaut es mit einem Widerspruch in dem Fall sicher gut aus wenn Du mit Attest oder so nachweist das Du bettlägerig, im Krankenhaus oder sonst wie nicht gehfähig warst. Das hättest Du aber dann auch gleich mitteilen sollen, hätte Ärger erspart.
Versuch Dein Glück und Viel Erfolg
Gruss
Verfasst: 22.08.2007 23:07
von Alexander
Hallo Melinda!
Der Agentur lagen zu diesem zeitpunkt die Krankmeldungen vor, ich sollte persönlich mich vorstellen bei dieser Stelle ok mein fehler hätte anrufen sollen habe ich nicht gemacht weiss das das ein Fehler war. Nur da ich bettlägerig war wegen einer Ahtrose im rechten knie und spruggelenk auch rechts konnte ich nicht personlich vorbei kommen bei der Firma. Aber das wusste die Agentur zu diesem Zeitpunkt.
Verfasst: 22.08.2007 23:14
von Melinde
Hallo Alexander
Dann nichts wie ab zur Post mit dem Widerspruch.
Einwurfeinschreiben ist billiger als normales und der Brief kommt garantiert an.
Gruss
Verfasst: 22.08.2007 23:24
von Alexander
Nur bei der Stellungnahme die ich ja vorher abgeben musste habe ich dennen das auch nochmal alles mitgeteilt und meinten "es wurden keine entscheidungsrelevanten Gründe vorgetragen" mir kommt das so vor das dennen das auf gut deutsch gesagt scheissegal ist das ich Krankgeschrieben war!
Verfasst: 22.08.2007 23:43
von Melinde
Hallo Alexander
Klar ist das denen scheissegal, die haben die Aufgabe zu kürzen auf Teufel komm raus.
Deshalb Widerspruch, nötigenfalls Klage beim Sozialgericht. Beratungsschein für Anwalt gibt es beim zuständigen Amtsgericht.
Gruss
Verfasst: 22.08.2007 23:45
von Alexander
Wie ist das denn mir hat mal jemand gesagt ein beratungsgespräch wäre beim anwalt kostenlos stimmt das??? ich bin zur zeit an dem widerspruch am schreiben.
Verfasst: 22.08.2007 23:53
von Melinde
Hallo Alexander
Kommt auf den Anwalt an wenn Du einen netten kennst.
Unabhängige
Beratungsstelle wäre auch was für erste Infos.
Gruss
Verfasst: 22.08.2007 23:57
von Alexander
Erstmal danke für die tipps und fürs muth machen werde morgen denn widerspruch raus schicken und hoffen das was gutes dabei raus kommt anderen falls anwalt oder gericht!
Verfasst: 22.08.2007 23:59
von Melinde
Dickes Daumendrück
und Gute Nacht
Verfasst: 23.08.2007 20:34
von Alexander
Ich habe nochmal ne Frage von welchen Betrag wird die kürzung eigentlich berechnet?????? Denn bei mir steht nur der Betrag der mir abgezogen wird, aber nicht von welchen der nun abgezoge wird.
Verfasst: 23.08.2007 21:49
von Melinde
Hallo Alexander
Die Kürzung wird vom Regelbedarf errechnet, Miete und so bleibt unberührt.
SGB II §31:
........"(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt."
Aber nur von Deinem, der eventueller Mitbewohner bleibt erhalten.
Gruss
Verfasst: 23.08.2007 21:54
von Alexander
Ich habe mir meinen guten brief nochmals durchgelesen und gefunden das von der absenkung betroffen sind die leistung für unterkunft und heizung (§ 22 SGB 2).
Verfasst: 23.08.2007 22:50
von Melinde
Hallo Alexander
Bist Du unter 25 Jahre?
Wenn ja dann dürfen bei der 1. Sanktion nicht die Kosten der Unterkunft wegfallen.
Lies mal
hier ab Seite 4 nach.
Für über 25 jährige steht was auf Seite 3.
Gruss
Verfasst: 24.08.2007 07:32
von Alexander
Nein bin über 25 und verheiratet!
Nur was ich nicht verstehe was für einen betrag die zu berechnung genommen haben!
Verfasst: 24.08.2007 12:00
von Melinde
Hallo Alexander
Berechne mal Deine kopfteiligen Kosten der Unterkunft, addiere sie zu den 311 € und zieh vom Ergebniss dann den Prozentwert ab. Kommt ein Betrag raus der sich mit dem Betrag deckt der gekürzt werden soll sind bei Dir Regelbedarf und KdU betroffen.
Beispiel:
311,00
125,00 als angenommener KdU Anteil von Dir.
Wären bei
43,60€ kürzen = 10%
130,80€ kürzen = 30%
261,60€ kürzen = 60%
Hoffen wir aber mal es kommt nicht zur Kürzung.
Gruss
Verfasst: 24.08.2007 12:29
von Alexander
Hallo Melinda!
Die wollen mir eine kürzung von 94 euro geben, die regelleistung von 311 euro bekomme ich nur theoretisch und wie kann man eine strafe von einem theoretisch betrag errechnen??????????????

Verfasst: 24.08.2007 12:45
von Melinde
Hallo Alexander
Ich versuch jetzt mal durchzublicken:
Du bekommst nur den Anteil an den Kosten der Unterkunft vom Amt?
Gekürzt werden kann nur bei dem was man kriegt, in Deinem Fall also der Mietanteil der gekürzt wird.
Oder liege ich da falsch?
Gruss
Verfasst: 24.08.2007 13:12
von Alexander
ich bekomme diesen befristeten zuschlag und kosten für unterkunft und heizung!
Ist dieser zuschlag auch davon betroffen von der kürzung den in dem brief steht drin: Während des genannten zeitraums besteht kein anspruch auf den vefristeten zuschlag nach bezug von arbeitslosengeld.
Verfasst: 24.08.2007 13:45
von Melinde
Hallo Alexander
Wir kommen der Sache schon näher:
Aus § 31 SGB II:
"Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlags
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn............."
Der Zuschlag fällt also ganz weg, was noch mehr gekürzt wird ist demnach Dein Anteil an den KdU.
Gruss
Verfasst: 24.08.2007 13:59
von Alexander
danke melinda das habe ich eben schon mitbekommen! bekomme noch 139 euro!!!!!!!!!!
Habe eben mit der Angentur Telefoniert ! Da wurde mir dann mitgeteilt das das nicht mein SB beschlossen hat sondern seine Vertretung und das diese Sanktion REINE ERMESSENSACHE dieses SB ist der mich noch nicht mal Persönlich kennt. Desweiteren wurde mir gesagt das eine anderer oder mein SB keine Sanktion verhängt hätte!
Verfasst: 24.08.2007 14:45
von Melinde
Hallo Alexander
Am besten gehst Du mit diesen Informationen nochmal zu diesem "netter Vertreter" Deines SB und begleitest ihn zum Dienststellenleiter wenn er seine Fehlentscheidung nicht zurücknimmt.
Er hat seinen Ermessensspielraum zu Ungunsten seines Kunden ausgelegt und das widerspricht seinen Pflichten als Mitarbeiter einer Behörde oder wie sich ARGE nennen mag.
Nur Mut, es wird Dich keiner fressen, höchstens etwas sauer gucken wenn Du dort mit Begleitung (keinesfalls alleine) auftauchst. Trotz aller Wut sachlich und mit der gebotenen Höflichkeit.
Auf jeden Fall merkt dieser Knabe dann das er nicht machen kann was ihm mal eben so gerade in den Kopf kommt.
Viel Erfolg
Verfasst: 24.08.2007 14:54
von Alexander
danke das du mir muth machst melinda, habe vorhin auch noch mit einem anwalt telefoniert wo ich am 31.08 einen termin hatte und habe es ihm kurz gesagt was los ist und jetzt nimmt mich montag dazwischen gott sei dank. Höfflich bleiben bei so einem super netten A........ ist schwer aber das werde ich auch schaffen.
Verfasst: 27.08.2007 11:06
von Alexander
Hallo an alle.
Bin eben vom Anwalt wieder gekommen, so wie es aussieht ist der Bescheid über die Sanktion nicht rechtens.
Gruss Alexander
Verfasst: 30.08.2007 13:47
von Alexander
Was ich mich nur frage wollte gerne bei dem SB der die sanktion ausgesprochen hat einen termin nur der gute mann meldet sich gar nicht. heute habe ich ne einladung bekommen so meinen sb der sonst immer für mich zuständig ist. nur warum meldet sich der andere sb nicht???? finde ich irgendwie komisch
Gruss Alex
Verfasst: 30.08.2007 21:20
von Melinde
Hallo Alexander
Dein zuständiger ist jetzt wieder da und darum sein Vertreter nicht mehr nötig.
Gruss
Verfasst: 07.09.2007 16:05
von Alexander
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Hallo an alle!
So heute habe ich post von der ARGE bekommen das meine Sanktion aufgehoben wurden ist gott sei dank!
Gruss Alexander
Verfasst: 07.09.2007 16:39
von Ladyguenes

geht doch!!!! herzl. glückwunsch!
Verfasst: 07.09.2007 19:03
von Melinde
Hallo Alexander
Freue mich auch für Dich.
Gruss
Verfasst: 08.09.2007 01:49
von Ralf Hagelstein
So soll es sein.
