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Erwerbsunfähigkeit

Verfasst: 21.08.2007 17:17
von Ramazotti
Hallo Ich habe seit einem Jahr beitseitig Tinitus.
Habe vom Artzt einen Attest eingereicht.
Meine Frage ist wenn ich nicht gesund werde würde ich in eine andere Kategorie reinfallen ändert sich dadurch das ALG2 Geld ?

Nein, da ändert sich nichts an den Leistungen

Verfasst: 21.08.2007 21:11
von moselkerl
Dein Tinitus ist zwar sehr unangenehm, reicht aber nicht für eine Erwerbsunfähigkeit aus und begründet auch keine besonderen zusätzlichen Leistungszuschläge zum ALGII.
Meine ich jedenfalls! :( :( :( :(

Verfasst: 22.08.2007 01:13
von Melinde
Hallo Ramazotti
Du kannst versuchen beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

"Tinnitus kann wegen seiner Beeinträchtigung des täglichen Lebens und damit verminderter Lebensqualität zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte(r) führen.
Tinnitus mit entsprechender psychischer Belastung ergibt im Allgemeinen etwa 30 bis 40% GdB, bei besonders schweren psychischen Beeinträchtigungen auch mehr."
Quelle

Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen = GdB 0-10 %

mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen = Gdb 20 %

mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) = GdB 30-40 %

mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 %

Gruss