Wohnungsbrand Hartz 4, keine Versicherung
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Wohnungsbrand Hartz 4, keine Versicherung
Hallo,
ich schreibe hier für eine Bekannte die leider kein Internet hat.
Bei ihr hat es im Schlafzimmer gebrannt, die Feuerwehr hat kräftig gelöscht.....
Leider sind jetzt eigentlich alle Sachen die im Schlafzimmer waren unbrauchbar, durch Löschwasser, Ruß ect. Anziehsachen sind auch fast alle mitverbrannt. Selbst die Fensterscheiben haben durch die Hitze risse.
Was kann sie jetzt tun? Hausratversicherung konnte sie vom Hartz 4 nicht zahlen, naja und jetzt hat sie halt ein Problem. Der Vermieter möchte natürlich alles renoviert haben, sowie die Fenster neu. Bett, Matratze und Schränke sind auch alle hin, 3 Tage durfte sie nicht in die Wohnung und musste bei Bekannten schlafen.
Kann sie irgendeine Hilfe vom Amt erwarten oder ist sie jetzt ganz auf sich alleine gestellt?
Danke für die Antworten!
ich schreibe hier für eine Bekannte die leider kein Internet hat.
Bei ihr hat es im Schlafzimmer gebrannt, die Feuerwehr hat kräftig gelöscht.....
Leider sind jetzt eigentlich alle Sachen die im Schlafzimmer waren unbrauchbar, durch Löschwasser, Ruß ect. Anziehsachen sind auch fast alle mitverbrannt. Selbst die Fensterscheiben haben durch die Hitze risse.
Was kann sie jetzt tun? Hausratversicherung konnte sie vom Hartz 4 nicht zahlen, naja und jetzt hat sie halt ein Problem. Der Vermieter möchte natürlich alles renoviert haben, sowie die Fenster neu. Bett, Matratze und Schränke sind auch alle hin, 3 Tage durfte sie nicht in die Wohnung und musste bei Bekannten schlafen.
Kann sie irgendeine Hilfe vom Amt erwarten oder ist sie jetzt ganz auf sich alleine gestellt?
Danke für die Antworten!
hmmm, wenn ich mich recht entsinne werden hausrat und Haftplicht getragen von der Arge, was nun aber wohl zu spät ist, ob sie da was vom Amt bekommt keine Ahnung, aber schau mal auf meine HP, soll keine Werbung sein sondern Hilfe, meld dich an schilder der Fall, ich schätze mal das einige helfen werden und auch können, wenn sie nichts von der Arge bekommt
Hallo markuswalter
Deine Bekannte kann Antrag auf Erstausstattung stellen, das geht auch bei Verlust des Hausrats nach Wohnungsbrand.
Wegen der Schäden am Gebäude kann sich der Hauseigentümer mit seiner Gebäudeversicherung in Verbindung setzen.
Wenn bei Nachbarn Schäden entstanden sind trüge das eigentlich die Privathaftpflichtversicherung aber wo keine ist kann auch keine zahlen. Dann mit den Nachbarn versuchen einen Weg zu finden und auf deren Verständniss hoffen. Vielleicht können sie ihre Schäden über die eigene Hausratversicherung decken lassen wenn der Versicherungsvertreter dazu gute Ideen hat.
Gruss
Deine Bekannte kann Antrag auf Erstausstattung stellen, das geht auch bei Verlust des Hausrats nach Wohnungsbrand.
Wegen der Schäden am Gebäude kann sich der Hauseigentümer mit seiner Gebäudeversicherung in Verbindung setzen.
Wenn bei Nachbarn Schäden entstanden sind trüge das eigentlich die Privathaftpflichtversicherung aber wo keine ist kann auch keine zahlen. Dann mit den Nachbarn versuchen einen Weg zu finden und auf deren Verständniss hoffen. Vielleicht können sie ihre Schäden über die eigene Hausratversicherung decken lassen wenn der Versicherungsvertreter dazu gute Ideen hat.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo,
kann nur zur Ausstattung des abgebrannten Schlafzimmers sagen, daß im SGB II schon eine Möglichkeit zur Hilfe vorhanden ist: der "unabweisbare Bedarf" in einer Notlage... dann kann die ARGE für die Ersatzbeschaffung ein Darlehen gewähren.
Zu Melinde: sorry, aber das ist ganz sicher keine "Erstausstattung"!!! Ich weiß von einem ähnlichen Fall, in dem auch das Sozialgericht so entschieden hat.
M.f.G.
wuschel04
kann nur zur Ausstattung des abgebrannten Schlafzimmers sagen, daß im SGB II schon eine Möglichkeit zur Hilfe vorhanden ist: der "unabweisbare Bedarf" in einer Notlage... dann kann die ARGE für die Ersatzbeschaffung ein Darlehen gewähren.
Zu Melinde: sorry, aber das ist ganz sicher keine "Erstausstattung"!!! Ich weiß von einem ähnlichen Fall, in dem auch das Sozialgericht so entschieden hat.
M.f.G.
wuschel04
- Ralf Hagelstein
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Es scheinen sich schon merkwürdige Gestalten in manchen ARGEN rumzutreiben.
Erstaustattung bei Wohnungsbrand ist zu leisten. (Wille des Gesetzgebers)
Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 15/1514, auf Seite 60.
Die findet Mensch hier: Deutscher Bundestag
Auf www.sozialgerichtsbarkeit.de finden sich 10 Beschlüsse/Urteile die dies so bestätigen.
Erstaustattung bei Wohnungsbrand ist zu leisten. (Wille des Gesetzgebers)
Nachzulesen in der Bundestagsdrucksache 15/1514, auf Seite 60.
Die findet Mensch hier: Deutscher Bundestag
Auf www.sozialgerichtsbarkeit.de finden sich 10 Beschlüsse/Urteile die dies so bestätigen.
Hallo
Habe auch noch was bei Stiftung Warentest gefunden
und im Tacheles Leitfaden von 10/2006 (Seite 147-150)
Ich weiss aber nicht ob ich das hier als eingescanntes Bild reinstellen darf wegen Urheberrecht.
Wüsste da jemand Bescheid drüber?
Gruss
Habe auch noch was bei Stiftung Warentest gefunden
und im Tacheles Leitfaden von 10/2006 (Seite 147-150)
Ich weiss aber nicht ob ich das hier als eingescanntes Bild reinstellen darf wegen Urheberrecht.
Wüsste da jemand Bescheid drüber?
Gruss
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Och, einfach mal Harald anschreiben.
Ich mache das meist so, wenn mir ein Artikel gefällt, dann schreibe ich den Verlag an, mit der Bitte der ungekürzten oder teilweisen (aber längeren) Veröffentlichung. Die schreiben dann ggf. den Autoren an, wenn nicht in Personalunion, und dann gab es bisher immer ein o.k. von beiden.
Einfach mal machen.
Ich mache das meist so, wenn mir ein Artikel gefällt, dann schreibe ich den Verlag an, mit der Bitte der ungekürzten oder teilweisen (aber längeren) Veröffentlichung. Die schreiben dann ggf. den Autoren an, wenn nicht in Personalunion, und dann gab es bisher immer ein o.k. von beiden.
Einfach mal machen.
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Hallo markuswalter
Wenn der SB die Rechtslage nicht kennt hat er jetzt die Gelegenheit sie kennenzulernen.
Antrag auf Erstausstattung stellen (schriftlich), nicht nur die Möbel auch die Kleidung wird zu Asche oder angekokelt sein, also unbrauchbar genauso wie die Bettausstattung.
Den Bescheid abwarten, ist der negativ dagegen Widerspruch einlegen.
Der nächste Weg führt dann über das Amtsgericht (zum Beratungshilfeschein holen) zum Anwalt der dann mit Deiner Bekannten gemeinsam die Angelegenheit und das weitere Vorgehen bespricht und begleitet.
Gruss
Wenn der SB die Rechtslage nicht kennt hat er jetzt die Gelegenheit sie kennenzulernen.
Antrag auf Erstausstattung stellen (schriftlich), nicht nur die Möbel auch die Kleidung wird zu Asche oder angekokelt sein, also unbrauchbar genauso wie die Bettausstattung.
Den Bescheid abwarten, ist der negativ dagegen Widerspruch einlegen.
Der nächste Weg führt dann über das Amtsgericht (zum Beratungshilfeschein holen) zum Anwalt der dann mit Deiner Bekannten gemeinsam die Angelegenheit und das weitere Vorgehen bespricht und begleitet.
Gruss
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das is ja echt ne krasse situation...
wenns bei mir brennen würd wär auch alles wech. wohn ja auch nur inner 1 zimmer wohnung...
hoff das ganze geht schnell über die bühne, sie braucht ja schließlich ne richtige unterkunft...
wenn das stimmt werd ich denen auch gleich nochma auf die pelle rücken. das dies ab nächsten ma zahlen.
wenns bei mir brennen würd wär auch alles wech. wohn ja auch nur inner 1 zimmer wohnung...
hoff das ganze geht schnell über die bühne, sie braucht ja schließlich ne richtige unterkunft...
echt stimmt das?? denn ich zahl die immer selbst von h4.Devil 666 hat geschrieben:hmmm, wenn ich mich recht entsinne werden hausrat und Haftplicht getragen von der Arge, was nun aber wohl zu spät ist, ob sie da was vom Amt bekommt keine Ahnung, aber schau mal auf meine HP, soll keine Werbung sein sondern Hilfe, meld dich an schilder der Fall, ich schätze mal das einige helfen werden und auch können, wenn sie nichts von der Arge bekommt
wenn das stimmt werd ich denen auch gleich nochma auf die pelle rücken. das dies ab nächsten ma zahlen.
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