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Eigene Kündigung/Aufhebung...Sanktionen...nochmal

Verfasst: 21.08.2007 10:21
von fabfive
Hallo,

bei eigener Kündigung/Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses, gibt es nach § 31 Abs. 1 eine Kürzung der Leistungen um 30% .

Folgenden Satz hätte ich gerne erklärt:

"Das Arbeitslosengeld II wird ... in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt... "

Was genau bedeutet das? Wird nur meine Leistung abgesenkt (so verstehe ICH es), oder werden die 30% auf die gesamte Leistung der BG angerechnet?

Die freundliche Dame der Hotline meiner ARGE sagte mir, dass auf die gesamte BG angerechnet wird. Was ist nun richtig?

Vielen Dank...

P.S.:Bitte keine Fragen, warum ich kündigen will. Ich WILL es nicht, aber gut möglich, dass es nicht anders geht... :(

Verfasst: 21.08.2007 14:17
von Melinde
Hallo fabfive
Du verstehst das richtig und die Dame von der Hotline hat was verkehrt verstanden.
Gruss

Verfasst: 21.08.2007 14:27
von fabfive
Danke...

Ich werde noch bescheuert bei dem Thema. Jetzt das neueste, was ich gehört/gelesen habe:

"...dass es keine Sperrzeit bei Hartz 4 gibt, aber die Leistungen für 12 Wochen ( entsprechende Sperrzeit bei ALG 1 ) nur als Darlehen gezahlt werden. Sonst könnte wohl jeder einfach kündigen denn er weiß ja Hartz4 gibt es immer noch. Dem will man einen Riegel vorschieben.
Das meinte wohl auch deine Sachbearbeiterin...."


JETZT bin ich völlig durcheinander.... :roll:

Verfasst: 21.08.2007 14:38
von Melinde
Hallo fabfive
Ups, haben wir eine Änderung des § 31 SGB II da etwa verpennt?
Wo hast Du das mit dem darlehensweise her?
Soweit mir bekannt ist gibt es das nicht.
Gruss

Verfasst: 21.08.2007 14:42
von fabfive
Ich habe dies in einem anderen Forum gelesen. Kann ja auch sein, dass dort etwas falsch verstanden wurde...

Ist doch immer gut, eine zweite Meinung einzuholen!!!

huhu

Verfasst: 21.08.2007 15:15
von babydoll123456
Ein bekannter von mir wohnt in hamburg! er hat von sich aus gekündigt und eine sperre bekommen ( 3 monate) .

dass harz 4 amt hat ihn dass geld auf dahrlehns basis gewährt ! dass muss er aber zurückzahlen!

vielleicht hilft es weiter :-)

Re: huhu

Verfasst: 21.08.2007 15:44
von fabfive
babydoll123456 hat geschrieben:Ein bekannter von mir wohnt in hamburg! er hat von sich aus gekündigt und eine sperre bekommen ( 3 monate) .

dass harz 4 amt hat ihn dass geld auf dahrlehns basis gewährt ! dass muss er aber zurückzahlen!

vielleicht hilft es weiter :-)
Aha, interessant. Wenn du evtl. eine Rechtsgrundlage herausfinden könntest (evtl. mal den Baknnten fragen?) ?
Hatte er Anspruch auf ALGI und die Sperrzeit wurde mit Hartz4 "überbrückt"?
Oder hatte er nur Anspruch auf Hartz4 und hat eine 100%ige Kürzung bekommen? Ist er unter 25 Jahre? War das der erste "Verstoss"?...das wäre noch interessant zu wissen! Danke Dir.... :wink:

ich

Verfasst: 22.08.2007 06:39
von babydoll123456
also er ist über 25 jahre alt!
er hat als einzelhandelskaufmann gearbeitet und hätte anspruch auf alg1 gehabt!

er hat im laden geklaut und ihm wurde nahe gelegt selber zu kündigen sonst hätte er eine anzeige bekommen!

er bekam ne sperre für alg1 !

er ging zum harz 4 amt und bekam die leistung auf dahrlehns basis ! sonst währe er ja verhungert!

dass mit dem klauen wusste dass amt aber nicht!

Verfasst: 22.08.2007 09:21
von fabfive
Ja, danke...dann ist es klar. Bei Anspruch auf ALGI gibt es ja die Sperrzeit bei eigener Kündigung....

Ich danke Euch allen für Eure Antworten.

Mir wurde gerade mitgeteilt, dass ich am Freitag meine Kündigung abholen kann. Mir WIRD gekündigt, weil der Leihbetrieb mich bereits abgemeldet hat und man keinen weiteren Einsatz für mich hat.


Damit hat sich das Thema dann wohl erledigt.....


Danke nochmal....

Das kann doch wohl nicht wahr sein.....

Verfasst: 04.09.2007 11:19
von fabfive
Mir wurde zum 25.08.2007 gekündigt.

"Sehr geehrter Herr ...,
hiermit kündigen wir den zwischen Ihnen und uns am 14.08.2007 abgeschlossenen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der tariflichen / gesetzlichen Frist zum 25.08.2007.
..."

Jetzt bekomme ich heute von der ARGE mitgeteilt, dass mein ALGII für 3 Monate um 30% gekürzt wird. geschockt

"...Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die Arbeit als ... bei ... aufgegeben, obwohl Ihnen die Fortführung der Tätigkeit unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit und Ihrer persönlichen Verhältnisse zumutbar war. ...Die o.g. Entscheidung beruht auf §31 Abs. 1 und Abs. 6 SGBII. ..."

Ich habe doch nicht gekündigt. Mir WURDE gekündigt. Was ist das denn bitteschön???

Ausserdem:

"...Es wurden weder im Anhörungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen, noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, um von dieser Sanktion abzusehen. ..."

Natürlich nicht, denn von einem Anhörungsverfahren ist mir absolut nichts bekannt. Mich hat niemand angehört....

Frage also : Widerspruch einlegen? Wenn ja, wie am besten formulieren?

Vielen Dank an Euch....

Verfasst: 04.09.2007 12:49
von Melinde
Hallo fabfive
Schöne Schei..... das ganze. Widerspruch ist richtig.
Hier mal eine Sammlung von Vorlagen:
hier
hier
hier
hier
Gruss und Viel Erfolg