Insolvenz und nicht verheiratet

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Devil 666
Beiträge: 6
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Insolvenz und nicht verheiratet

Beitrag von Devil 666 »

Ich stehe kurz davor eine Regelinsolvenz zu machen, und lebe hier mit meiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft, nun nehme ich ab Septmeber wieder eine Neue Arbeit auf, und bekomme wie sollte es anders sein zuzüglich Hartz 4.

Nunkann ich aber durch erfolgreiches Arbeiten, mein gehalt mit Provision nach oben pushen. Die Arge sagte wenn ich zuviel Geld verdiene, muß ich für meine Lebenspartnerin die Krankenkasse zahlen, was ist nun wenn die Insolvenz greift, mir bleibt ja nur der Pfändungsfreibetrag, was kann ich dann tun, die Arge meinte auf gut deutsch Ihre Schulden sind uns egal, heißt das ich muß meine Partnerin verlassen?

Wenn ich netto zu viel erdiene fällt sie ja auch aus Hartz 4 eaus, hat da jemand erfahrungswerte?
wuschel04
Beiträge: 121
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Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

tatsächlich kann ein Partner/eine Partnerin in der Krankenversicherung nicht "familienversichert" sein - das geht m.W. nur bei Ehegatten und Kindern (bis zu einem bestimmten Alter). Wenn die Partnerin also nicht durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit o.ä. selbst krankenversichert ist oder z.B. nicht durch den Alg2-Bezug pflichtversichert ist (wegen des Wegfalls der "Hilfebedürftigkeit" der gesamten Bedarfsgemeinschaft), sieht es wohl schlecht aus... :(
Mir fällt leider nur 1 Möglichkeit ein: HEIRATEN !!! :) :) :)

M.f.G.
wuschel04
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