Ich stehe kurz davor eine Regelinsolvenz zu machen, und lebe hier mit meiner Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft, nun nehme ich ab Septmeber wieder eine Neue Arbeit auf, und bekomme wie sollte es anders sein zuzüglich Hartz 4.
Nunkann ich aber durch erfolgreiches Arbeiten, mein gehalt mit Provision nach oben pushen. Die Arge sagte wenn ich zuviel Geld verdiene, muß ich für meine Lebenspartnerin die Krankenkasse zahlen, was ist nun wenn die Insolvenz greift, mir bleibt ja nur der Pfändungsfreibetrag, was kann ich dann tun, die Arge meinte auf gut deutsch Ihre Schulden sind uns egal, heißt das ich muß meine Partnerin verlassen?
Wenn ich netto zu viel erdiene fällt sie ja auch aus Hartz 4 eaus, hat da jemand erfahrungswerte?
Insolvenz und nicht verheiratet
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
tatsächlich kann ein Partner/eine Partnerin in der Krankenversicherung nicht "familienversichert" sein - das geht m.W. nur bei Ehegatten und Kindern (bis zu einem bestimmten Alter). Wenn die Partnerin also nicht durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit o.ä. selbst krankenversichert ist oder z.B. nicht durch den Alg2-Bezug pflichtversichert ist (wegen des Wegfalls der "Hilfebedürftigkeit" der gesamten Bedarfsgemeinschaft), sieht es wohl schlecht aus...
Mir fällt leider nur 1 Möglichkeit ein: HEIRATEN !!!
M.f.G.
wuschel04
tatsächlich kann ein Partner/eine Partnerin in der Krankenversicherung nicht "familienversichert" sein - das geht m.W. nur bei Ehegatten und Kindern (bis zu einem bestimmten Alter). Wenn die Partnerin also nicht durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit o.ä. selbst krankenversichert ist oder z.B. nicht durch den Alg2-Bezug pflichtversichert ist (wegen des Wegfalls der "Hilfebedürftigkeit" der gesamten Bedarfsgemeinschaft), sieht es wohl schlecht aus...
Mir fällt leider nur 1 Möglichkeit ein: HEIRATEN !!!
M.f.G.
wuschel04