Seite 1 von 1

GEZ

Verfasst: 19.08.2007 18:55
von roterdrache1981
Hallo,

ich habe jetzt ein neuantrag für die GEZ gestellt und soll wieder mein ALG 2 Bescheid einreichen.


Nun bin ich mit meinem Freund aber zusammen gezogen und er bezieht auch ALG 2.

Kann / Darf ich sein Namen auf dem Bescheid für die GEZ schwärzen ?



Bye

Warum?

Verfasst: 19.08.2007 21:42
von moselkerl
Bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Befreiung von den Gebühren GEZ immer für alle in der Bedarfsgemeinschaft gilt. Oft kommt es jedoch vor, dass die GEZ an die einzelnen Personen im Haushalt weitere Anmeldeforderungen versendet. Dann genügt immer eine Meldung an die GEZ welche Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Ich würde also den Namen nicht schwärzen. Denke aber daran, Kopien deines Bescheides müssen immer mit dem Stempel des JobCenters beglaubigt sein.

Verfasst: 21.08.2007 21:42
von wuschel04
Hallo,

also den "offiziellen" Bescheid einer Behörde absichtlich in wesentlichen Teilen zu verändern ("Schwärzen") und dann der GEZ quasi als "Original-Dokument" dieser Behörde vorzulegen, halte ich für sehr, sehr gefährlich. Da könnte auch ein unvoreingenommener Mensch schon auf den Gedanken kommen, daß da eine Betrugsabsicht vorliegt. Also: besser die Finger davon lassen und nicht mehr daran denken... :!:

M.f.G.
wuschel04

Verfasst: 22.08.2007 13:40
von Tracid
Warum willst du denn den Namen überhaupt schwärzen? Angst das ihr dann GEZ zahlen müsst wenn ihr zu zweit wohnt? Er wäre doch auch befreit von der GEZ also zahlt ihr weiterhin nix. Oder gehts nur drum das er "offiziel was die Arge nicht weißl" gar nicht bei dir wohnt?!