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Wie verhält sich das mit H4 in dieser Situation???

Verfasst: 19.08.2007 12:19
von Nolle
Zur Zeit siehts bei uns so aus: Wir, also mein Mann und ich, haben einen Sohn. Wir wohnen mietfrei in einer Wohnung meiner Eltern. Mein Mann arbeitet, verdient aber nicht so viel dabei. Deshalb bekommen wir noch ne kleine Unterstützung vom Amt. Außerdem gehe ich 1x wöchentlich putzen. Nun wollen wir irgendwann demnächst noch ein Baby. Allerdings müssten wir dann aus der Wohnung ausziehen, da diese zu wenig Zimmer hat um noch ein Kind unterzubringen. D.h. wir müssten dann in Miete ziehen. Wenn die Einkommensverhältnisse bis dahin bleiben würden wie jetzt, würden wir dann mehr Geld vom Amt bekommen, da wir dann Miete zahlen müssen??? Das es mehr wegen dem Kind gäbe ist mir klar, aber wie ist das wegen der Miete????????

Verfasst: 20.08.2007 01:14
von Melinde
Hallo Nolle
Vor einem Umzug immer erst bei ARGE nachfragen in welcher Grösse und zu welchen Kosten eine Wohnung genehmigt werden würde, sprich die Kosten dafür anerkannt werden. Bei ungenehmigtem Umzug werden nämlich nur die Kosten in bisheriger Höhe übernommen was in eurem Fall 0,00€ heissen könnte.
Siehe näheres hier im SGB II §22
Leider ist es recht unterschiedlich ab wann bei verschiedenen ARGEn ein Kind als Person mit Wohnraumbedarf angesehen wird. Es kann durchaus sein das die Ausschau nach einer qm-mässig größeren Wohnung oder eine mit mehr Zimmern noch wesentlich länger Zeit hat als ihr denkt.
Weil jede Kommune bei den Kosten eigene Regeln hat die als angemessen angesehen werden schaust Du am besten schon mal für einen ungefähren Überblick hier bei Tacheles ob Du Deinen Wohnort findest.
Gruss