erzwungene Kontoeröffnung
Verfasst: 19.08.2007 10:41
die Fakten:
ein ehemaliges Girokonto wurde vor ca. 2 Jahren gepfändet und nach ca. 3 Monaten durch die Bank aufgelöst.
Die ALG_II_Bezüge werden per Scheck gezahlt. Bei deren Einlösung sind pro Scheck 5 Euro Gebühren zu entrichten.
Vor 6 Monaten wurde der Antrag auf Rückerstattung der Gebühren gestellt (die Originalbelege sind seitdem permanent eigereicht worden).
Das JobCenter konfrontiert seitdem mit der Forderung Ablehnungen bezüglich einer Kontoeröffnung von mindestens 3 Banken vorzulegen bevor es die entstehenden Gebühren erstattet. Der Hinweis, dass nach einer Eröffnung dieses Konto auch wieder gepfändet werden würde, da die Pfändung noch aktiv ist, wird standhaft ignoriert.
Mir ist bewusst, dass Sozialleistungen nicht pfändbar sind - die Geldinstitute pfänden jedoch bei Vorlage eines Beschlusses - ohne zu fragen ob sich das Guthaben aus Sozialleistungen zusammen setzt.
Meine Frage:
gibt es ein eindeutiges Gerichtsurteil oder einen § der klar aussagt, dass das JobCenter "NICHT VERLANGEN" darf ein eigenes Konto eröffnen zu müssen?
Für sachdienliche Infos bedanke ich mich im Voraus.
Gruß Sentinel
ein ehemaliges Girokonto wurde vor ca. 2 Jahren gepfändet und nach ca. 3 Monaten durch die Bank aufgelöst.
Die ALG_II_Bezüge werden per Scheck gezahlt. Bei deren Einlösung sind pro Scheck 5 Euro Gebühren zu entrichten.
Vor 6 Monaten wurde der Antrag auf Rückerstattung der Gebühren gestellt (die Originalbelege sind seitdem permanent eigereicht worden).
Das JobCenter konfrontiert seitdem mit der Forderung Ablehnungen bezüglich einer Kontoeröffnung von mindestens 3 Banken vorzulegen bevor es die entstehenden Gebühren erstattet. Der Hinweis, dass nach einer Eröffnung dieses Konto auch wieder gepfändet werden würde, da die Pfändung noch aktiv ist, wird standhaft ignoriert.
Mir ist bewusst, dass Sozialleistungen nicht pfändbar sind - die Geldinstitute pfänden jedoch bei Vorlage eines Beschlusses - ohne zu fragen ob sich das Guthaben aus Sozialleistungen zusammen setzt.
Meine Frage:
gibt es ein eindeutiges Gerichtsurteil oder einen § der klar aussagt, dass das JobCenter "NICHT VERLANGEN" darf ein eigenes Konto eröffnen zu müssen?
Für sachdienliche Infos bedanke ich mich im Voraus.
Gruß Sentinel