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Unterhalt bei Hartz 4
Verfasst: 18.11.2005 11:13
von Romiezl
Hallo ihr,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen.Also ich bin zwar schon Studentin aber mein Vater müßte mir noch Unterhalt zahlen:Dies hat er noch nie getan.Da das Geld bei mir aber sehr knapp ist habe ich mich erkundigt und erfahren dass er Hartz 4 bekommt.Irgendwo hab ich mal aufgeschnappt dass der Staat dann für ihn den Unterhalt bezahlt.Nun wollt ich wissen ob das stimmt und wohin ich mich wenden muß. Besten Dank

Unterhalt bei Hartz 4
Verfasst: 21.11.2005 18:27
von -us-
Hallo Romiezl !
Hier ne kleine Info:
Die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) ist zuständig für die Auszahlung und Rückholung des sogenannten Unterhaltsvorschuss- und ausfallgeldes. Sie ist häufig beim Jugendamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt angegliedert.
Die Unterhaltsvorschusskasse eines hier beispielhaft genannten Landkreises mit ca. 190.000 Einwohnern zahlte 1996 vier Millionen DM an Unterhaltsvorschuss aus. Eine Millionen DM wurden im selben Jahr durch die unterhaltspflichtigen Väter und Mütter an die UVK überwiesen, bzw. rückgezahlt.
Die Kosten dieser UVK mit fünf Vollzeitstellen betrugen 1996 350.000 DM Personalkosten und 260.000 DM Sachkosten, insgesamt also 610.000 DM. Das bedeutet, die Verwaltungskosten betragen 20 Prozent der tatsächlich verausgaben Mittel.
Hochgerechnet auf die Bundesrepublik Deutschland mit ca. 80 Millionen Einwohnern entstehen den Steuerzahler/innen 240 Millionen DM Verwaltungskosten nur für die Arbeit der Unterhaltsvorschusskassen.
Hinzu kommen natürlich generell noch staatliche Aufwendungen für Prozesskostenhilfe für das "klagende und mittellose Kind", Arbeit der Beistände, Gerichte, Staatsanwälte ....
LG
-US-
Verfasst: 23.11.2005 10:22
von maus
Hallo,
soviel ich weiß, gibts den Unterhaltsvorschuß über 72 Monate, aber nur bis zum 12. Lebensjahr. Also, am besten beim Jugendamt mal nachfragen.
Unterhaltsvorschuß
Verfasst: 23.11.2005 10:33
von Carola
maus hat geschrieben:Hallo,
soviel ich weiß, gibts den Unterhaltsvorschuß über 72 Monate, aber nur bis zum 12. Lebensjahr. Also, am besten beim Jugendamt mal nachfragen.
@Romiezl
Ich gehe davon aus, dass Du über 12 Jahre alt bist
Du kannst ALGII beantragen und in dem Antrag angeben, dass Dein zum Unterhalt verpflichteter Vater selbst ALGII Empfänger ist. Dann wird meist auf die Nachverfolgung auf dem Gerichtsweg verzichtet, weil dieser Weg nur Kosten verursacht und einen fruchtlosen Verlauf nimmt. Ein ALGII Empfänger kann keinen Unterhalt leisten und auch der Staat übernimmt diese Verpflichtung nicht. Für erwachsene Kinder gibt es keine Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt, denn dieses Amt ist für erwachsene Kinder nicht zuständig.