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Rechte u. Pflichten bei Hartz4?!
Verfasst: 16.08.2007 12:45
von wasserfrau
Hallo! Hat man eigentlich noch Pflichten bei Hartz4 wenn man keine Leistungen bezieht? Mein Mann und ich wurden als "vermögend" eingestuft und deshalb bekomme ich jetzt keine Leistungen mehr. Werde ich jetzt noch geführt auf dem Arbeitsamt oder muß ich mich jetzt selber kümmern um Arbeit? Muß ich mich regelmäßig melden?
Verfasst: 16.08.2007 16:16
von Henry01
Wenn deine Leistung nach dem SGB II eingestellt wurde, du aber vermittelt werden willst, muss du dich gem. § 38 SGB III bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (nicht bei der ARGE) als Arbeitssuchende melden. Dein Vermittlungsgesuch musst du eigenverantwortlich alle 3 Monate erneuern, da man dich sonst als Arbeitssuchende abmeldet.
Henry