Hallo alle zusammen!
Ich stelle hier mal eine wichtige Frage für einen Bekannten.
Er hat sich selbständig gemacht mit einem Fahrradladen für gebrauchte Räder . Nun hat er mehr Aufträge, als er alleine schaffen könnte. Er würde gerne jemanden einstellen und würde jetzt gerne wisse, wenn er einen Hartz 4 Empfänger einstellt, ob dieser durchs Amt geördert werden würde.
Ich hoffe jemand kann uns diese Frage beantworten, da er leider erst in 4 Wochen einen Termin beim Amt hat um diese Frage beantwortet zu bekommen, aber so lange kann er leider nicht merh ohne Hilfe bleiben.
Danke
Selbständig und Angestzellte
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo seestern
Dein Bekannter kann es mit Eingliederungszuschuss nach SGB III §217/218 mal versuchen. Ist aber Kann-Leistung. Trotzdem versuchen und hoffen der Laden läuft weiterhin so gut .
Gruss
Dein Bekannter kann es mit Eingliederungszuschuss nach SGB III §217/218 mal versuchen. Ist aber Kann-Leistung. Trotzdem versuchen und hoffen der Laden läuft weiterhin so gut .
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.