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Untermiete und ALG 2

Verfasst: 18.11.2005 09:54
von harrybo
Hallo Forum,

ich habe folgende Frage: Die ARGE zahlt mir nicht die ganze Miete, weil sie meine Wohnung offensichtlich für unangemessen groß u./o. teuer hält.

Um einen Umzug zu verhindern, würde ich einen Teil der Wohung gern untervermieten. Wird mir der Unter- Mietzins als Einkommen auf den Unterhalt angerechnet, sprich abgezogen? Oder ist es bis zur Höhe der tatsächlichen Miete erlaubt? Bei der ARGE konnte man mir dazu noch keine eindeutige Aussage liefern, darum bitte ich hier um kompetenten Rat.

MfG
Harry