Renovierung bei Auszug
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Renovierung bei Auszug
...ich muss auch noch Einiges renovieren,wobei ich sagen muss,dass mein Vermieter da sehr grosszügig ist.Bei aller Liebe.....wie soll das aus dem Regelsatz bestritten werden??? Von dem,was in der neuen Wohnung noch ansteht,red ich gar nicht erst....
Hallo mutti
Wenn eine Auszugrenovierung im Mietvertrag vereinbart ist gehört das zu den mietvertraglich geschuldeten Pflichten die nach einem Urteil Sozialgericht Berlin, S 63 AS 1311/05 übernommen werden müssen.
Zitat aus dem Urteil:
....Weitere einmalige Beihilfen können wie schon im früheren Sozialhilferecht auch im Bereich der Unterkunftskosten gewährt werden. Nach § 22 Abs. 4 SGB II besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Wohnungsbeschaffungskosten sowie für Mietkautionen und Umzugskosten. Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach zutreffendem Verständnis darüber hinaus als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II ebenfalls als einmalige Beihilfe zu übernehmen (vgl. hierzu BVerwGE 90, 160, 161).....(steht so etwa im 2. Drittel bei Entscheidungsgründe)
Urteil gilt zwar nur für den vorliegenden Fall aber als Anhaltspunkt sicher verwertbar.
Gruss
Wenn eine Auszugrenovierung im Mietvertrag vereinbart ist gehört das zu den mietvertraglich geschuldeten Pflichten die nach einem Urteil Sozialgericht Berlin, S 63 AS 1311/05 übernommen werden müssen.
Zitat aus dem Urteil:
....Weitere einmalige Beihilfen können wie schon im früheren Sozialhilferecht auch im Bereich der Unterkunftskosten gewährt werden. Nach § 22 Abs. 4 SGB II besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Wohnungsbeschaffungskosten sowie für Mietkautionen und Umzugskosten. Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach zutreffendem Verständnis darüber hinaus als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II ebenfalls als einmalige Beihilfe zu übernehmen (vgl. hierzu BVerwGE 90, 160, 161).....(steht so etwa im 2. Drittel bei Entscheidungsgründe)
Urteil gilt zwar nur für den vorliegenden Fall aber als Anhaltspunkt sicher verwertbar.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mensch,...das ist ja echt klasse! Ich denke,damit hab ich die besseren Argumente als die Arge....wenn die sich allerdings nicht drauf einlasen,komm ich unter Zeitdruck,da ich zum 1 Nov. umziehe. Vorher alles selbst zu finanzieren,wäre doch etwas heftig.....
Danke für die schnellen und hilfreichen Antorten!
Danke für die schnellen und hilfreichen Antorten!
Hallo,
die mir bekannten ARGEN sträuben sich nicht gegen die Übernahme der Renovierungskosten, wenn sie denn tatsächlich eine vertraglich geschuldete Leistung sind. Allerdings kann es sein, daß es aus diesem Anlaß lediglich eine Pauschale gibt... (wohl, weil die ARGE im Normalfall auch "Eigenleistung" - z.B. Tapezieren o.ä. - erwartet). Das alles fällt m.W. unter die Rubrik "Kosten der Unterkunft"...
M.f.G.
wuschel04
die mir bekannten ARGEN sträuben sich nicht gegen die Übernahme der Renovierungskosten, wenn sie denn tatsächlich eine vertraglich geschuldete Leistung sind. Allerdings kann es sein, daß es aus diesem Anlaß lediglich eine Pauschale gibt... (wohl, weil die ARGE im Normalfall auch "Eigenleistung" - z.B. Tapezieren o.ä. - erwartet). Das alles fällt m.W. unter die Rubrik "Kosten der Unterkunft"...
M.f.G.
wuschel04