Renovierung bei Auszug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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mutti
Beiträge: 3
Registriert: 15.08.2007 16:25

Renovierung bei Auszug

Beitrag von mutti »

...ich muss auch noch Einiges renovieren,wobei ich sagen muss,dass mein Vermieter da sehr grosszügig ist.Bei aller Liebe.....wie soll das aus dem Regelsatz bestritten werden??? Von dem,was in der neuen Wohnung noch ansteht,red ich gar nicht erst....
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mutti
Wenn eine Auszugrenovierung im Mietvertrag vereinbart ist gehört das zu den mietvertraglich geschuldeten Pflichten die nach einem Urteil Sozialgericht Berlin, S 63 AS 1311/05 übernommen werden müssen.
Zitat aus dem Urteil:
....Weitere einmalige Beihilfen können wie schon im früheren Sozialhilferecht auch im Bereich der Unterkunftskosten gewährt werden. Nach § 22 Abs. 4 SGB II besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Wohnungsbeschaffungskosten sowie für Mietkautionen und Umzugskosten. Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach zutreffendem Verständnis darüber hinaus als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II ebenfalls als einmalige Beihilfe zu übernehmen (vgl. hierzu BVerwGE 90, 160, 161).....(steht so etwa im 2. Drittel bei Entscheidungsgründe)
Urteil gilt zwar nur für den vorliegenden Fall aber als Anhaltspunkt sicher verwertbar.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
deep
Beiträge: 20
Registriert: 20.01.2006 21:20

Beitrag von deep »

danke sehr,das klingt sehr logisch! Jetzt muss die Arge das auch nur noch so sehen!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Noch ein Beispiel:
LSG Niedersachsen-Bremen
Viel Erfolg
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deep
Beiträge: 20
Registriert: 20.01.2006 21:20

Beitrag von deep »

Mensch,...das ist ja echt klasse! Ich denke,damit hab ich die besseren Argumente als die Arge....wenn die sich allerdings nicht drauf einlasen,komm ich unter Zeitdruck,da ich zum 1 Nov. umziehe. Vorher alles selbst zu finanzieren,wäre doch etwas heftig.....
Danke für die schnellen und hilfreichen Antorten!
wuschel04
Beiträge: 121
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Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

die mir bekannten ARGEN sträuben sich nicht gegen die Übernahme der Renovierungskosten, wenn sie denn tatsächlich eine vertraglich geschuldete Leistung sind. Allerdings kann es sein, daß es aus diesem Anlaß lediglich eine Pauschale gibt... (wohl, weil die ARGE im Normalfall auch "Eigenleistung" - z.B. Tapezieren o.ä. - erwartet). Das alles fällt m.W. unter die Rubrik "Kosten der Unterkunft"...

M.f.G.
wuschel04
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