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leistung beim zusammenziehen
Verfasst: 15.08.2007 14:49
von megatron
heya....mein freund und ich wollen zusammenziehen...das bedeutet das ich keine leistung mehr vom amt beziehe.das wäre hartz 4jetzt kommt er erstmal für mich auf aber was ist mit der krankenversicherung???wer bezahlt die eigentlich???und entfällt wirklich mein geld???

Verfasst: 16.08.2007 00:04
von Melinde
Hallo megatron
Als sog. Einstehensgemeinschaft werdet ihr dann gewertet wenn die im
SGB II §7 (3a) genannten Punkte zutreffen. Es zählen nicht alle Punkte zusammen, es genügt schon einer.
Wenn nichts davon zutrifft läuft Dein Anspruch zunächst weiter. Ist es damit vorbei musst Du Dich freiwillig selber krankenversichern, Familienversicherung geht nur bei verheiratet.
Die Kosten der KV müsste Dein Freund bezahlen. Wenn ihr dadurch wiederum hilfebedürftig werden würdet könntet ihr die Übernahme der KV Beiträge beantragen.
Gruss