Seite 1 von 1

geburtsdatum bei hartz 4???

Verfasst: 14.08.2007 18:41
von network
hallo

habe einen sehr ungewöhnliches problem

mein vater ist laut LVA 14.00.1948 geboren natürlich ist das nicht der richtige geburtsdatum meines vater den hat er richtigstellen lassen zum 01.05.1946
steht auch so in seinem pass

wir haben jetzt erst hartz4 beantragt und fragen uns mit welchem geburtsdatum gerechnet wird mit dem vom pass oder von LVA

es geht um das vermögen was er haben darf wer vor 01.01.1948 hat ja auf pro lebensjahr 520,- anrecht

ps: wir waren auch vor gericht usw. um bei der lva es umändern zu lassen hat aber nichts gebracht.

weis einer was darüber??

mfg

Verfasst: 14.08.2007 19:04
von maria1106
Natürlich wird mit dem echten Geburtsdatum gerechnet !
Wo gibt es denn ein Geburtsdatum ohne Monatsangabe :shock:

Verfasst: 14.08.2007 19:07
von network
bei der lva bei denen steht es so und die änderns auch nicht

Verfasst: 14.08.2007 20:12
von DjTermi
Ich würde da mal eine Geburtsurkunde hin schicken sonst ein Anwalt einschalten.

Verfasst: 14.08.2007 20:28
von network
so leicht ist es nicht mein vater hat keine geburtsurkunde ist in einem dorf in der türkei bei einer hebamme auf die welt gekommen und irgendwann ist halt mein grosvater auf die idee gekommen ihn anzumelden in der stadt gibt also nichts

selbst ich habe keine bin 26 jahre alt bei mir ist ein unterschied von 2 monaten bin dan mit 3 jahren hergekommen usw.
(zum glück habe ich arbeit und muss mich damit nicht auch noch rumschlagen)

noch wissen wir nicht welches datum sie nehmen
haben den anrag erst abgegeben

wollte vorab wissen ob jemand erfahrung mit der situation hat

mfg

Verfasst: 14.08.2007 21:20
von DjTermi
Was ist denn wenn Du mal Heiraten willst, in Deutschland bruacht man sowas dann !

Verfasst: 14.08.2007 23:35
von network
also ich habe ja den reisepass da steht alles drinn
erlich gesagt keine ahnung

Verfasst: 15.08.2007 01:08
von Melinde
Hallo network
Zum Identitätsnachweis genügt der Reisepass. Das dort eingetragene Geburtsdatum muss daher als das richtige anerkannt werden.
Gruss

Verfasst: 15.08.2007 07:49
von maria1106
Hallo !

ZITAT: mein vater ist laut LVA 15.00.1948 geboren

Das ist doch gar kein Datum, da fehlt doch der Monat komplett :shock:
Das kann doch gar nicht als Geburtsdatum genommen werden ,oder ?

Gruß
Silvia

Verfasst: 15.08.2007 11:14
von network
tun sie aber und wir können nichts dagegen machen

Verfasst: 15.08.2007 12:54
von DjTermi
Melinde hat geschrieben:Hallo network
Zum Identitätsnachweis genügt der Reisepass. Das dort eingetragene Geburtsdatum muss daher als das richtige anerkannt werden.
Gruss
Also wenn Du meinst das zum Heiraten der Reisepass reicht, mus sich dir wieder sprechen.

So leicht geht das aber nun auch nicht.
Wenn Sie Heiraten würde, wollen..
Braucht Sie eine:
Mehrsprachige Geburtsurkunde aus der Türkei
Aufenthaltsbescheinigung
Ehefähigkeitszeugnis


Wobei mir das komisch vor kommt das Sie nur mit ein Reisepass hier Lebt.
Sie würde sich ja illegal in Deutschland aufhalten, da Sie sich ja bei der Ausländerbehörde melden muss.
Und wie bekommt man ein Reisepass in der Türkei, doch bestimmt auch mit vorlage eines Personalausweis.
Sorry aber irgend etwas stimmt hier nicht.

Verfasst: 15.08.2007 13:12
von network
@DjTermi

hmmmm

wie soll ich anfangen am besten mit:

türkischen personalausweis habe ich und dazu habe ich keine geburtsurkunde gebraucht wie mir gesagt wurde

um hier zu leben brauche ich nur mein reisepass in dem meine unbefristete aufenthaltserlaubniss aufgedruckt (stempel+unterschrift) ist

soweit ich weis heiraten kann man auf dem türkischen konsulat oder in der türkei

mfg

Verfasst: 15.08.2007 14:41
von Melinde
Hallo Termi
Ich dachte bei meiner Antwort nicht an den Fall einer Heirat.
Da sind noch verschiedene andere Papiere nötig.
Es ging mir darum wie jemand seine Identität nachweist, und da genügt auch der Reisepass.
Die Angaben in diesem Ding sind ja nicht irgendwie aus der Luft gegriffen sondern wurden bei der ausstellenden Behörde durch andere Unterlagen nachgewiesen. Genauso wie der Personalausweis ist der Reisepass ein amtliches Dokument mit Lichtbild und wenn da ein bestimmtes Geburtsdatum drinsteht ist das gültig.
Irgendwelche Schreiben oder Bescheide von der LVA oder so sind doch nur Papier. Ohne Foto oder computerlesbaren Chips die eine Zuordnung zu einer bestimmten Person garnicht ermöglichen.
Wie die bei der LVA allerdings auf einen Geburtsmonat 00 kommen ist mir ein Rätsel, vielleicht sind die aber der Zeit schon voraus und reduzieren langfristig mit dieser Methode die Zahl der Rentner denen eine Rente gezahlt wird.
Nicht existentes Geburtsdatum=nicht stattgefundene Geburt=Mensch gibt es garnicht.
Gruss

Hallo network
Heiraten könntest Du auch in Deutschland.
Schau mal hier: Benötigte Unterlagen und notwendige Prozeduren für eine Eheschliessung in Deutschland mit einem Türken
Gruss

Verfasst: 15.08.2007 19:28
von network
ich glaube wir sind in ne ganz andere richtung als was ich gefragt habe

ich will nicht heiraten besser gesagt es geht gar nicht um mich
sondern um den hartz4 antrag meines vaters

welches datum genommen wird das von der rentenversicherungs nummer (LVA) oder vom reisepass

mfg

Verfasst: 15.08.2007 22:37
von Melinde
Hallo network
Entschuldige den Schlenker zum heiraten, er hat sich so ergeben.
Ich bin nach wie vor der Ansicht das nur das Geburtsdatum aus dem Pass massgeblich ist. Ein Pass ist ein amtliches Dokument mit dem man seine Identität nachweisen kann. Rentenbescheid ist nur ein Papier.
Wenn man spasseshalber versuchen würde sich an einer Grenze mit dem Rentenbescheid auszuweisen hätte das sicher keinen Erfolg.
Beim Antrag auf Alg2 ist der Personalausweis vorzulegen bzw. der Pass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes und so hätten wir schonmal den Nachweis welche Papiere ARGE als massgeblich erachtet.
(Ich vermute im Fall Deines Vaters geht es denen nur darum den Vermögensfreibetrag zu drücken)
Gruss

Verfasst: 15.08.2007 22:46
von network
danke für die antwort

kein problem :D mit dem schlenker

hoffe du hast recht
denn wenn nicht siehts für meinen vater schlecht aus
auf jeden fall abgegeben ist der antrag

werde mich dann melden wies ausgegangen ist

Verfasst: 15.08.2007 22:51
von Melinde
Hallo network
Drücken wir die Daumen das Du einen zufriedenstellenden Verlauf der Angelegenheit mitteilen kannst.
Wenn nicht ist der Besuch einer unabhängigen Beratungsstelle immer sinnvoll und hilfreich.
Beratungsstellen aus der Tacheles-Seite
Gruss

Verfasst: 16.08.2007 09:12
von nic_2903
Hallo network,

mal ne kleine Frage am Rande...

Wie kommt denn die LVA an das Geburtsdatum Deines Vaters?
Ich meine, es muss ja wohl dorthin gemeldet worden sein, denn die werden ja wohl nicht da rumsitzen und denken, dem geben wir mal das Geburtsdatum, dem das,...
Bzw. hätte das nicht schon viel eher auffallen müssen? Ich meine, Dein Vater hat doch gearbeitet und da bekommt man doch auch sofort den Sozialversicherungsausweis und wenn das sofort gemacht worden wäre, dann würde sich die LVA wahrscheinlich auch nicht querstellen mit der Änderung.

Und es geht ja nicht unbedingt um die 00 als Geburtsmonat, sondern eher um die 2 Jahre, die Dein Vater laut LVA jünger ist, als nach seinem Pass, oder liege ich da falsch?

Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ich denke mir, wenn das wirklich so einfach wäre, dann könnte ja jeder hingehen und mit z.B. 62 sagen, ich bin eigentlich schon 65, ich will jetzt meine Rente...

Hoffe, Ihr bekommt da eine Einigung hin. Drück Euch jedenfalls die Daumen.

LG
nic_2903

Verfasst: 17.08.2007 08:42
von Björn
nic_2903 hat geschrieben:Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ich denke mir, wenn das wirklich so einfach wäre, dann könnte ja jeder hingehen und mit z.B. 62 sagen, ich bin eigentlich schon 65, ich will jetzt meine Rente...
also ich finde, wenn man mit einem amtlichen ausweispapier belegen kann, dass man 65 und nicht erst 62 ist sollte doch geändert werden, die gehen ja nicht dahin und behaupten dass der vater älter ist, die haben ja einen pass in dem das steht....

soviel zum thema: "dann könnte ja jeder hingehen und mit z.B. 62 sagen, ich bin eigentlich schon 65, ich will jetzt meine Rente..."

Verfasst: 17.08.2007 14:42
von nic_2903
Stimmt, deshalb habe ich ja auch gefragt, warum das nicht schon früher geschehen ist, sondern erst jetzt, wo es um das Problem mit Hartz IV geht....

Aber ich verstehe auch, dass die bei der LVA stutzig werden, wenn ein Arbeitnehmer nach was weiss ich was wieviel Jahren kommt und auf einmal meint, sein Geburtsdatum wäre falsch.
Kann natürlich immer mal vorkommen, aber selbst ich, der ja nun um einige Jahre jünger ist, bekomme jedes Jahr eine Auflistung, was bisher in die Kasse eingeflossen ist. Und wenn dann mein Geburtsdatum auf einmal statt mit 1974 mit 1976 angegeben ist, fällt mir das sofort auf und ich lasse es SOFORT ändern... Oder siehst Du das anders?
Und wie gesagt, Sozialversicherungsausweis kommt sofort bei Arbeitsantritt und das dürfte ja schon einige Jahre her sein!?!

Wie dem auch sei, hoffe, dass die LVA ein Einsehen hat und ihren Fehler korrigiert.

Viele Grüße
Nic_2903

Verfasst: 06.09.2007 21:09
von network
hi

heute ist der bescheid gekommen alles bewilligt und den richtigen geburtsdatum genommen :D :D :D

wollts euch mitteilen

mfg

Verfasst: 07.09.2007 02:22
von Ralf Hagelstein
Das freut uns doch! :D

Verfasst: 07.09.2007 08:04
von maria1106
Prima ! :wink:

Verfasst: 07.09.2007 08:47
von Melinde
Hallo network
Sehr schön und beweist, das man dort des Lesens doch mächtig ist und die Ziffernfolge aus dem Reisepass richtig deuten kann. :D
Gruss

Verfasst: 07.09.2007 10:06
von DjTermi
Da frage ich mich nur.. Wenn der Bescheid da ist schön und gut, wie werden die Rentenbeiträge in Zukunft bezahlt. Da die Deutscherentversicherung immer noch das falsche Geb. hat, könen die Beiträge ja nicht zu geordnet werden.

Verfasst: 07.09.2007 10:57
von Melinde
Hallo Termi
Entweder ergibt sich daraus das nächste Problem :cry: oder bei der Rentenversicherung hat man mittlerweile die Fehlinterpretation der Ziffernfolge eingesehen und schon geändert.
Andererseits könnt ich mir auch vorstellen das, wenn schon Rente gezahlt wird, dieses seltsame Geburtsdatum einer Auszahlung nicht im Wege steht.
Zumindest ist das bei Forderungen so von denen man heimgesucht wird.
Als ich mal eine Rechnung vom Abwasserverband bekam, adressiert an Herrn xxxxx und die deshalb nicht gezahlt hatte (bin nicht Herr ....sondern Frau.....) musste ich letztendlich nach Mahnung dann doch zahlen, allerdings viel die Mahngebühr weg nach meiner Beschwerde.
(Bei der Aktion war nicht nur der Schalk in meinem Nacken die Triebfeder sondern schlicht und ergreifend das leere Konto und die erfolgreiche Ersparniss etwaiger Überziehungszinsen :lol:)
Gruss

Verfasst: 15.09.2007 12:18
von network
hi
also mitder rente solltees keine probleme geben da die lva uns schonden renteneintrittsdatum und die höhe der rente genannt hat

sie gehem vom jahr 1948 aus

mfg