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arge zwingt kind in Ganztagsbetreuung?
Verfasst: 09.08.2007 20:49
von vaterarge
hallo,
Meine Frau arbeitet und ich kümmere mich um unsere 4 jahre alten Tochter, die schon in den Kindergarten geht.
Meine Frau verdient nicht genug so das wir noch zusätzlich alg2 bekommen.
Jetzt soll ich mich um eine Ganztagsstelle bewerben, da habe ich mich gefragt wer auf das Kind aufpassen soll der Kiga geht nur bis 13 uhr 30.
Meine Sachbearbeiterin vom AA hat daraufhin in der Ganztagesstätte angerufen und gesagt das die mein Kind nehmen würden.
Ich will arbeiten aber nicht Ganztags weil ich die Erziehung meines Kindes nicht in fremde Hände geben will bis 13 uhr 30 Kindergarten ist ja ok.
So wie sieht das nun aus?
Verfasst: 09.08.2007 23:12
von Melinde
Hallo vaterarge
Das sieht bislang leider so aus das die Selbstbestimmung von Familien wer sich wie um die Kinder kümmert einfach ausgehebelt ist wenn Leistung bezogen wird.
Das Thema wird auch
hier im Forum schon lebhaft diskutiert.
Gruss
nein es geht nicht um den Rollentausch
Verfasst: 09.08.2007 23:15
von vaterarge
meine Frau hat Arbeit bekommen, damit bin ich einverstanden, ich kann genauso gut für die kleine da sein das meine ich nicht.
Nur ich komme nicht damit klar das ich meine Tochter in eine Ganztagsgruppe stecken soll damit ich Vollzeit arbeiten gehen kann.
Ich will meine Tochter erziehen und nicht den ganzen Tag in fremde Hände geben.
Verfasst: 09.08.2007 23:19
von Melinde
Hallo vaterarge
Du bist verpflichtet die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu reduzieren. Darum auch die Ganztagsstelle weil da mehr Einkommen zu erwarten ist.
Gruss
Verfasst: 09.08.2007 23:23
von vaterarge
Ja das ist soweit klar, aber da meine frau eine Vollzeitstelle hat kann es doch nicht sein das ich die Kindererziehung in fremde Hände geben muss, Halbtags ist in Ordnung aber Vollzeit geht nun wirklich nicht, werde ich auch auf keinen Fall zulassen wir haben das Kind nicht gemacht, das andere es erziehen.
Was korrekt ist: Das Kind muss wenn es 3 Jahre alt ist in den Kindergarten damit man arbeiten kann.
Aber wo steht das es Ganztags weg muss?
Das lasse ich nicht auf mir sitzen und da gehe ich über Leichen gg
Verfasst: 09.08.2007 23:33
von Melinde
Hallo vaterarge
Solange das Lohnniveau die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandarts für eine Familie mit einem Verdiener nicht gewährleistet und Hilfeleistungen bezogen werden müssen schlägt genau der gleiche Hammer zu der auch andere Rechte zertrümmert.
Das ein Kind ganztags fremdbetreut werden muss steht glaube ich nirgendwo so genau in den Regelungen.
Gruss
Verfasst: 09.08.2007 23:39
von vaterarge
Das ist es ja, habe ich nämlich auch nirgends gefunden. Ich habe nämlich ein riesen Problem damit und das werde ich auch auf keinen Fall machen das kann ich mit mir nicht vereinbaren, jeder der Kinder hat und sie liebt möchte für Sie da sein so ist es bei mir.
Nur was mache ich wenn ich die Ganztagestätte ablehne und mich nur in der Zeit von 8-13 Uhr in der Zeit ist Kindergarten zur Verfügung stelle und meine Beraterin vom AA gibt mir Sanktionen?
Irgendwo muss es da doch eine Grenze geben, hab auch keine Lust auf Gericht usw. dann nehme ich die Sanktion in Kauf und hole mir Gutscheine oder verhungere mir egal aber mein Kind geht mir nicht in eine Ganztagsbetreuung.
Sorry das ich soviel hier schreibe aber das geht mir tierisch an die Substanz hatte heute sogar einen Schwächeanfall (Kreislaufversagen nach dem Gespräch).
Verfasst: 09.08.2007 23:55
von Melinde
Hallo vaterarge
Manchmal genügt es schon wenn man bei einem Bewerbungsgespräch für eine Ganztagsstelle mal so nebenbei die Kränklichkeit des Kindes einfliessen lässt und das die dann am Nachmittag aushelfende Oma auch nicht mehr die jüngste ist.

Ganztagsplatz musst Du nicht ablehnen, den nutzt Du halt erst dann wenn es nötig ist.
Hoffentlich findet sich ein Weg, notfalls geht es nur mit Hilfe eines Urteils.
Kostet dann zwar auch Nerven aber hat Aussicht auf Erfolg schätze ich mal.
Gruss
Verfasst: 09.08.2007 23:57
von vaterarge
hehe, danke dir für die Auskünfte nun kann ich beruhigt schlafen gehen, tolles Forum hier.
mfg
Verfasst: 09.08.2007 23:59
von Melinde
Gute Nacht.
Verfasst: 10.08.2007 06:10
von James
Es reicht aus wenn das Kind sagt - ich will es nicht, oder auf eine andere Art den Unwillen äußert.
Verfasst: 10.08.2007 09:34
von vaterarge
Naja wir werden sehen aber danke für die ganzen Antworten, bin froh so ein Forum gefunden zu haben.
Verfasst: 10.08.2007 13:18
von maria1106
Hallo!
Mal ne kurze Frage wie lange besucht deine Kleine schon diese Kita?
Und würde eine Halbtagsstelle nicht ausreichen um aus ALGII raus zu kommen?
LG
Silvia
Verfasst: 10.08.2007 13:24
von vaterarge
die kleine geht schon über ein Jahr in diesen Kindergarten. Ob ich mit einer Halbtagsstelle daraus komme, kommt drauf an wie der Verdienst wäre, aber mein SB drängt darauf das es eine Ganztagsstelle sein muss und Sie hat sogar von sich aus die Ganztagesgruppe angerufen und wollte meine Tochter anmelden, die hat sie nicht mehr alle (sry aber ist so) , die kann doch nicht für mich bestimmen lol
Verfasst: 10.08.2007 13:57
von maria1106
An erster Stelle steht das Wohl des Kindes und das würde ich auch deinem / r SB klar machen! Sag ihm dass du auch mit einer Halbtagsstelle aus Hartz4 rauskommen kannst und du auf keinen Fall gewillt bist deinem Kind einen Kita Wechsel zumutest solange noch nichts aber auch gar nichts spruchreif ist ! basta !
LG
Silvia
Verfasst: 10.08.2007 13:59
von vaterarge
Naja man weiss ja nie was die dann tun werden, ich warte einfach mal ab und bewerbe mich um halbtagstellen und nehme einfach eine an, ich denke dagegen kann sie nix tun.
Hab nämlich keine Lust auf ein Sanktion, ist jetzt schon schwer genug!!!!!!
Verfasst: 10.08.2007 16:53
von maria1106
Ich hoffe du findest schnell was.. Viel Glück ...
LG
Silvia
Verfasst: 11.08.2007 10:13
von buxi
Bei alleinerziehenden gibt es eine Regelung die besagt, daß man nur eine Teilzeitstelle bis zum 15 Lebensjahr des Kindes annehmen muß damit die Kinderbetreuung nicht gefährdet ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß bei Paaren gefordert wird, daß beide den ganzen Tag arbeiten. Der Knackpunkt ist: Das Kind besucht schon seit einem Jahr den Kindergarten! Man kann nicht verlangen, daß das Kind aus seinem gewohnten Umfeld herausgerissen wird in eine Ganztageseinrichtung. Abgesehen mal davon, daß eine Ganztagsbetreuung für ein 4 Jähriges enorm lang und anstrengend ist, haben die Eltern noch ein Wörtchen mitzureden. Und wenn die Eltern NEIN sagen weil sie Ihr Kind kennen, dann hat das mehr Gewichtung. Denn ein 4 jähriges Kind kann noch gar nicht abschätzen wie das ist jeden Tag und den ganzen Tag von zu Hause und den Eltern getrennt zu sein. Was man von alleinerziehenden nicht verlangt, kann man auch von Paaren nicht verlangen zumal der eine Teil ja vollzeit arbeitet. Ich empfehle Dir den Rechtsanwalt zu befragen, weil ich mir sicher bin, daß er die nötigen Paragraphen zum Schutz Eures Kindes weiß. Ich selbst würde meinem Kind das nicht zumuten!!!
Verfasst: 11.08.2007 11:59
von vaterarge
hallo,
woher beziehst du die Infos, gibts das was zum nachlesen? ich meine wie kommst du darauf das man erst ab dem 15.Lebensjahr des Kindes eine Teilzeitstelle annehmen muss?
Für Infos wäre ich dankbar!!!!!!!!!
mfg
Verfasst: 11.08.2007 16:02
von buxi
Das war schon mal ein Thema hier im Forum und jemand anders hatte sogar die Links für Alterstabellen hier reingestellt. Leider habe ich mir diese Links nicht abgespeichert Vielleicht kann sich noch jemand anders daran erinnern mein Anwalt bestätigt diese Angaben übrigens auch und ich bin der Meinung, Kinder von Paaren dürfen nicht schlechter gestellt werden als Kinder von Alleinerziehenden! Dein SB kennt mit Sicherheit diese Tabelle auch nur wird er Dir nichts darüber verraten. Deshalb hoffe ich, daß hier noch mehr Leute reinschauen und vielleicht jemand dabei ist, der den Link dazu kennt. Ansonsten muß Dich da wirklich mal ein Anwalt beraten. Von den SBs bekommt man nämlich solche Auskünfte nicht. Ausser Du konfrontierst Deinen SB direkt damit. Vielleicht rückt er dann mal mit der Sprache raus. Gruß buxi.
Verfasst: 12.08.2007 16:37
von vaterarge
danke dir buxi für die Infos, wäre nett wenn jemand die entsprechenden Links hätte.
Also Leute nicht nur Lesen auch was schreiben hehe
mfg
Verfasst: 12.08.2007 19:02
von Melinde
Hallo vaterarge
Habe einen eintsprechenden link zwar auch (noch) nicht gefunden aber das mit der Altersangabe gilt im Zusammenhang mit Unterhaltsangelegenheiten bei Scheidung.
Gruss
Verfasst: 13.08.2007 10:50
von vaterarge
achso naja das problem ist sicherlich das es da keine genaue Regelungen gibt, also kann man sich nur zwingen lassen wie immer.
Hoffe bald kommt das Bürgergeld?
Hat jemand News wie es in Sachen Bürgergeld aussieht? Wann soll das kommen?
Verfasst: 13.08.2007 20:02
von buxi
Bürgergeld? Ich bin sofort dafür und finde es auch eine gerechte Lösung! Aber nochmal zu der Altersklausel der Kinder. Ich würde mich als Sorgeberechtigter mit allem was mir zur Verfügung steht wehren, mein Kind in eine Ganztagseinrichtung zu geben. Das Wohl des Kindes muß im Vordergrund stehen und man kann ein Kind nicht dauernd wie eine Schachbrettfigur von Kita zu Kita schieben. Vaterarge, bitte lasse Dich nicht entmutigen weil wir die Paragraphen nicht kennen. Bitte, bitte geh zum Anwalt und laß Dir darüber Auskunft geben ob Du gezwungen werden kannst Dein Kind den ganzen Tag ab zu schieben.Ich glaub das nicht! Ich bin alleinerziehend und bekomme für mich kein Unterhaltsgeld von meinem Exmann! Trotzdem hat mir mein Anwalt gesagt, bis zum 15 Lebensjahr muß ich nur eine 20 Stundenwochetätigkeit anstreben. Keine Stunde mehr!!!! Es muß was dran sein......Gruß buxi
re
Verfasst: 14.08.2007 08:55
von vaterarge
hatte heute morgen einen Termin mit meiner SB, als ich gesagt habe das ich nicht damit einverstanden bin das meine Tochter in eine Tagesgruppe gehen soll,und ich absolut dagegen bin das meine Tochter fremd betreut wird, das sie noch in der Erziehungsphase ist.
Darauf wurde Sie wütend und hat mich abgelehnt, ich solle zu meiner alten Sachbearbeiterin gehen, Sie gibt es auf.
Nun habe ich eine nette SB mit der ich sehr gut klar komme, ich freue mich sehr darüber und danke allen hier für die Antworten.
Gerechtigkeit wo Gerichtigkeit hingehört , nice^^
mfg
jetzt ist das sogar in SGB2 geregelt
Verfasst: 27.09.2007 22:57
von vaterarge
Nun muss ein Kind das über 3 Jahre alt ist doch in eine Ganztagesbetreuung, ist in den neuem SGB II jetzt niedergeschrieben.
Naja mit uns kann man ja alles machen, aber das jetzt sogar gegen die Kinder hinwegentschieden wird finde ich nicht in Ordnung, auch wenn es mich jetzt nicht mehr betrifft.
Wieso ist im BGB geregelt das die Kinderbetreuung vor geht, und gleichzeitig hebelt das SGB II das Gesetz wieder aus?
Das ist ja ein Wiederspruch in sich selbst.
Armes Deutschland
P.S: Die nächsten Wahlen kommen, und ich weiss was ich wähle

Verfasst: 28.09.2007 03:23
von Melinde
vaterarge schrieb:
"P.S: Die nächsten Wahlen kommen, und ich weiss was ich wähle"
Genau, und da bist Du nicht der einzige.
Gruss
Verfasst: 28.09.2007 12:37
von maria1106
Ähm jetzt muss ich nochmal nachfragen warum betrifft es dich nicht mehr ? Habe ich was überlesen?
Mich interessiert diese Thema nämlich auch brennend weil ich zwei Kinder habe und deshalb auch nicht alles machen kann....
LG
Silvia
Verfasst: 28.09.2007 17:04
von buxi
sorry, mir schwillt gerade schon wieder der Kamm!!! Es kann nicht sein, daß Du als sorgeberechtigtes Elternteil vom SGB II so mir nichts, dir nichts eben mal auf die Schnelle....entmündigt wirst. Du trägst die Sorge und Verantwortung für die gesunde Entwicklung Deines Kindes und nicht die Arge!!! Soziale Entwicklung fördern mit anderen Kindern, klar auf jeden Fall ist das wichtig. Aber einem 4 jährigen Kind einen Fulltimetagesablauf aufdrücken....sei mal dahingestellt in wie weit ein 4 jähriges damit nicht überfordert ist. Warum gibt es eigentlich noch kein Gesetz, daß alle Hartz 4 Empfänger ihr Sorgerecht an die Arge abzutreten haben??? Wo ist denn bitteschön mal die Grenze der Entmündigungen und Erniedrigungen erreicht? Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. Ich würde zum Kinderarzt/ Kinderpsychiater gehen und mir ein Attest besorgen, daß mein Kind in der Ganztagskita überfordert ist. Und wenn Dir das nicht ausgestellt wird, ein Attest daß der Kinderarzt eine rosige Zukunft bescheinigt im Falle einer Ganztagsbetreuung für Dein Kind. Auf jeden Fall könnte ich mir den Gang zum Anwalt nicht verkneiffen, denn das granzt wirklich an Entmündigung und Sorgerechtsentzug!!!
Gruß buxi
Verfasst: 01.10.2007 09:30
von Mausebär
hallo....
ich hatte mal das gleiche problem...
meine tochter sollte ganztags in den Kindergarten damit ich eine maßnahme mitmachen kann. die kleine war zu dem zeitpunkt 3 jahre alt... ich habe es versucht.. aber bereits nach 2 wochen war es offensichtlich, das das kind nicht damit klar kam.. und mir wurde auch vom kindergarten nahegelegt, die zeit zu verkürzen.. ich habe versucht mit dem amt zu reden.. keine chance

also habe ich mir vom kinderarzt ein attest geholt.. das für die kleine eine ganztagsbetreuung nicht zumutbar ist.
ergebnis der geschichte.. ich musste die maßnahme zu ende machen...
es interessiert offentsichtlich keinen, wie es den kindern dabei geht.. hauptsache man ist jederzeit fürs amt greifbar....

Verfasst: 01.10.2007 09:41
von nonsens
Mein Sohn (4) ist auch im Kindergarten auf Anraten des Amtes. Man legte mir nahe, mir einen Platz zu suchen, damit ich wenigstens ne Teilzeitstelle annehmen kann. Habe jetzt einen Ganztagsplatz, auch supergünstig, wurde dennoch nicht ganztags vermittelt beim Amt.
Ich mache jetzt 3 Monate auf Halbzeit einen Schnelldurchlauf, wo getestet wird, wie doof ich bin

und danach eine Weiterbildung oder Umschulung (steht noch nicht fest) evtl. im Medienbereich/Grafikdesign - und das ganze dann auf Teilzeit für 3 Jahre.
Das hat man mir extra so als Angebot unterbreitet, damit ich den Kleinen nicht ganztags unterbringen muss. Allerdings muss ich dazu sagen, ich hab ja noch einen schulpflichtigen Sohn, der in die 5. Klasse geht. Und da er mittags Feierabend hat, kam für mich eine Ganztagsstelle nicht in Frage. Wir haben ja einen Vollzeitverdiener in der Familie, das hat meinem SB vollkommen ausgereicht.
Eine Sanktion (wenn ich keinen KitaPlatz besorgt hätte) hätte mich wenig gestört, da wir eh nur nen einstelligen Betrag von denen bekommen, mir gings nur um die Weiterbildung/Umschulung, die schon seit langem ein Traum von mir war, und mir durch meinen tollen SB nun endlich ermöglicht wird. Und mein Kleinster kommt so unter Kinder um sich prächtig weiterzuentwickeln.
Beim Lesen einiger Beiträge hier fällt mir immer wieder auf, das es wohl genug Ämter und SB´s gibt, die sich nen Sch**ss um die Kinder von heute kümmern

das finde ich wirklich schade........ (das Team vom HartzIV Forum natürlich ausgeschlossen)