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Umzug
Verfasst: 09.08.2007 08:33
von kettelmaus
Bekomme ich noch Hartz 4 wenn ich von Düsseldorf nach Düren ziehe und bei meinem Freund wohnen würde,der eine feste Stelle hat aber noch seine beiden Kinder (10 & 14 )die bei Ihm leben versorgt.
Natürlich kann ich mich nicht auf lau bei Ihm aufnehmen lassen.
Wie bekomme ich raus was mir vieleicht noch zusteht??

Verfasst: 09.08.2007 08:46
von maria1106
Hallo!
Na mit dem Hartz4 Rechner den findest du unter Ankündigungen / Wichtiges !
LG
Silvia
Verfasst: 09.08.2007 14:33
von kettelmaus
Laut dem Rechner steht mir nix zu,werde kann auch niergends eingeben das ich nicht mit dem Mann verheiratet bin !!
Und nun bin ich wieder am anfang meiner Frage !!!!!!
Verfasst: 09.08.2007 17:06
von D_C
Hallo Kettelmaus
wenn mich nicht alles täuscht, seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft, das ist (fast haha) das selbe als wenn ihr verheiratet seid.
"Eigentlich" muss ein Paar zwei Jahre miteinander leben, bevor es als Bedarfsgemeinschaft gilt, aber dann greift ja, dass du dir eine "Erlaubnis" zum Umzug holen musst (und nachweisen musst das ihr eben _kein_ Paar seid)
Gruß, DC