Harz 4 beantragen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
Harz 4 beantragen??
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich wohne seit letztem Jahr Nov mit meinem Freund und seiner kleinen Tochter zusammen. Ich bin seit 1 Jahr arbeitslos (direkt nach der Ausbildung) und habe in der Zeit 3 400,- € Jobs gehabt. Zur Zeit habe ich nichts. Ich möchte gern ALG II / Harz 4 beantragen da das Jahr ALG I schon abgelaufen ist. Die Frage ist nur, bekomme ich das, da mein Freund Vollzeit arbeiten geht aber auch Unterhalt zu zahlen hat und uns im Monat auch nur noch knapp 400€ bleiben...
Ich bin 21 Jahre....
Ich bin 21 Jahre....
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
Bitte um
Antwort.. es wäre echt super wenn Ihr mir darauf antworten könnt. Es ist wirklich sehr wichtig!!!
-
- Beiträge: 42
- Registriert: 10.04.2007 12:33
soweit ich weiß darf man ein jahr zusammenwohnen ohne das das geld vom jeweiligen partner angerechnet wird,es sei denn,ihr habt ein kind zusammen oder seid verheiratet...
und wenn du es dann beantragst und das jahr ist abgelaufen wird das gehalt von deinem freund voll angerechnet-was ihr an kosten habt von wegen utnerhalt,versicherungen usw. interessiert das amt nicht!
ich würde auf jeden fall zum arbeitsamt gehen und dich beraten lassen
und wenn du es dann beantragst und das jahr ist abgelaufen wird das gehalt von deinem freund voll angerechnet-was ihr an kosten habt von wegen utnerhalt,versicherungen usw. interessiert das amt nicht!
ich würde auf jeden fall zum arbeitsamt gehen und dich beraten lassen
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
Da wir nächsten Monat erst in UNSERE Wohnung ziehen, heisst das dann das ich 1 Jahr ALG II/ Harz4 beziehen kann ohne das was angerechnet wird?? Und nach dem Jahr steht mir dann nichts mehr zu?? Was soll ich denn machen wenn ich bis dahin immer noch keinen vernünftigen Job finde.. Ich werd aufjeden fall zum AA gehen und mal hören was da so ist...
Den Begriff der "eheähnlichen Geminschaft" gibt es im Gesetz nicht mehr. Die ersten Sozialgerichte entscheiden auch entsprechend. Einfach mal bei www.sozialgerichtsbarkeit.de nachlesen.
Es heist nun: "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft".
Was sich da manche ARGEN und Sozialgerichte aus den Fingern saugen, ist schon abenteuerlich.
Es heist nun: "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft".
Was sich da manche ARGEN und Sozialgerichte aus den Fingern saugen, ist schon abenteuerlich.
-
- Beiträge: 36
- Registriert: 03.07.2007 17:34
Unterhalt
ist der Unterhalt den er zahlt tituliert?
Oder meinst Du sein und Dein Kind?
Oder meinst Du sein und Dein Kind?
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
""
Guten Morgen,
also erstmal: es ist NICHT MEINE Tochter. Es ist die Tochter meines Partners. Der Unterhalt von meinem Freund ist nicht tituliert.
Ich versteh das nicht, mein Freund verdient zwar gut aber am Ende bleibt halt auch nicht mehr übrig wie der Selbstbehalt. davon können keine 3 Personen leben, einen vernünftigen Job finde ich seit 1 Jahr nicht. das kann doch alles nicht sein, wie soll man denn da leben, ich bin auch nicht scharf darauf zum Amt zu rennen und mit 21 ALG II zu beantragen aber was bleibt mir anderes übrig, aber wahrscheinlich wird einem da auch noch ein strich durch die rechnung gemacht... Es ist zum schreien..
also erstmal: es ist NICHT MEINE Tochter. Es ist die Tochter meines Partners. Der Unterhalt von meinem Freund ist nicht tituliert.
Ich versteh das nicht, mein Freund verdient zwar gut aber am Ende bleibt halt auch nicht mehr übrig wie der Selbstbehalt. davon können keine 3 Personen leben, einen vernünftigen Job finde ich seit 1 Jahr nicht. das kann doch alles nicht sein, wie soll man denn da leben, ich bin auch nicht scharf darauf zum Amt zu rennen und mit 21 ALG II zu beantragen aber was bleibt mir anderes übrig, aber wahrscheinlich wird einem da auch noch ein strich durch die rechnung gemacht... Es ist zum schreien..
-
- Beiträge: 36
- Registriert: 03.07.2007 17:34
Unterhalt
lass den Unterhalt sofort titulieren,
dann wirds angerechnet
dann wirds angerechnet
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
Er ist NOCH verheiratet
und muss für seine Frau den Unterhalt zahlen. Da er morgen einen Gerichtstermin bezgl. des Unterhalts hat werden wir sehen was dabei rauskommt.
Morgen soll eine Vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden. Es wird sich entscheiden OB oder WIEVIEL er seiner Frau noch zahlen muss. Da seine kleine bei uns lebt was auch vom Gericht festgelegt wurde. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei uns, die Frau top fit ist zum Arbeiten stehen unsere Chancen eigentlich gut das er seiner Frau kein Unterhalt mehr zahlen muss. Das Problem ist, dass Sie das noch bis zu einem Jahr hinausziehen kann, mit irgendwelchen Fadenscheinigen Gründen.
Wir wissen ja selber wie das ist mit der Arbeit, da sie auch keine Ausbildung hat soviel ich weiß..
Wir sind echt schon an knappsen wo es geht. Den Umzug konnten wir nur durch Leihgaben finanzieren.. Ich bekomme keinen vernünftigen Job sogar bei den 400€ Jobs ist das alles so eine Sache. Ich habe 3 Mini-Jobs gehabt und auch nur Probleme mit dem Gehalt gehabt, wurde nicht voll eingesetzt somit nur knapp 150 € im Monat. Was soll man damit denn finanzieren können. Die Fahrkarte die mittlerweile schon 70 € kostet wird vom Amt nicht übernommen.Ich kann durch die kleine auch nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen, da ja irgendjemand für sie da sein muss.
Morgen soll eine Vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden. Es wird sich entscheiden OB oder WIEVIEL er seiner Frau noch zahlen muss. Da seine kleine bei uns lebt was auch vom Gericht festgelegt wurde. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei uns, die Frau top fit ist zum Arbeiten stehen unsere Chancen eigentlich gut das er seiner Frau kein Unterhalt mehr zahlen muss. Das Problem ist, dass Sie das noch bis zu einem Jahr hinausziehen kann, mit irgendwelchen Fadenscheinigen Gründen.
Wir wissen ja selber wie das ist mit der Arbeit, da sie auch keine Ausbildung hat soviel ich weiß..
Wir sind echt schon an knappsen wo es geht. Den Umzug konnten wir nur durch Leihgaben finanzieren.. Ich bekomme keinen vernünftigen Job sogar bei den 400€ Jobs ist das alles so eine Sache. Ich habe 3 Mini-Jobs gehabt und auch nur Probleme mit dem Gehalt gehabt, wurde nicht voll eingesetzt somit nur knapp 150 € im Monat. Was soll man damit denn finanzieren können. Die Fahrkarte die mittlerweile schon 70 € kostet wird vom Amt nicht übernommen.Ich kann durch die kleine auch nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen, da ja irgendjemand für sie da sein muss.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
noch nicht mal vom Amt bekommt man eine Stelle, ich habe in dem letzten Jahr 5 Stellenangebote bekommen, davon waren 2 nicht mehr aktuell, 1 vergeben und die letzen 2 von denen haben sie behauptet es wäre nie eine Bewerbung angekommen. Ich bemühe mich wenigstens einen vernünftigen 400 Job zu bekommen aber nichts. Die wollen alle nur Nachmittags oder in den Abendstunden das kann ich wegen der kleinen nicht.
Ich habe da so meinen Bedenken, einer Freundin wurde der Harz 4 Antrag abgelehnt, da sie noch bei der Mutter lebt. Die Mutter selber bekommt auch nur ALG und geht nebenbei noch arbeiten für ein paar stunden mit der Begründung:
Mit 20 Jahren Harz 4 beantragen, dafür ist sie zu jung und könnte doch noch arbeiten gehen, sie solle sich doch mehr anstrengen. Da die Mutter ALG bekommt und nebenbei arbeiten geht müsste das reichen um 2 Personen durch zubringen. Die Tochter soll sich anstrengen, ansonsten einen 1€ Job machen. Sie wolle ja nur nicht arbeiten. Da das Amt nicht mehr gesehen hat, dass Sie bewerbungen schreibt. Ja wie denn auch, die erstatten einem glaube ich nur 350 € das sind 70 Bewerbungen und der Rest...... Tja den sehen sie nicht mehr...
Ich habe da so meinen Bedenken, einer Freundin wurde der Harz 4 Antrag abgelehnt, da sie noch bei der Mutter lebt. Die Mutter selber bekommt auch nur ALG und geht nebenbei noch arbeiten für ein paar stunden mit der Begründung:
Mit 20 Jahren Harz 4 beantragen, dafür ist sie zu jung und könnte doch noch arbeiten gehen, sie solle sich doch mehr anstrengen. Da die Mutter ALG bekommt und nebenbei arbeiten geht müsste das reichen um 2 Personen durch zubringen. Die Tochter soll sich anstrengen, ansonsten einen 1€ Job machen. Sie wolle ja nur nicht arbeiten. Da das Amt nicht mehr gesehen hat, dass Sie bewerbungen schreibt. Ja wie denn auch, die erstatten einem glaube ich nur 350 € das sind 70 Bewerbungen und der Rest...... Tja den sehen sie nicht mehr...
-
- Beiträge: 36
- Registriert: 03.07.2007 17:34
Bewerbungen
5 Euro pro Bewerbung bis maximal
250 Euro im Jahr, sie soll versuchen,
so viel wie möglich per e-mail zu machen, das
spart Porto Papier etc. In welcher Region
wohnt sie denn?
250 Euro im Jahr, sie soll versuchen,
so viel wie möglich per e-mail zu machen, das
spart Porto Papier etc. In welcher Region
wohnt sie denn?
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 06.08.2007 16:24
""
ich habe das nur als beispiel dafür genommen, dass mir sowas vielleicht auch passieren kann, bin 21. Sie hat mittlerweile einen Job gefunden.
Region: NRW
Region: NRW