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ALG-II und Zuverdienst

Verfasst: 03.08.2007 19:56
von Confused
sagt mal wie ist denn das, darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft den freibetrag von 100 euro verdienen ?

Also bei uns ist es so das meine Tochter einen Job hat neben der Schule und da jeden Monat ~100-150 euro verdient.
Ich habe nun auch ein Angebot bekommen bei dem ich ~100 EUro verdienen würde.

Lg
Conf.

Verfasst: 03.08.2007 20:01
von DjTermi
Jeder hat ein Freibetrag von 100 €

Verfasst: 03.08.2007 20:10
von Confused
DjTermi hat geschrieben:Jeder hat ein Freibetrag von 100 €
das ist toll, danke dir :)

Verfasst: 03.08.2007 21:21
von ballsport
Mal noch eine weitere Frage wegen dem Freibetrag.

Wie sieht das aus, wenn eine weite Person im Haushalt nicht jeden Monat besagten freibetrag verdient sondern nur im Rahmen eines Basars oder so?
Und wie verrechnet man das dann? Denn wenn man an einem Basar teilnimmt, dann hat man vorher ja auch Ausgaben um auf dem Basar etwas zu verkaufen (Holz für Mobilees, Wolle für Stricksachen etc).
Darf man die Ausgaben für die Sachen von den Einnahmen abziehen?

Für ne kurze Antwort danke ich schon mal.

Verfasst: 03.08.2007 22:23
von Melinde
Hallo ballsport
Wenn Du für die Einnahmen und Ausgaben so etwas wie eine Buchhaltung führst wie es Selbständige machen dann sind die realen Einnahmen ersichtlich und ich denke es wäre dann so in Ordnung.
Geschäftsleute versteuern ja auch nicht die Beträge die sie an Umsatz haben.
Gruss