ALG-II und Zuverdienst

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Confused
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ALG-II und Zuverdienst

Beitrag von Confused »

sagt mal wie ist denn das, darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft den freibetrag von 100 euro verdienen ?

Also bei uns ist es so das meine Tochter einen Job hat neben der Schule und da jeden Monat ~100-150 euro verdient.
Ich habe nun auch ein Angebot bekommen bei dem ich ~100 EUro verdienen würde.

Lg
Conf.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Jeder hat ein Freibetrag von 100 €
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Confused
Beiträge: 169
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Beitrag von Confused »

DjTermi hat geschrieben:Jeder hat ein Freibetrag von 100 €
das ist toll, danke dir :)
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Mal noch eine weitere Frage wegen dem Freibetrag.

Wie sieht das aus, wenn eine weite Person im Haushalt nicht jeden Monat besagten freibetrag verdient sondern nur im Rahmen eines Basars oder so?
Und wie verrechnet man das dann? Denn wenn man an einem Basar teilnimmt, dann hat man vorher ja auch Ausgaben um auf dem Basar etwas zu verkaufen (Holz für Mobilees, Wolle für Stricksachen etc).
Darf man die Ausgaben für die Sachen von den Einnahmen abziehen?

Für ne kurze Antwort danke ich schon mal.
Carmen

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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo ballsport
Wenn Du für die Einnahmen und Ausgaben so etwas wie eine Buchhaltung führst wie es Selbständige machen dann sind die realen Einnahmen ersichtlich und ich denke es wäre dann so in Ordnung.
Geschäftsleute versteuern ja auch nicht die Beträge die sie an Umsatz haben.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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