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Krankenhaustagegeld ?

Verfasst: 01.08.2007 18:46
von maria1106
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage:
Wenn ich jetzt eine Krankenhaustagegeldversicherung habe und das Geld nach dem KH-Aufenthalt auf mein Konto bekomme wird das dann als Einnahme gerechnet?
Oder wird dann das Geld das man jeden Tag ( 10 Euro) bezahlen muss davon abgezogen?
Wer weis was, freu mich über Antworten! Danke !

LG
Silvia

Verfasst: 01.08.2007 21:44
von DjTermi
Angeben müsste der Kunde das Krankenhaustagegeld (KHT) bei der Behörde jedenfalls. Ob es angerechnet werden darf, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig.

Jedenfalls nicht angerechnet werden dürfte es, wenn der Kunde in der GKV ist und durch die Behörde von Zuzahlungen nicht befreit ist. Dann würde es sich nämlich beim KHT um eine Zweckbestimmte Einnahme des Kunden handeln, die dieser zumindest teilweise für den Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung von 10 Euro pro Tag) wieder aufbringen muss.

Grundsätzlich ist die Frage aber noch nicht entschieden worden. Die Behörden urteilen hinsichtlich der Frage, ob das KHT eine Zweckbestimmte Einnahme ist, nach freiem Ermessen und daher bislang uneinheitlich.

Das ist der Stand was ICH weiß , evtl. weiß Henry01 mehr ;)

Verfasst: 02.08.2007 08:51
von maria1106
Danke Termi das hilft mir schon weiter in meiner Neugier.
Ich habe nämlich noch keine KTGV bin am überlegen ob ich mir sowas zulegen sollte, deshalb fragte ich nach !
:wink:
LG
Silvia