Verrechnung Nebenkostennachzahlung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Verrechnung Nebenkostennachzahlung?

Beitrag von nic_2903 »

Hallo zusammen,

habe letzte Woche meine NK-Abrechnung bekommen und muss trotz Heizkostenguthaben von fast 200 Euro 150 Euro nachzahlen.

Da ich im letzten Jahr fast 400 Euro Heizkosten nachzahlen musste, habe ich wirklich an allen Ecken gespart und sparsam geheizt (na ja, letzter Winter war auch kürzer/wärmer, als der davor).

Kann es mir jetzt passieren, dass, wenn ich meine Abrechnung bei der Arge abgebe, dass sie von mir die Heizkosten erstattet haben wollen???
Ist ja nicht so, dass ich sie als Guthaben ausgezahlt bekommen, sondern mit den anderen NK (Müll, Wasser, etc.) verrechnet werden...

Muss dazu sagen, dass ich nicht die volle Miete übernommen bekomme, keine Ahnung warum, denn ich denke, das 393 Euro Warmmiete bei 65 qm doch angebracht sind...

Wäre wirklich dankbar über Antworten.

Viele Grüße
Nicole
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo nic_2903
Schau mal hier in der Tacheles Datenbank ob Du Deinen Wohnort findest. Dann hast Du einen Anhaltspunkt wegen der Angemessenheit bei Wohnung.
Kannst auch einfach mal bei Deinen zuständigen nach dem Grund für die geringere Übernahme nachfragen.
Wegen Guthaben/Nachzahlung ist das so, der Vermieter rechnet die beiden Beträge gegeneinander auf und daraus ergibt sich die Forderung die er an Dich stellt oder was er zurückzahlt. Die Heizkosten werden oft in einer separaten Abrechnung aufgeführt, die kalten Betriebskosten auch extra. Hängt manchmal damit zusammen das die Heizung von einer anderen Firma abgelesen wird die dann auch die Rechnungen erstellt.
Bei Heizung 200€ im plus und 150€ im minus bleiben 50€ die als Guthaben rauskommen. Wenn da noch die Kosten vom Warmwasser abgezogen sind (gilt nur bei verbundenen Anlagen und wären 18% der Energiekosten) mindert der Restbetrag im Folgemonat die Kosten der Unterkunft, wird also angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

Hallo Nicole...angebracht Ist Dein Mietpreis schon Deiner Meinung nach, aber nach Meinung der Arge auch?Ich denke nicht! Nicht angemessen! Zu viel Geld für die Quadratmeterzahl. Bei mir ist`s dasselbe. Deshalb nur anteilige Mietübernahme. Gruss Ladyguenes
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