Insolvenzverfahahren in Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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robby46
Beiträge: 8
Registriert: 29.07.2007 12:40

Insolvenzverfahahren in Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von robby46 »

Hallo zusammen,
haben weine frage. Meine LG ist im Insolvenzverfahren seit 3 Monaten, ich hatte bis März ALG 2 bezogen dass wurde aufgrund des höheren Einkommens der BG eingestellt. Habe derzeit weder Krankenversicherung noch Aussicht auf Arbeit trotz täglichen Bewerbungen sogar International, bin 46 also altes Eisen in der Berufswelt.
Frage ist, wenn man Neuantrag stellt wird da der Nettobezug vor der Abtretung an den Inso Verwalter angenommen oder die tatsächlichen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Abtretung ist auf Gehaltsabrechnung als Pfändung angegeben.
Wenn wir alle Kosten zusammenrechnen und die Krankenversicherung selber zahlen bleiben uns im Monat ca 300 € das für 2 Personen.
Abgezogen ist Miete, Nebenkosten, Strom der hoch ist da wir Elektroheizung haben. Einkommen ist Pfändungsfreibetrag von 1060 €. Dass noch 5 oder 6 Jahre.
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