Fragen zur Regelung bei Hartz U25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dia
Beiträge: 2
Registriert: 29.07.2007 10:50

Fragen zur Regelung bei Hartz U25

Beitrag von Dia »

Hallo alle Zusammen,

ich bin 19 Jahre alt und habe bis vor kurzem mit meinem Freund gemeinsam seit Juni 06 eine eigene Wohnung bewohnt , die ich selbst bezahlt hatte. Nun hat mcih mein Freund vor die tür gesetzt, zurück zu meinen Eltern kann cih nciht aus psychologischen gründen. Ich bin derzeit bei einer freundin untergekommen.

Meine Berufliche Situation gestaltet sich wie folgt, ich habe 2 abgebrochene Ausbildungen (aufgrund von psychischen Problemen sowie Therapie), befinde mich derzeit in einer Tagesklinischen behandlung und beziehe krankengeld, wie viel des genau sein wird steht ncoh cniht fest, aber es werden an die 200 Euro sein die ich von der Krankenkasse bekommen werde. Nun hat mir ein Sozialarbeiter gesagt ich könnte das Krankengeld auf hartz4 aufstocken lassen und zumdindest die neue Wohnung die ich mir am suchen bin vom Amt bezahlen lassen.

nun meine Frage ist das denn so richtig? Ich meine Stichtag war ja der 17.Februar 2006 was das ausziehen aus dem Elternhaus bei den U 25 jährigen betrifft. Da ich aber schon über einem Jahr alleine wohne und diese Wohnung nicht vom Amt finanziert wurde sagte der Sozialarbeiter das diese U25 Regelung nciht auf mich zu trifft, da ich ja nicht vom Elternhaus in eine erste eigene Wohnung ziehe sondern schon alleine gelebt habe.

Trifft die Regelung somit wirklich nciht auf mcih zu?

Am Donenrstag ahbe ich vor zum Amt zu gehen, ist es sinnvoll dann schon alle Unterlagen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Verdienstbescheinigungen ect.) mitzubringen?

vielen dank schonmal fürs lesen!

Viele Grüße

Dia
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