Mann oder Frau - wer von den beiden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

James
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Beitrag von James »

JoeB hat geschrieben:
Ihr könntet mit einem psychatrischem Gutachten eure Situation festigen. Mit einem solchen Attest seid ihr auf der sicheren (rechtlichen) Seite und damit kann man sehr gut argumentieren!
Hallo JoeB,


Ich sehe nicht ein, warum ich mich Verteidigen soll, wenn man Angreifen kann. Ein psychiatrisches Gutachten soll doch derjenige vorliegen, der nicht versteht, was hier steht:

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs SGB1

-die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.


SGB2 § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

4.
die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,


Ich habe die ARGE, um eine Stellungnahme gebeten, mir zu erklären, warum die wesentlichen Paragraphen der Sozialgesetze in meinem Fall mißachtet werden.
karlm
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Beitrag von karlm »

die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,


ohne worte
Gast

Beitrag von Gast »

"Es sollte niemand meinen, der Staat könne besser als die Eltern entscheiden, was gut ist für die eigenen Kinder."
Der Vorsitzende der CSU-Grundsatzkommission, Alois Glück
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Jeder Soll doch froh sein wenn er Arbeit bekommt, ob Mann odr Frau

DjTermi Freie Partei
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
JoeB
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Beitrag von JoeB »

James hat folgendes geschrieben:

Ich habe die ARGE, um eine Stellungnahme gebeten, mir zu erklären, warum die wesentlichen Paragraphen der Sozialgesetze in meinem Fall mißachtet werden.

Hallo James,
auf die Antwort der ARGE bin ich ja mal gespannt ! War auf jeden Fall eine gute Idee. Am Besten, wenn Du Antwort erhältst, die gleiche Frage mit dem Antwortschreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages schicken !!! Dann können sie ihre ohnehin schon "gut durchdachten" Gesetze, nochmal nachbessern und nochmal, und nochmal, u.s.w. !
Auch der Volksaufstand in der Ex-DDR hat mit leisen Tönen begonnen !
Wann wacht der Deutsche endlich mal auf ???
JoeB
James
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Beitrag von James »

JoeB hat geschrieben:
Hallo James,
auf die Antwort der ARGE#
Wann wacht der Deutsche endlich mal auf ???
JoeB
Man will nur nicht glauben, wie schwach das System ist.
quasimodo
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Auweia!

Beitrag von quasimodo »

Hallo James,

Du hast am 27.07. geschrieben, daß Du durch Kinderbetreuung Selbstmordgedanken bekommst.
Danach schrieb jemand etwas von einem psychologischen Gutachten. Das Gutachten wurde auf Deine Frau bezogen, dabei bist doch Du derjenige, der dringend in psychologische und/oder therapeutische Behandlung müsste.
Sorry, wenn ich das jetzt so schreibe, aber bei Selbstmordgedanken gehe ich von einer akuten Gefährdung aus, die Dich ruckzuck in die Psychiatrie befördern könnte.
Frag bei der Arge einfach mal nach einer Psychosozialen Betreuung, die können Euch helfen.

Natürlich liegt das Erziehungsrecht vor allem bei den Eltern. Sollten die Kinder aber einer Gefahr ausgesetzt sein (Selbstmordgefahr eines Elternteiles, Gewalt, auch psychische Gewalt) kann BEIDEN Eltern per Sofortbeschluss das Erziehungs- und Umgangsrecht entzogen werden.

Hast Du mal überlegt, was mit Deinen Kindern passiert, wenn Deine Frau als Mutter ausfällt...sie könnte krank werden oder Schlimmeres.

Ich hoffe, daß Deine Kinder noch zu klein sind, um Deine Beiträge zu lesen...

Oh man! Warum können sich Paare nicht vorher überlegen, ob sie es schaffen, ein Kind aufzuziehen, oder sogar zwei oder mehr Kinder :x
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Zitat:
Eine formale Frage, die vielleicht jemand in der Anwort begründen kann?

Mann und Frau sind arbeitslos, ALG2. Zwei kleine Kinder in der Familie - 2 und 3,5 Jahre alt.

Kann ARGE bestimmen, wer von den beiden arbeiten soll?

Angenommen die Arge fordert, dass der Mann die Kinder betreut und die Frau (die leichter vermittelbar ist, als der Mann) arbeiten geht?

Danke!

NUr um nochmal herauszuholen was da ganz am Anfang stand.
Warum schilderst du der ARGE nicht deine Beweggründe die aus deiner Sicht die Betreuung deiner Kinder unmöglich macht! Da du es hier nicht tust wird dich auch kaum Jemand verstehen!
Und nochmal zu Deiner eigentlichen Frage zurück zu kommen ob die ARGE was bestimmen kann, die ist hier schon zig mal beantwortet worden! Sie kann und zwar in der Form dass sie deine Frau eher vermittelt als dich! Du kannst allerdings deine Kinder auch so in einer Kita unterbringen dass ihr beide arbeiten gehen könntet! Das Alter haben sie ja bereits, schon mal darüber Gedanken gemacht?

Gruß Silvia
James
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Beitrag von James »

maria1106 hat geschrieben: Du kannst allerdings deine Kinder auch so in einer Kita unterbringen dass ihr beide arbeiten gehen könntet! Das Alter haben sie ja bereits, schon mal darüber Gedanken gemacht?
Nun die Frage, kennst Du den Unterschied zwischen der Betreuung durch die Mutter und der ganztätigen Betreuung der Kinder durch Fremde?

Schon mal darüber Gedanken gemacht?
James
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Re: Auweia!

Beitrag von James »

quasimodo hat geschrieben: Sorry, wenn ich das jetzt so schreibe, aber bei Selbstmordgedanken gehe ich von einer akuten Gefährdung aus, die Dich ruckzuck in die Psychiatrie befördern könnte.
x
So einfach? Schon mal mit einem Profi darüber gesprochen? Kann ich nur empfehlen, damit Du mit beim nächsten Mal richtig ausgehst.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Sorry aber findest Du auf jeden Topf einen Deckel.....
Scheint mir das das Du total negativ eingestellt bist.....
Glaubst wohl nur Dir geht es so sch.....
Nee Nee da gibt es andere wo es schlimmer aussieht.
Versuch doch einfach mal positiv zu Denken und steck den Kopf nicht in den Sand,deinen Kindern gefällt ein lachender Papa bestimmt besser!!
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo zusammen,
ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben...

james hat maria 1106 geantwortet

Nun die Frage, kennst Du den Unterschied zwischen der Betreuung durch die Mutter und der ganztätigen Betreuung der Kinder durch Fremde?

Schon mal darüber Gedanken gemacht?

Hierzu mein "Senf":

mein Sohn ist mit acht Monaten in eine Kinderkrippe gegangen.ich allein erziehend mit Hilfe der Oma im drei Schicht System arbeiten gegangen,er war morgens der erste und nachmittags der letzte, Mitte 1990 hat im Osten keiner gefragt ob mir oder meinem Kind das gefällt. Auf Fragen nach der Möglichkeit nur noch Frühschichten zu machen konntest Du Dir aussuchen ob du so weiter machst oder gehst.Meinem Kind hat es nicht geschadet in der Gemeinschaft von anderen Kindern zu sein. Im Gegenteil... es war sicher nicht das non plus ultra aber wir hatten keine Wahl,das muss aber jeder für sich entscheiden...

ich frage mich,warum Du Fragen stellst und auf jede Antwort,jeden Tip oder Ratschlag mit Ablehnung reagierst...

mfG kossi
karlm
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Beitrag von karlm »

[color]bring ich auch noch mal ein wenig farbe ins spiel.stimme kossi zu, meine 2 sind auch in krippe und kiga gewesen. war ja auch ganz normal" damals ". geschadet hat es in keinem fall, kann also gar nicht so schlecht sein. sicher gibt es jetzt auch muttis und vatis die ganz andere erfahrungen gemacht haben, aber man kann doch alle möglichkeiten für das kind ausschöpfen und ausprobieren was gut und was weniger gut ist. wobei ich denke weniger gut gibt es nicht. ein kind lernt ja in erster linie was so "abgeht". und es lernt durch die leute, die in seinem umfeld eine rolle spielen (wenn sie eine rolle spielen). [/color]zum zitat sentinel:endlich jemand der sich nicht als moralischer Richter aufspielt und seinen persönlichen Frust subtil in eine Antwort einflechtet. ich bin weder moralischer richter noch habe ich zur zeit irgendwelchen frust (habe ich mit hilfe des forums schnell abgebaut :wink: ) sondern gebe nur meine meinungen und erfahrungen wieder. wünsche allen einen schönen tag. :) [/code]
James
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Beitrag von James »

Kossi hat geschrieben:,er war morgens der erste und nachmittags der letzte, Mitte 1990 hat im Osten keiner gefragt ob mir oder meinem Kind das gefällt.
ich frage mich,warum Du Fragen stellst und auf jede Antwort,jeden Tip oder Ratschlag mit Ablehnung reagierst...

mfG kossi
Es ist nicht so, dass ich ablehnend reagiere. Was hier geschrieben wird, hilft mir sehr, damit ich die Übersicht habe, was so gedacht wird und wie normale Menschen die Dinge sehen.

Nur ich kann Dir nichts antworten, weil das nichts bringt. Du hattest Mitte der 9oer im Osten nettes Leben gehabt, wenn ich mit dem vergleiche, was ich mitte der 90er woanders in der Welt gesehen habe.



Die Antwort, aber um den Unterschied zwischen der Mutterbetreuung und Kindergartenbetreuung, - dazu, hat mir noch keiner was gesagt.

Nur zu sagen, dass es geht, ist zu einfach. Vieles geht. Es geht auch wenn Mütter sich an fremde Soldaten verkaufen, um das Brot für die Kinder nach Hause zu bringen.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo James.

Ich kene sehr wohl den Unterschied zwischen der Betreuung einer Mutter und den einer Kita. Und da ich vom Fach bin und selbst 2 KInder habe kenne ich den Unterschied nur zu gut !
Erkundige dich doch bei euch vor Ort welche Betreuungsmöglichkeiten es für deine Kinder gibt. Da erfährst du in Jeder einzelnen Einrichtungen nach welchem Konzept gearbeitet wird. Kontakte zu anderen Kindern und Erwachsenen sind sehr wichtig für die soziale Entwicklung deiner Kinder.

Doch sind deine Kinder nicht besser in einer KIta aufgehoben, wenn du bei der Betreuung Selbstmordgedanken hegst?

Denn du hast da was vergessen : In erster Linie ging es bisher um die Kinderbetreuung die DU nicht übernehmen kannst. Also muss sie ja in dem Fall wenn deine Frau früher vermittelt wird als du, die Betreuung Jemand anderes übernehmen.

Außerdem habe ich langsam das Gefühl, dass du deine Kinder nicht betreuen willst / kannst aus welchen Gründen auch immer :shock: Und jeden aber auch jeden Vorschlag der eventuell zur Lösung dieses Problems ( was ja noch gar keines ist, da der Fall der Vermittlung nicht mal eingetreten ist ) zunichte machst indem du die Beiträge zerpflückst!

Du kannst es auch so machen dass du zur ARGE gehst uns sagst was Sache ist, nämlich dass du für die Kinderbetreuung unter keinen Umständen zur Verfügung stehst und dann eben mit den Konsequenzen ( weniger Geld :?: ) leben musst bis du eine Arbeit hast mit der du deine Familie ernähren kannst. :!: :!: :!:

Silvia
Kossi
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Beitrag von Kossi »

james:
Die Antwort, aber um den Unterschied zwischen der Mutterbetreuung und Kindergartenbetreuung, - dazu, hat mir noch keiner was gesagt.

nach meinen Erfahrungen ist Kiga- betreuung nicht schlecht,die Kinder sind in der Gemeinschaft und lernen voneinander,die "Tanten"dort haben Zeit sich um die Betreuung zu kümmern,ob es basteln ist oder Lieder und Gedichte lernen,sie machen Sport,gehen spazieren,in´s Kindertheater,Kino,Schwimmbad, erkunden die Natur oder spielen ganz einfach. Ob eine Mutter diese Zeit übrig hat wenn sie,neben kochen,sauber machen,Wäsche waschen, garten,einkaufen etc., zwei oder mehr Kinder zu Hause betreut weiß ich nicht. Meine Erfahrungen mit Krippe,Kiga und Schulhort sind jedenfalls gut. Sicherlich war ich nicht immer dabei als er immer besser laufen lernte,auf´s Töpfchen ging oder eine Beule am Kopf hatte,aber diesen Kompromiss bin ich eingegangen und es ist deshalb aus meinem Sohn kein schlechterer Mensch geworden.Es gibt sicher auch Muttis und Vatis mit weniger guten Erfahrungen und einer ganz anderen Einstellung zur Fremdbetreuung und das aktzeptiere und respektiere ich auch ,deshalb: das ist nur meine Meinung und jeder muss das für sich entscheiden.

mfG kossi
quasimodo
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Beitrag von quasimodo »

Zum Thema Kindergarten:

Ich kenne einige Familien mit Kindern im Kindergartenalter. Manche der Familien meinen, daß die Kinder bis zur Einschulung am besten bei der Mutter aufgehoben sind.
Meine Beobachtungen (auch berufsbedingt) sind allerdings diese, daß durchweg ALLE Kinder, die eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, eine größere Kompetenz im sozialen und emotionalen Umgang mit anderen aufweisen.
Spätestens im 1. Schuljahr zeigt sich der Unterschied zwischen den Kindern...und der ist oft sehr groß.
Ehemalige Kindergartenkinder kommen besser zurecht, sind aufmerksamer und lernbegieriger, aufgeschlossener und sprachgewandter.
Der Prozensatz an Kindern, die das erste Schuljahr wiederholen müssen, bzw. zurückgestellt werden ist bei Kindern, die direkt von "Mamas Rockzipfel" kommen, viel höher.

@James, langsam bekomme ich den Eindruck, daß Du einen "Kampf" mit der Arge anstrebst.
Hast Du Dich schon einmal ausführlich mit Deinem Sachbearbeiter beraten?
Hast Du Dich darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind?

Reagierst Du nur oder agierst Du auch, indem Du Kompromisse zu finden versuchst?
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Mir gefällt besonders der Hinweis (weiß nicht mehr von wem) gut: "Was ist, wenn der Mutter mal was passiert?". Kommen dann die Kinder ins Heim, weil er sie nicht betreuen kann? Na, ich weiß ja nicht...

Ansonsten weise ich auch nochmal darauf hin, dass z. B. das LSG Hessen in einem ähnlichen Fall durchaus der Verpflichtung beider Eltern zur Suche nach Arbeit für rechtens erklärt hat und entschieden hat, dass derjenige, der zuerst Arbeit findet, diese anzunehmen hat und der andere zuhause bleibt.

James kann ja notfalls sein eigenes Urteil erkämpfen. Denn ich habe den Eindruck, dass hier argumentier werden kann noch und nöcher, er würde ja doch nicht von seiner Ansicht abrücken. Und damit ist doch das Ganze sinn- und zwecklos.

Henry
Kossi
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Beitrag von Kossi »

genau das sind meine Gedanken auch...

Silvia hat es schön formuliert:
Außerdem habe ich langsam das Gefühl, dass du deine Kinder nicht betreuen willst / kannst aus welchen Gründen auch immer Und jeden aber auch jeden Vorschlag der eventuell zur Lösung dieses Problems ( was ja noch gar keines ist, da der Fall der Vermittlung nicht mal eingetreten ist ) zunichte machst indem du die Beiträge zerpflückst!

Du kannst es auch so machen dass du zur ARGE gehst uns sagst was Sache ist, nämlich dass du für die Kinderbetreuung unter keinen Umständen zur Verfügung stehst und dann eben mit den Konsequenzen ( weniger Geld ) leben musst bis du eine Arbeit hast mit der du deine Familie ernähren kannst.

dann muss man eben einen Kompromiss finden und ggf. mit sehr viel weniger Geld leben,aber ich denke das alle hier schreiben können,was sie wollen,es beschleicht einen das Gefühl das ihm nicht geholfen werden will...

einen schönen lauen Sommerabend Euch allen

mfG kossi
James
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Beitrag von James »

maria1106 hat geschrieben:
Doch sind deine Kinder nicht besser in einer KIta aufgehoben, wenn du bei der Betreuung Selbstmordgedanken hegst?

Denn du hast da was vergessen : In erster Linie ging es bisher um die Kinderbetreuung die DU nicht übernehmen kannst. Also muss sie ja in dem Fall wenn deine Frau früher vermittelt wird als du, die Betreuung Jemand anderes übernehmen.

Außerdem habe ich langsam das Gefühl, dass du deine Kinder nicht betreuen willst / kannst aus welchen Gründen auch immer
Ach, man kann das unendlich machen. Punkt für Punkt. Die Kinder sind bei der Mutter besser aufgehoben und die echte Mutterliebe nicht in der Kita zu bekommen ist.

Und Du hast vergessen, dass die Entscheidung WER die Kinder übernimmt bei den Eltern liegt und es gar nicht so einfach den Eltern die Entscheidung zu nehmen.

Und dass Du endlich das Gefühl bekommen hast, dass ich meine Kinder nicht betreuen will -kann, beeindruckt schon sehr, denn ich glaube, ich habe es gleich mit dem ersten Posting zum Ausdruck gebracht.

Ich will Arbeiten und nicht bei den Kindern sitzen.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Dann wander aus :!:
James
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Beitrag von James »

kettelmaus hat geschrieben:Dann wander aus :!:
Na klar, ich warte nur bis der Mars kolonisiert wird und die Flugverbindung steht.
Gast

Beitrag von Gast »

:!: Wenn die lieben Diskutanten nicht wieder auf eine Sachebene zurückfinden, wird dieser Gesprächsfaden geschlossen. :!:
jean21
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Beitrag von jean21 »

wie alt sind die kinder??Habe mir hier nicht alles durchgelesen.Aber ich weiss wenn die kinder 3 sind.Das heist das sie und er arbeiten gehen müssen!Ob sie wollen oder nicht!So ist es bei mir auch nur meine kleine ist erst 2.
Gast

Beitrag von Gast »

Nicht alles lesen, aber trotzdem eine Meinung haben? :roll:

Ich versuche einmal zusammen zu fassen:

James und Frau haben 2 Kinder, zwei und dreieinhalb Jahre alt.
Seine Ausgangsfrage war, ob die ARGE den Eltern die Erziehung ihrer Kinder vorschreiben darf.

Einige Diskutanten meinen, ja, das steht so im SGB-II, jede Arbeit ist zumutbar und jeder muß an der Verringerung der Hilfebedürftigkeit mitwirken.
Weiterhin wird das Für und Wieder einer Kinderbetreuung im Kindergarten heiß diskutiert. Jeder hat da andere Erfahrungen.

James erinnert an den § 1 SGB-I, der an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die EMKR anknüpft, was sich auch im Grundgesetz widerspiegelt.
Im SGB-II, zitiert James, soll auf genau diese Rechte Rücksicht genommen werden.

Ich verstehe James Frage immer noch so, ob schon jemand mit dieser Fragestellung mit der ARGE Erfahrungen gemacht hat, oder nicht. James erbittet eine sachliche, auf Fakten begründete Argumentationshilfe, um die Aussichten auf die Justiziabilität dieser Rechte zu ergründen.

Falls ich mich irren sollte, möge James dies bitte korrigieren.
Sentinel
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Merkst du noch was????

Beitrag von Sentinel »

Henry01 hat geschrieben:
Einiges und mehr, was bereits hier geschildert wurde.
Aber beim Machen der Kinder warst du dabei, oder :shock: :shock: ???!!!

Sorry, null Verständnis. In erster Linie haben die Eltern für sich und die Kinder aufzukommen. Und wer zuerst Arbeit findet, der arbeitet und der andere bleibt zuhause. Der kann sich ja auch weiter bewerben und wenn er bessere Arbeit findet, dann wechselt man halt die Elternzeit.

Ich weiß überhaupt nicht, wo es da Probleme geben soll. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind auch innerhalb einer Familie zu beachten.

Henry
Also mal ganz ehrlich - was nimmst du denn? Glaubst du wirklich deine Argumentationen erreichen einen gesunden, kritikfähigen Geist? Sähest du dich gerne auf einem Richterstuhl oder bist du nur enttäuscht in deinem Leben nicht mehr erreicht zu haben?

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Fragen handelt die, es zu beantworten, dem guten Henry freisteht.

Gruß aus Berlin
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
Gast

Re: Merkst du noch was????

Beitrag von Gast »

Sentinel hat geschrieben: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Fragen handelt die, es zu beantworten, dem guten Henry freisteht.

Gruß aus Berlin
Gerne weise ich ergänzend auf die Funktion der PN (persönliche Nachricht) hin. Gruß aus Hamburg. :wink:
karlm
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Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

4 seiten james, und alles nur um die meinung von ralf hagelstein als kompetent zu filtern? das hat sich doch gelohnt. die antworten von ralf sind wirklich sehr sachlich (Hut ab). ich jedenfalls wünsche james alles gute und verabschiede mich zu diesem thema. bleib 8) .
maria1106
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

@ James
ZITAT : Ich will Arbeiten und nicht bei den Kindern sitzen.

Na, dann vertrete das auch so bei der ARGE
Und da ist es nun mal so, dass wenn man Leistungen erhalten will auch was dafür tun muss und dazu gehören auch Kompromisse. :roll:

Du bist solange ein freier Mensch in deinen Entscheidungen solange du auch finanziell unabhängig bist. Das ist nun mal Fakt !!! :?

Ich klinke mich nun hier aus und hoffe dass du Hilfe findest !
Viel Glück !

Gruß
Silvia
James
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Registriert: 27.07.2007 17:54

Beitrag von James »

maria1106 hat geschrieben: Na, dann vertrete das auch so bei der ARGE
Und da ist es nun mal so, dass wenn man Leistungen erhalten will auch was dafür tun muss und dazu gehören auch Kompromisse. :roll:

Du bist solange ein freier Mensch in deinen Entscheidungen solange du auch finanziell unabhängig bist. Das ist nun mal Fakt !!! :?
Dazu kann ich auch sagen, dass die Leistungen zustehen. Das ist ein Gesetz. Das bedeutet wiederum nicht, dass andere Gesetze außer Kraft sind und ich dadurch, dass ich jetzt ein Hilfebedürftiger bin, damit meine Rechte verliere.

Und darum, damit die Menschen frei sein können, gibt es auch Sozialstaat und Hilfe.

P.S. Die Zusammenfassung von Ralf Hagelstein ist korrekt.

Die weiteren 4 Seiten sind Äußerungen von Menschen, die mir wichtig sind, damit ich weiß, was man so in solchen Fällen denkt und wie gut, oder schlecht die eigene Position ist.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

1. Instanz Sozialgericht Kassel S 21 AS 554/06 ER (Sozialgericht Kassel) 26.07.2006
2. Instanz Hessisches Landessozialgericht L 9 AS 179/06 ER 29.09.2006 rechtskräftig
3. Instanz
Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende
Entscheidung I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kassel vom 26. Juli 2006 wird zurückgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Gründe:

I.

Es geht in dem Verfahren um die dreimonatige Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 30 % gemäß § 31 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB 2).

Die 1979 geborene Antragstellerin verfügt nach ihren Angaben über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hauswirtschafterin und ist ebenso wie ihr 1978 geborener Ehemann L. A. türkischer Nationalität; die Eheleute haben eine im April 2004 geborene Tochter H. und eine im Oktober 2005 geborene Tochter D ... Sie bezogen im Jahr 2004 Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und standen seit 2005 im Leistungsbezug bei der Antragsgegnerin. Mit Datum vom 6. Februar 2006 trafen die Beteiligten eine Eingliederungsvereinbarung (Gültigkeit bis zum 7. August 2006), in der sich die Antragstellerin u. a. verpflichtete, pro Monat mindestens 10 Bewerbungen (auch initiativ) vorzunehmen um sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen (auch befristet oder in Teilzeit), bei Zeitarbeitsfirmen, geringfügige Beschäftigungen (Mini-/Midijobs). Es wurde vereinbart, dass die Antragstellerin ihre Eigenbemühungen in geeigneter Form nachweist. In der Rechtsfolgenbelehrung wurde die Antragstellerin u. a. darauf hingewiesen, dass insbesondere bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen das Arbeitslosengeld II für die Dauer von drei Monaten um 30 % abgesenkt werde. Mit Bescheid vom 3. April 2006 bewilligte die Antragsgegnerin der Antragstellerin und deren drei Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 2 für die Zeit vom 1. April bis 30. September 2006 in unterschiedlicher Höhe (zwischen 1.078 und 1.264 EUR monatlich). In den Vermerken der Antragsgegnerin (BewA) vom 27. April und vom 5. Mai 2006 wurde jeweils notiert, dass die Antragstellerin "Nachweise Eigenbemühungen" vorgelegt habe. Am Ende einer handschriftlichen Aufstellung (Zugang bei der Antragsgegnerin am 7. Juli 2006) der Eigenbemühungen des Ehemannes der Antragstellerin hat diese vermerkt, dass sie "diesen Monat keine Bewerbungen geschrieben" habe. Mit Bescheid vom 21. Juni 2006 hat die Antragsgegnerin unter entsprechender Aufhebung des Bewilligungsbescheides den Anteil des Arbeitslosengeldes II der Antragstellerin um 93 EUR monatlich für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 2006 gemindert. Mit am 27. Juni 2006 bei dem Sozialgericht zugegangenen Schreiben hat die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt mit dem sinngemäßen Ziel, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 21. Juni 2006 anzuordnen. Sie hat vorgetragen, es gehe darum, dass sie im Mai und Juni 2006 keine Bewerbungen geschrieben habe. Nach ihrer Auffassung seien derartige Bewerbungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von vornherein sinnlos, da sie aktuell im 6. Monat schwanger sei und ihre beiden minderjährigen Kinder zu versorgen habe. Ihr Mann habe ihr gegenüber für den Fall ihrer Beschäftigungsaufnahme eine Versorgung der Kinder kategorisch abgelehnt, da er sich insoweit wohl überfordert sehe. Aus dem ländlichen türkischen Kulturkreis kommend habe er diese Betreuungsaufgaben nicht gelernt und lehne diese traditionell ab. Außerdem könne sie eine Beschäftigung, die man ihr trotz Schwangerschaft anbieten würde, nicht mit der erforderlichen Stundenzahl, Regelmäßigkeit und zeitlichen Flexibilität ausfüllen. Da die Leistungskürzung zu einer drastischen Unterversorgung der gesamten Familie führe, sei der Eilantrag geboten.

Mit Beschluss vom 26. Juli 2006 hat das Sozialgericht Kassel den Antrag abgelehnt. In der Begründung hat es u. a. ausgeführt, die nach § 24 SGB 10 erforderliche Anhörung könne noch im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden. Die Antragstellerin sei aus der Eingliederungsvereinbarung heraus verpflichtet gewesen, monatlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen zu schreiben. Die Eingliederungsvereinbarung sei mit einer ordnungsgemäßen Rechtsfolgenbelehrung versehen gewesen. Die Antragstellerin habe ihre Verpflichtung nicht erfüllt, ohne dass sie einen wichtigen Grund für ihr Verhalten nachgewiesen habe. Dies sei auch nicht die bestehende Schwangerschaft im sechsten Monat, zumal zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Mutterschutzfristen liefen. Auch der Umstand, dass der Ehemann offensichtlich nicht bereit sei, obwohl er keinerlei Erwerbstätigkeit nachgehe, bei der Kinderversorgung oder im Haushalt zu helfen, stelle keinen wichtigen Grund dar, auch nicht vor dem Hintergrund, dass der Ehemann dies traditionell möglicherweise nicht gewöhnt sei. Es sei nicht ersichtlich, dass die Pflege der eigenen Kinder aus Glaubens- oder Gewissensgründen unzumutbar erscheine. Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger öffentliche Leistungen in Anspruch nehme, sei entsprechend dem Nachranggrundsatz verpflichtet alles zu tun, um möglichst die Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Hiergegen hat die Antragstellerin am 18. August 2006 Beschwerde eingelegt, der das Sozialgericht nicht abgeholfen hat (21.8.2006). Die Antragstellerin wiederholt und vertieft den bisherigen Vortrag. Ergänzend trägt sie vor, ihr Ehemann habe sich aktiv um einen Arbeitsplatz bemüht und einen solchen am 7. August 2006 auch gefunden. Ihr Verhalten dürfe auch deshalb nicht sanktioniert werden, wenn sie derzeit unsinnige, von vornherein aussichtslose Bewerbungen unterlasse. Ein potentieller Arbeitgeber würde sie bei wahrheitsgemäßer Schilderung der Verhältnisse sicher nicht berücksichtigen.

Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten Bezug genommen.

II.

Die statthafte (§ 172 SGG) sowie form- und fristgerecht (§ 173 SGG) eingelegte Beschwerde, hat keinen Erfolg.

Das Sozialgericht hat es zu Recht abgelehnt, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 21. Juni 2006 anzuordnen, mit dem die auf die Antragstellerin entfallenden Leistungen des Arbeitslosengeldes II (nur Regelleistung) gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB 2 für die Monate Juli bis September 2006 um 30 % (entsprechend gerundet 93 EUR) abgesenkt wurden und der Antragsgegnerin aufzugeben, der Antragstellerin laufende Leistungen in voller Höhe zu bewilligen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, gemäß § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts Bezug genommen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Verstoß der Antragstellerin gegen die Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung, monatlich zehn Bewerbungen vorzunehmen, die Voraussetzungen aus § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB 2 erfüllt, da die Antragstellerin in der Eingliederungsvereinbarung schriftlich über die Rechtsfolgen belehrt worden war. Die vertragliche Verpflichtung zu den konkretisierten Eigenbemühungen widerspricht auch nicht den sich aus dem SGB 2 ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen der Antragstellerin, da es sich insoweit um rechtmäßige Regelungen handelt (vgl. Berlin in LPK-SGB II, RdNr. 28). Gemäß § 2 Abs. 1 SGB 2 muss die Antragstellerin alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfsbedürftigkeit ausschöpfen und gemäß § 2 Abs. 2 SGB 2 in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Dazu gehört in erster Linie die Aufnahme einer bezahlten Arbeit und als Vorstufe hierzu die Suche nach einer solchen Arbeit. Damit im Einklang befindet sich die Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB 2 über die Vereinbarung hinsichtlich der Bemühungen und der Häufigkeit der Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit und die Form des Nachweises. Die in der Eingliederungsvereinbarung verlangten 10 Bewerbungen je Monat können keinesfalls als unerfüllbar hoch angesehen werden. Der Antragstellerin war die Aufnahme einer Arbeit bis zum Beginn der Mutterschutzfristen auch zumutbar, § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB 2, woraus sich auch die Rechtmäßigkeit des Verlangens nach darauf abzielenden Bewerbungen ableiten lässt. Dabei ließ die Eingliederungsvereinbarung auch ausdrücklich die Suche nach befristeten Tätigkeiten, Teilzeittätigkeiten, Minijobs und Midijobs zu, so dass der Ansicht der Antragstellerin nicht gefolgt werden kann, durch die bestehende Schwangerschaft habe es keine realistische Möglichkeit gegeben, einen interessierten Arbeitgeber zu finden. Auf der Grundlage ihres eigenen Vortrags dürfte die Antragstellerin Anfang Mai allenfalls im vierten Monat schwanger gewesen sein, so dass noch keinerlei Schutzfristen gegriffen haben und auch nicht ersichtlich ist, warum die Antragstellerin nicht gegebenenfalls Teilzeittätigkeiten - auch befristet – in dem von ihr erlernten Berufsbereich der Hauswirtschaft oder in der Gastronomie/Hotelgewerbe hätte übernehmen können. So besteht gerade im Sommer in dem Bereich Gastronomie und Hotelgewerbe ein besonders starker Bedarf an Arbeitskräften, so dass ein Arbeitgeber unter diesem Gesichtspunkt möglicherweise sogar froh gewesen wäre, eine Aushilfskraft einstellen zu können. Deshalb kann das Bestehen der Antragsgegnerin auf weiteren Eigenbemühungen der Antragstellerin auch nicht als schikanös angesehen werden. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 ist auch deshalb zu verneinen, da der Ehemann der Antragstellerin nach den Regelungen des Unterhaltsrechtes seinen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, §§ 1601, 1602, 1603 Abs. 2, 1610, 1612 Abs. 2 BGB. Gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB haben die Antragstellerin und ihr Ehemann bestimmt, dass die Kinder im elterlichen Haushalt Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt bekommen, wobei der Betreuungsunterhalt dem Barunterhalt gleichwertig ist, § 1606 Abs. 2 Satz 2 (Diedrichsen in Palandt, BGB, 58. Aufl. § 1606 RdNr. 13). Wegen eigener Bedürftigkeit können die Antragstellerin und ihr Ehemann als Eltern keinen Barunterhalt aus eigenem Vermögen oder eigenen Einkünften zum Unterhalt der Kinder beisteuern. Es verbleibt jedoch die Verpflichtung zur Erziehung und Betreuung der Kinder, und zwar sowohl für den Vater als auch für die Mutter. Daran ändert die behauptete Einstellung des Ehemannes der Antragstellerin, seine eigenen Kinder für den Fall der Berufstätigkeit der Antragstellerin nicht betreuen zu wollen, nichts. Die Behauptung, dass türkische Väter aus dem ländlichen Bereich die erforderlichen Betreuungsaufgaben nicht gelernt hätten und kategorisch ablehnten, ändert nichts an den oben genannten Unterhaltsverpflichtungen. Lerndefizite lassen sich durch entsprechende (und zu verlangende) Anstrengungen beheben und ausländisch begründete Traditionen können – jedenfalls bei dem vorliegenden Sachverhalt - deutsches Unterhaltsrecht nicht außer Kraft setzen. Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2002 (4 Bs 190/02), da es dort um die fragliche [freiwillige] Betreuungsleistung durch den nichtehelichen Vater der Kinder ging, der gemäß §§ 1627, 1631 Abs. 1 BGB nicht sorgeverpflichtet war. Es ist auch nicht erkennbar, dass die mögliche Aufnahme einer Arbeit durch die Antragstellerin ganz allgemein die Erziehung der gemeinsamen Kinder gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB 2 gefährden würde, wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat. Durch eine entsprechende Vorauswahl der zu erbringenden Bewerbungen hätte es der Antragstellerin oblegen, sich auf solche Stellen zu bewerben, die ihr eine ausreichende Mitwirkung bei der Erziehung der Kinder trotz zeitweiser arbeitsbedingter Abwesenheit belassen hätte. Im Übrigen ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einer Entscheidung vom 25. April 1991 (11 RAr 9/90) zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG in der Fassung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I, 1497) zur Bejahung der Verfügbarkeit beider arbeitsloser Ehegatten bei Vorhandensein von erziehungsbedürftigen Kindern gelangt, wenn die wechselseitige Bereitschaft besteht, für den Fall der Arbeitsaufnahme des anderen Ehegatten die Erziehung der Kinder zu übernehmen, bzw. allein weiterzuführen. Dies führt dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Fortentwicklung und des Grundsatzes des Forderns in § 2 SGB 2 bei Ehegatten erst recht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsaufnahme auch bei Vorhandensein von Kindern unter drei Jahren dann für jeden der Ehegatten zumutbar ist, solange der andere Ehegatte zur Betreuung zur Verfügung steht, zu der er nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet ist.Ob die Antragsgegnerin der Antragstellerin nach entsprechendem Nachweis der Schwangerschaft und des Ablaufs der 12. Schwangerschaftswoche den Mehrbedarf von 17 % gemäß § 21 Abs. 2 SGB 2 gewährt hat, ist aus den Akten nicht erkennbar, jedoch im vorliegenden Fall auch nicht entscheidungserheblich, sollte aber von den Beteiligten davon unabhängig geprüft werden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG.

Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.


Henry
James
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Beitrag von James »

Endlich mal Stoff.

Ich vermute, dass das Ganze im Kontext des Kulturkampfes zu sehen ist. Man wollte damit eher einen Türken erziehen. Und die Argumentationslinie des Vaters war nicht zu halten.

Außerdem hat die Mutter die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Im Übrigen ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einer Entscheidung vom 25. April 1991 (11 RAr 9/90) zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG in der Fassung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I, 1497) zur Bejahung der Verfügbarkeit beider arbeitsloser Ehegatten bei Vorhandensein von erziehungsbedürftigen Kindern gelangt, wenn die wechselseitige Bereitschaft besteht, für den Fall der Arbeitsaufnahme des anderen Ehegatten die Erziehung der Kinder zu übernehmen, bzw. allein weiterzuführen. Dies führt dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Fortentwicklung und des Grundsatzes des Forderns in § 2 SGB 2 bei Ehegatten erst recht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsaufnahme auch bei Vorhandensein von Kindern unter drei Jahren dann für jeden der Ehegatten zumutbar ist, solange der andere Ehegatte zur Betreuung zur Verfügung steht, zu der er nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet ist.
Das hat nichts mit irgendeinem Kulturkampf zu tun, sondern ist eine verallgemeinernde Feststellung des LSG und zwar unter den Gesichtspunkten des SGB II und dem Recht des Staates, den Einsatz aller möglichen Mittel zu verlangen, dass die Familie ALG 2 Bezug beendet oder vermindert!

Im übrigen habe ich bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass es dieses Urteil gibt! Offensichtlich hat es keiner für nötig gehalten, es mal zu hinterfragen oder danach zu suchen.

Henry
Gast

Beitrag von Gast »

Henry01 hat geschrieben:Im Übrigen ist das Bundessozialgericht (BSG) bereits in einer Entscheidung vom 25. April 1991 (11 RAr 9/90) zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG in der Fassung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I, 1497) zur Bejahung der Verfügbarkeit beider arbeitsloser Ehegatten bei Vorhandensein von erziehungsbedürftigen Kindern gelangt, wenn die wechselseitige Bereitschaft besteht, für den Fall der Arbeitsaufnahme des anderen Ehegatten die Erziehung der Kinder zu übernehmen, bzw. allein weiterzuführen. Dies führt dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Fortentwicklung und des Grundsatzes des Forderns in § 2 SGB 2 bei Ehegatten erst recht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsaufnahme auch bei Vorhandensein von Kindern unter drei Jahren dann für jeden der Ehegatten zumutbar ist, solange der andere Ehegatte zur Betreuung zur Verfügung steht, zu der er nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet ist.
Das LSG weiterentwickelt hier eine anderslautende Rechtssprechung im Lichte der SGB-Fortenwicklung, ohne sich mit den Grundrechten z.B. aus Artikel 4 EMKR zu befassen. Artikel 25 und 100 GG wurden hier scheinbar ausser acht gelassen, bzw. eine Kollision einfach nicht wahrgenommen.
Das BSG respektive das BVerfG werden hier wohl noch zu entscheiden haben.
James
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Beitrag von James »

Henry01 hat geschrieben: (BGBl. I, 1497) zur Bejahung der Verfügbarkeit beider arbeitsloser Ehegatten bei Vorhandensein von erziehungsbedürftigen Kindern gelangt, wenn die wechselseitige Bereitschaft besteht, für den Fall der Arbeitsaufnahme des anderen Ehegatten die Erziehung der Kinder zu übernehmen, bzw. allein weiterzuführen.
Lese ich auch so, Bereitschaft.

Ob die Bereitschaft unter Zwang auch eine Bereitschaft ist?
James
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Beitrag von James »

Henry01 hat geschrieben: und zwar unter den Gesichtspunkten des SGB II und dem Recht des Staates, den Einsatz aller möglichen Mittel zu verlangen, dass die Familie ALG 2 Bezug beendet oder vermindert!
Der Staat kann nicht verlangen, dass die Ehefrau als Prostituierte das Geld nach Hause bringt, obwohl die Prostitution ein Gewerbe ist, wo auch Steuern bezahlt werden.

Also, vielleicht doch nicht "Einsatz aller möglichen Mittel" ?
quasimodo
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Beitrag von quasimodo »

Tja James, wieso soll die Ehefrau als Prostituierte arbeiten??? Du könntest Dich doch sicher auch prima als Callboy verdingen...*ironieoff*
Diese Diskussion läuft doch immer wieder in die eine Richtung: James will arbeiten, um sich nicht um seine Kinder zu kümmern.
Du willst nicht "bei den Kindern sitzen".
Da scheinen Du und Deine Frau aber sehr pflegeleichte Kinder zu haben, wenn man nur bei ihnen "sitzt".
Solche Kinder hätte ich auch gerne...
Du pochst auf Deine Rechte, verbringst wohl auch einige Zeit damit, diese Rechte zu studieren.
Wie wäre es denn, diese Energie in Zukunftspläne zu investieren, anstatt Dich in Deiner Verbitertheit zu suhlen???
Gast

Beitrag von Gast »

Nur mal so am Rande, weil es mir nicht nur hier auffällt:

Menschenrecht und Völkerrecht gehören in Deutschland weder zum Lehrplan an Schulen, noch zum Lehrinhalt an Universitäten im Grundstudium zum Juristen. Dies geschieht, obwohl diese Rechte, die also kaum jemand in Deutschland kennt, Bundesrecht brechen, dem also vorgehen.

Zu meiner Schulzeit (bis 1981) wurde immerhin das Grundgesetz gelehrt, eine gedruckte Ausgabe wurde dabei jedem Schüler an die Hand gegeben.

Und in diesem Grundgesetz, dass für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen gilt, steht ein Artikel 25:
Artikel 25 [Vorrang des Völkerrechts]

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Nur, so frage nicht nur ich mich derweil, wen interressiert es?
Nichteinmal davon Betroffene machen sich die Mühe, die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948) der "Vereinten Nationen" zu lesen. Diese Rechte gilt es, auch in Deutschland zur Geltung zu verhelfen.

Viele von uns sind schon so konditioniert, dass sie die Einhaltung der Menschenrechte in Staaten wie China, Irak, Afghanistan, Iran oder Lybien fordern, und die zur Durchsetzung eingesetzten militärischen Interventionen legitimieren, aber auf eine Durchsetzung genau dieser grundlegenden Menschenrechte im eigenen Land gleichzeitig verzichten.

Man möge hierbei auch beachten, dass auf Druck der Vereinten Nationen, allerdings erst im Jahre 2001, dass "Deutsche Institut für Menschenrechte" gegründet wurde. 53 Jahre nach der Erklärung der auch für Deutschland verbindlichen Erklärung der Menschenrechte, wurde dies durchgesetzt.

Armes Deutschland, arme Deutsche?
vierzehnnothelfer
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Lieber James

Beitrag von vierzehnnothelfer »

Lieber James, wäre es nicht besser, wenn Deine
Frau wirklich eine Stelle bekommt, daß Du das
Jugendamt einschaltest, weil Deine Kinder unter
Deiner Betreuung vermutlich sehr gefährdet wären?
James
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Beitrag von James »

quasimodo hat geschrieben: Du pochst auf Deine Rechte, verbringst wohl auch einige Zeit damit, diese Rechte zu studieren.
Wie wäre es denn, diese Energie in Zukunftspläne zu investieren, anstatt Dich in Deiner Verbitertheit zu suhlen???
Man hat keine Zukunft, wenn man seine Rechte nicht kennt und diese nicht verteidigt. Das sind schon Existenzkämpfe.
Zuletzt geändert von James am 05.08.2007 07:09, insgesamt 1-mal geändert.
James
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Re: Lieber James

Beitrag von James »

vierzehnnothelfer hat geschrieben:Lieber James, wäre es nicht besser, wenn Deine
Frau wirklich eine Stelle bekommt, daß Du das
Jugendamt einschaltest, weil Deine Kinder unter
Deiner Betreuung vermutlich sehr gefährdet wären?
Gehört es in die Kategorie "gute Ratschläge für James und James will sie nicht haben?"

Welche Ämter soll ich noch einschalten? Den Verfassungschutz und da erzählen, dass ein gefährlicher Nazi bin?
vierzehnnothelfer
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Kinder

Beitrag von vierzehnnothelfer »

ich habe an die Kinder gedacht.
Vielleicht tust Du das auch mal.
James
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Re: Kinder

Beitrag von James »

vierzehnnothelfer hat geschrieben:ich habe an die Kinder gedacht.
Vielleicht tust Du das auch mal.
Gut, dass aus Deinem Prozess des Denkens an Meine Kinder es nicht zu dem Resultat kam - gib die Kinder überhaupt ab.

Da war wohl Jugendamt-Resultat die mildere Variante?
Confused
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Re: Kinder

Beitrag von Confused »

James hat geschrieben: Und nun zu der Frage von Millionen von Frauen, die eine Bewerbung schreiben: Wie viele Millionen von Frauen müssen bei einer Bewerbung mehrere Tagen unterwegs sein, sogar auch im Ausland?
Bist du geheimagent ?
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Was soll die Diskussion hier denn eigentlich noch? James ist seiner Meinung und wird durch keinerlei Argument davon abweichen.

Das LSG hat die zitierte Rechtsprechung des BSG zu ALG/ALHI für das SGB II weiterentwickelt, so dass es auf die BEREITSCHAFT nicht mehr ankommt, aber er liest aus dem Urteil nur das raus, was das BSG anno dunnemals entschieden hat, überliest aber die Weiterentwicklung. "Nur das lesen, hören und reden, was mir passt und wie es mir gefällt.". Sorry, aber mit so jemandem ist doch eine Diskussion sinn- und zwecklos!

Wenn er der Meinung ist, dann nur er zur Arbeit verpflichtet werden kann und seine Frau nicht, dann muss er eben -falls es deswegen zum Problemen beim ALG2 Bezug kommt- selbst per Widerspruch und Klage abtesten, ob sein SG oder LSG oder gar das BSG nun eine Pflicht für beide Eltern sehen oder nicht.

Zu Ralf: Das Grundgesetz ist was feines. Es garantiert mir so einige Rechte. Allerdings sind so manche dann auch wieder beschnitten durch andere Gesetze. Lex speciales vor lex generalis. So steht im SGB II auch, dass man jede zumutbare Arbeit aufnehmen muss. Im Grundgesetz steht was vom Recht auf freie Berufswahl. Im SGB II und III gibt es etwas, das nennt sich "Erreichbarkeitsanordnung". Im Grundgesetz wird mir garantiert, dass ich mich aufhalten kann wo ich will und wann ich es will. Und mein Häuslein darf ich auch nicht mitten auf die A7 bauen - trotz des Artikels 11.... Eigentlich alles eine Frechheit... oder etwa doch nicht?

Mit dem Hinweis "verfassungswidrig" sind schon etliche Leute vor Gericht gezogen. Hat bisher m. K. n. nicht viel genutzt.

Henry
James
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Beitrag von James »

Henry01 hat geschrieben: Zu Ralf: Das Grundgesetz ist was feines. Es garantiert mir so einige Rechte. Allerdings sind so manche dann auch wieder beschnitten durch andere Gesetze. Lex speciales vor lex generalis.

Henry
Obwohl ich in einem anderen Bereich tätig bin, gibt es Grundsätze, die man kennt.

So, erst lex speciales und dann wenn man damit keine Lösung hat, dann lex generalis. Deshalb speciales vor generalis.

Über dem Ganzen steht die Verfassung bzw. das Grundgesetz.

So einfach ist das.

Also die Rangordnung der Gesetze lernen und dann die Formulierungen werden klarer.
Gast

Beitrag von Gast »

"Die Mitgliedsstaaten haben keine Kompetenz Europas Grundfreiheiten zu missachten"
Vassilios Skouris, Präsident des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe das Gefühl ihr diskutiert hier etwas am Thema vorbei - oder habe ich was übersehen?

Zitate und besserwisserei Hilf glaube ich kein weiter...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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am Thema vorbei diskutieren

Beitrag von Sentinel »

Wenn es um Menschenrechte geht ist jede Diskussion sinnvoll - selbst wenn sie zu keinem effizienten Ergebnis gelangt. Fakt ist, dass der Begriff "Menschenrechte" mal wieder erwähnt wird :wink:
Das gelesene Wort "MENSCHENRECHT" erzeugt ja eventuell auch bei hoffnungslos paragraphenlastigen Hirnen humane Assoziationen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt 8)

Gruß Sentinel
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist die Herausforderung, DjTermi.

Standpunkt und Gegenstandpunkt. Wissen und Nichtwissen, Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung.
Wir sind ja alle keine Juristen, sondern Menschen mit einer eigenen Meinung, die sich auf individuellem Informationsfluß und persönlicher Konditionierung begründet.

Fakt ist: Menschenrecht/Völkerrecht bricht Bundesrecht, genauso wie Bundesrecht Landesrecht bricht. Soweit die Theorie.

Wie sieht es in der Praxis aus?
Auffallend ist dem Beobachter, der die Zeit dazu hat (wichtig!), daß Nationalstaaten ebenso wie Großkonzerne gegen völkerrechtswidrige Gesetze klagen (monetär: können!), und meist vom EUGH die Einhaltung des landesrechtes brechendes Europarechtes durchzusetzen in der Lage sind.

Warum kann dass der einfache Bürger in z.b. Deutschland nicht, wenn es um die Einhaltung der sozialen und kulturellen Rechte geht?
Ganz einfach: Weil ihm der Rechstweg schlicht aus monetärem Grunde verwehrt ist, was wiederum ein Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.

In der Republik Frankreich hingegen, hat kürzlich ein Arbeitsgericht ein (Bundes-)Gesetz gekippt, welches gegen ein Abkommen der ILO verstieß.
Offentsichtlich sind die Richter in Frankreich betreffend des Völkerrechtes anders sensibilisiert (anders: ausgebildet!), als ihre Kollegen in Deutschland. (was diesen speziellen Fall betrifft, hat die BR-Deutschland dieses ILO-Abkommen bisher nicht ratifiziert, die Regierung wird schon wissen warum...).

Was läuft falsch in Deutschland?
Bei uns werden RichterInnen meist in "geheim" tagenden "Richterwahlausschüssen" ernannt. Die gerade an der Macht stehenden Parteien küngeln hier im Verborgenen nach ihrem Proporz die Besetzung von Richterstellen aus. Dieses Verfahren erscheint vielen zurecht als demokratisch nicht legitimiert, da allein Parteiproporz anhand von Wahlbeteiligungen nicht die Mehrheitsmeinung der wahlberechtigten Bevölkerung wiederspiegelt. In anderen Ländern (z.B. USA), werden RichterInnen direkt von den BürgerInnen gewählt.

Wie gestaltet sich eine Lösungmöglichkeit der angesprochenen Konflikte?
Um es mit den Worten der jetzigen Regierung zu sagen: Bildung, Bildung, Bildung!
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